Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

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martha71
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Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von martha71 »

Hallo zusammen,

lese hier schon länger interessiert mit und hätte nun selbst eine Frage bzgl. Dienstunfähigkeitsversicherungen und deren Gesundheitsfragen. Vielleicht befand sich ja jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt jemanden, wo es ähnlich war.

Der Fall ist folgendermaßen: Person A war 2022 aufgrund von psychischen Krankheitssymptomen beim Hausarzt, danach beim Neurologen und zusätzlich beim HNO Arzt. Krankheiten wurden keine festgestellt, d.h. keine negativen Befunde vorhanden. "Lediglich" ein zu hoher Stresspegel wurden vermutet. Dennoch wurde, auf Wunsch von Person A, vom Hausarzt ein Attest für den Dienstherren bereitgestellt, in welchem eine dringende Herabsetzung der Arbeitszeit angeraten wurde.

Person A hat mittlerweile das Leben soweit wieder im Griff und arbeitet auch seit über einem Jahr wieder in Vollzeit. Fehlzeiten kaum vorhanden, Arztbesuche nur wegen Grippe und Impfungen. Dennoch hat Person A, nach eigener Beobachtung und laienhafter Meinung, Gemütsschwankungen, die deutlich über ein normales Maß hinausgehen.

Jetzt zur eigentlichen Problematik: Person A möchte erneut zum Arzt, um über die Problematik zu reden. Der Ausgang dieser Gespräche ist völlig offen. Gleichzeitig möchte Person A aber auch eine vernünftige Absicherung für den Fall einer hoffentlich niemals eintretenden Dienstunfähigkeit. Die Gesundheitsfragen der in Frage kommenden Versicherungen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre. Im Jahre 2027 hätte Person A keine ärztlichen Einträge mehr bzgl. der in 2022 behandelten psychischen Symptome.

Die Frage nun: Ist es unredlich oder sogar rechtlich problematisch, wenn Person A sich bis 2027 weiter durchschlägt (a la "stell dich nicht so an"), dann eine DU-Versicherung abschließt und anschließend erst wieder zum Arzt geht?

Würde mich über Rückmeldungen freuen.

Vielen Dank!
Roderick
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von Roderick »

Ich würde es so sehen. Du begehst 2027 bzw. später keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, da der Zeitraum überschritten ist der abgefragt wird. Ist es unredlich, aus moralischer Sicht, definitiv. Ist es unredlich aus persönlicher Sicht, definitiv, aber wen außer dir interessiert es? Solltest du wirklich DDU gehen bzw. vorher länger krank sein, wirst du ganz schnell merken dass eine heiße Kartoffel eher angefasst wird als du. Ich merke es momentan selber. Klar, es kann immer anders kommen, aber ich habe es auch mehr als einmal in meinem Umfeld mitbekommen. Du solltest also alles in deiner Macht unternehmen um dich selber abzusichern! Vor einem Jahr hätte ich noch ganz anders darauf geantwortet, aber wenn man erstmal merkt wie man behandelt und alleingelassen wird, ändert sich die Meinung ganz schnell.....

Das Zauberwort dass du suchst nennt sich anonyme Risikovoranfrage. Such dir einen Makler, je nachdem zahlt halt seinen Stundensatz, gib ihm all deine Informationen und lass ihn bei allen Versicherungen eine Anfrage stellen. Da du das anonym machst, hast du keine Probleme. Vielleicht hast du Glück und eine der Versicherungen sagt, jo, passt und versichert dich, vll.t mit einem kleinen / mittleren / großen Aufschlag, wirst du sehen, oder ganz normal. Dann hättest du sogar potenziell 2025 schon eine Versicherung.

Mich würden mal die Versicherungen interessieren, die nur 5 Jahre abfragen.

Vielleicht ist das hier ein wenig informativ für dich:

https://www.worksurance.de/berufsunfaeh ... ausel.html
martha71
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von martha71 »

Roderick hat geschrieben: 11. Jun 2025, 23:14 Solltest du wirklich DDU gehen bzw. vorher länger krank sein, wirst du ganz schnell merken dass eine heiße Kartoffel eher angefasst wird als du. Ich merke es momentan selber. Klar, es kann immer anders kommen, aber ich habe es auch mehr als einmal in meinem Umfeld mitbekommen. Du solltest also alles in deiner Macht unternehmen um dich selber abzusichern! Vor einem Jahr hätte ich noch ganz anders darauf geantwortet, aber wenn man erstmal merkt wie man behandelt und alleingelassen wird, ändert sich die Meinung ganz schnell.....
Vielen Dank für deine aufschlussreiche Rückmeldung; die Website habe ich in meinen Bookmarks gespeichert.

Den Teil im Zitat oben mit der heißen Kartoffel habe ich inhaltlich nicht ganz verstanden, vielleicht kannst du das nochmal erklären? Wer behandelt einen wie genau? :?: :?

Lieber Gruß!
Roderick
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von Roderick »

Dieser Begriff stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und spielt auf den nur wenig älteren Ausdruck „drop like a hot potato“ an, der „etwas oder jemanden schnell im Stich lassen“ bedeutet (google kopiert^^)

Damit meine ich, dass du ab einer gewissen Zeit als Belastung angesehen wirst und die Kollegen werden anfangen dich zu meiden, schlecht zu reden etc, selbst mit Kollegen, mit denen du vermeintlich gut dastehst. Das kann passieren, muss aber nicht!! In meinem Dunstkreis ist es leider eher die Regel, als die Ausnahme. Du wirst also ganz schnell zum Einzelkämpfer. Am Anfang sagt man, noch "ja, wir helfen /kümmern uns", aber das ist schnell vorbei.
martha71
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von martha71 »

Roderick hat geschrieben: 13. Jun 2025, 21:59 Dieser Begriff stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und spielt auf den nur wenig älteren Ausdruck „drop like a hot potato“ an, der „etwas oder jemanden schnell im Stich lassen“ bedeutet (google kopiert^^)

Damit meine ich, dass du ab einer gewissen Zeit als Belastung angesehen wirst und die Kollegen werden anfangen dich zu meiden, schlecht zu reden etc, selbst mit Kollegen, mit denen du vermeintlich gut dastehst. Das kann passieren, muss aber nicht!! In meinem Dunstkreis ist es leider eher die Regel, als die Ausnahme. Du wirst also ganz schnell zum Einzelkämpfer. Am Anfang sagt man, noch "ja, wir helfen /kümmern uns", aber das ist schnell vorbei.
Danke für die Erläuterung.

Zu deiner Frage, welche Versicherungen nur 5 Jahre abfragen: Eigentlich alle, die mir Check24 angezeigt hat, z.B Signal Iduna, DBV, Bayrische, Allianz usw. Stationäre Sachen müssen bis 10 Jahre angegeben werden.

Wie hat sich dein Fall entwickelt? Hattest du noch sehr lange das schlechte Arbeitsumfeld? Natürlich macht man sich da schon Gedanken :|
Saxum
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von Saxum »

Nur eine kurze Erläuterung, die "Dienstunfähigkeitsklausel" ist nicht "zwingend notwendig" man kann auch eine normale BU nehmen, falls man da eine bessere Chance auf einen Abschluss hat. Der Punkt nur halt dann, dass bei einer BU Versicherung ohne DU-Klausel der Versicherer nach dem Amtsarzt selbst nochmals den Gesundheitszustand durch andere Ärzte bzw. den Kriterien seiner BU-Bedingungen überprüfen lässt.

Die DU erleichtert es also insoweit, dass der Bescheid zur Zuruhesetzung vom Dienstherrn ausreichend ist und keine nochmalige Überprüfung notwendig ist. Vermindert also erheblich viel stress.

Anynome Risikovorabfragen sind immer eine gescheite Idee.

Edit: Ich seh gerade, der Link vom Vorredner hat das auch ausführlich behandelt, dann passt das ja.
RED-SECTOR
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von RED-SECTOR »

Ggf. heiße Kiste, was Person A da vorhat. Es kommt auf die genaue Fragestellung des Versicherers im Jahr 2027 an:
Die mögliche Frage "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden, Gesundheits- oder Funktionsstörungen psychosomatischer bzw. psychischer Ursache..." müsste Person A dann hinsichtlich des Teils "bestehen" wahrheitswidrig beantworten und hoffen, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht arglistige Täuschung oder Vorsatz nachweisen kann.
martha71
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von martha71 »

RED-SECTOR hat geschrieben: 19. Jun 2025, 20:23 Ggf. heiße Kiste, was Person A da vorhat. Es kommt auf die genaue Fragestellung des Versicherers im Jahr 2027 an:
Die mögliche Frage "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden, Gesundheits- oder Funktionsstörungen psychosomatischer bzw. psychischer Ursache..." müsste Person A dann hinsichtlich des Teils "bestehen" wahrheitswidrig beantworten und hoffen, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht arglistige Täuschung oder Vorsatz nachweisen kann.
Danke für die Rückmeldung. Person A geht stets den Weg der Rechtschaffenheit. Täuschungen oder dergleichen sind in jeder Hinsicht inakzeptabel.

Eine erneute Einsicht in die Gesundheitsfragen zeigt, dass alle relevanten Fragen nach dem Wortlaut "Sind/Waren Sie in den letzten 5 Jahre..." gestellt sind.

Selbst wenn die Fragen nach dem Muster "Bestehen oder bestanden..." gestellt wären: Person A hat bestenfalls eine Vermutung, dass etwas vorliegt, aber nichts Schriftliches vom Arzt in der Hand. Da Selbstdiagnosen keine Relevanz haben dürften, wäre eine wahrheitsmäßige Antwort ein sachliches "nein". So die laienhafte Vermutung. Wahrscheinlich landet so ein Fall im Leistungsfall vor Gericht?
RED-SECTOR
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von RED-SECTOR »

Für Person A spricht jedenfalls, dass sie keine Fragen beantworten muss, die ihr nicht gestellt wurden. Ich würde allerdings schon davon ausgehen, dass "so ein Fall" zumindest in den ersten 10 Jahren nach Vertragsschluss (§ 21 Abs. 3 VVG) ganz sicher im Streit endet und daher vor Gericht landet - das ist bei DU-Versicherungen offenbar keine Seltenheit, zumindest ist das Netz voll von entsprechenden Hinweisen. Schlimmstenfalls stünde Person A ohne Versicherungsschutz da und hätte keinen Anspruch auf Rückzahlung der Monatsbeiträge.
Mainstream1
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von Mainstream1 »

Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
MS
martha71
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von martha71 »

RED-SECTOR hat geschrieben: 23. Jun 2025, 19:43 Für Person A spricht jedenfalls, dass sie keine Fragen beantworten muss, die ihr nicht gestellt wurden. Ich würde allerdings schon davon ausgehen, dass "so ein Fall" zumindest in den ersten 10 Jahren nach Vertragsschluss (§ 21 Abs. 3 VVG) ganz sicher im Streit endet und daher vor Gericht landet - das ist bei DU-Versicherungen offenbar keine Seltenheit, zumindest ist das Netz voll von entsprechenden Hinweisen. Schlimmstenfalls stünde Person A ohne Versicherungsschutz da und hätte keinen Anspruch auf Rückzahlung der Monatsbeiträge.
Vielen Dank für diesen Hinweis, soweit hatte ich tatsächlich noch nicht gedacht bzw. kannte §21 VVG nicht. Eine gute Rechtschutzversicherung sollte man dann wohl unbedingt haben.

Person A kommen aber allmählich schon die Zweifel, ob das Versicherungsvorhaben mit evtl. rechtlichem Gerangel den psychischen Aufwand wert ist und man es einfach sein lassen sollte... Am Ende wird man noch als Gauner dahingestellt. :(
RED-SECTOR
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien

Beitrag von RED-SECTOR »

Vielleicht wäre es für A ja sinnvoll, sich mit dem Vorhaben, der medizinischen Situation und dem konkreten Fragenkatalog der Versicherung an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden und sich mal ganz individuell beraten zu lassen. Das könnten gut angelegte 100 oder 200 Euro sein.

Letztlich kann A nur selbst entscheiden, ob dadurch ein zusätzlicher psychischer Druck entsteht (Anwalt, Versicherungsantrag, Gedanken über die gesundheitliche Situation) und ob A sich dem überhaupt stellen möchte.
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