Wechsel von Schule in Behörde - Laufbahnbefähigung

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VoGter94
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Wechsel von Schule in Behörde - Laufbahnbefähigung

Beitrag von VoGter94 »

Meine Situation:

Ich bin ausgebildete Grundschullehrkraft (Anfang 30) arbeite in diesem Beruf auch aktuell als Beamter auf Probe in Hessen (A12 - aktuell Anpassung auf A13 bis 2028) und werde im Herbst diesen Jahres meine Verbeamtung auf Lebenszeit erhalten.

Aus verschiedenen Gründen möchte ich mich kurz- bis mittelfristig beruflich umorientieren, dabei aber meinen Beamtenstatus behalten --> Wechsel in Behörde.
Hierfür überlege ich ein Fernstudium der Verwaltungswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft (Bachelor of Arts) zu absolvieren, um eine Qualifizierung für eine Verwaltungstätigkeit zu haben.

Könnte ich mit meiner A13 (gehobener Dienst!) und meinem Studienabschluss dann einfach In eine Behörde wechseln? Sprich meine A13 mitnehmen? Müsste ich dann nochmal eine Probezeit absolvieren oder würde mir gar die Laufbahnbefähigung für ein Verwaltungsamt fehlen?

Danke für eure Hilfe!
Gebetsmuehle
Beiträge: 50
Registriert: 18. Mai 2014, 23:10
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Re: Wechsel von Schule in Behörde - Laufbahnbefähigung

Beitrag von Gebetsmuehle »

Dir fehlt für eine Tätigkeit in der allgemeinen inneren Verwaltung schon die Laufbahnbefähigung (wo das Einstiegsamt übrigens A9 ist).

Vielleicht wäre die Arbeit im Schulministerium etwas für dich? Oder in einer Bezirksregierung? Da gibt es noch die ehesten "Behördentätigkeiten", die man auch als Lehrer wahrnehmen könnte.
Mainstream1
Beiträge: 561
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
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Re: Wechsel von Schule in Behörde - Laufbahnbefähigung

Beitrag von Mainstream1 »

M.E., so ist das auch in anderen Bundesländern, kommt man mit dem Staatsexamen als Lehrerin in A13 Höherer! Dienst.

Im gehobenen Dienst mit entsprechender Verwaltungsausbildung bzw.Stufium ist man auch Laufbahnbeamter und fängt mit A9 an.
Die A13 kannst du auf keinen Fall dann "mitnehmen".

Besser Richtung Prüfungsamt, Bezirksregierung oder Ministerium denken und dort mit deiner aktuellen Laufbahn und somit dem Lehramtsstudium weitermachen. Alles andere bedeutet einen Rückschritt. Wenn man das aus persönlichen Gründen aber möchte, warum nicht......
MS
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