Mitversicherung Ehegatte in der Krankenkasse

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mallorca98
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Mitversicherung Ehegatte in der Krankenkasse

Beitrag von mallorca98 »

Ich habe gelesen, dass der Ehemann bei Renteneintritt bei mir mitversichert werden kann. Dabei darf er die Einkommensgrenze 21.832 Euro nicht überschreiten.

Nun meine Fragen:
1. ist das ein Betrag abzüglich Lohnsteuer etc.?
2. würde ein Minijob die Einkommensgrenze erhöhen?

Danke für Eure Antworten?
Rorbert001
Beiträge: 40
Registriert: 9. Mär 2024, 16:07
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Re: Mitversicherung Ehegatte in der Krankenkasse

Beitrag von Rorbert001 »

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünft6e aus dem Steuerbescheid:
https://www.pbeakk.de/faq/mitversichert ... le-angaben
Gesamtbetrag der Einkünfte:
https://www.steuertipps.de/lexikon/s/su ... einkuenfte
mallorca98
Beiträge: 17
Registriert: 8. Jun 2011, 13:07
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Re: Mitversicherung Ehegatte in der Krankenkasse

Beitrag von mallorca98 »

Danke für die schnelle Antwort.
Der letzte Steuerbescheid zeigt doch das Einkommen vor der Rente. Dann passt es doch nie im Leben.
mroe2016
Beiträge: 43
Registriert: 21. Sep 2024, 13:11
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Re: Mitversicherung Ehegatte in der Krankenkasse

Beitrag von mroe2016 »

Ich denke das wird ohnehin nicht funktionieren wenn der Partner/Ehemann bereits in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Auszug von der Webseite der PBeaKK:

Ihr Partner ist bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert?
Dann hat diese Vorrang vor einer Mitversicherung in der Grundversicherung in der PBeaKK. Eine abgeschlossene Zusatzversicherung ist hiervon aber nicht betroffen und kann unabhängig von der Einkommenshöhe oder einer Pflichtversicherung weiterbestehen oder neu abgeschlossen werden.
Andi12
Beiträge: 105
Registriert: 22. Dez 2008, 19:41
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Re: Mitversicherung Ehegatte in der Krankenkasse

Beitrag von Andi12 »

Also : meine Frau ist bei mir still mitversichert, kostet mich 23 Euro im Monat, ist aber gut angelegtes Geld. Sie hat die gleichen Vorzüge im Bezug auf Krankenhaustagegeld, Brille, usw
Aber das beste : sie arbeitet nur Teilzeit, wir kommen, das habe ich auch bei der Pbeakk nachgefragt, niemals über die Einkommensgrenze. Ein großer Vorteil für meine Frau, bei der Tkk würde sie unter die 9/10 Regelung fallen, beim Eintritt in den Ruhestand müsste sie Beiträge wie ein Privatversichter tragen.

Mfg
Andi12
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