Amtsärztliche Untersuchung

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Dasistes1988
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Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Dasistes1988 »

Hallo,
ich habe eine Frage zur amtsärztlichen Untersuchung.
Ich fürchte, dass mir bei der Untersuchung ungewollt Fehler unterlaufen sind, die ich gerne korrigieren will. Ich habe nicht bewusst und absichtlich gelogen, fühle mich damit aber jetzt unwohl. Die Untersuchung war vor einer Woche, ich soll im August / September verbeamtet werden. Und brauche hier gerade Rat wie ich am sinnvollsten vorgehen soll:

Ich wurde beim Selbstauskunftsbogen gefragt, ob ich jemals psychische Probleme hatte, ich habe ja angekreuzt, angegeben, dass es wegen Selbstverletzrendem Verhalten und Zwängen war, und das ich das 2013 abgeschlossen habe. Außerdem habe ich zwei Therapeuten aufgeschrieben. Ich habe außerdem aufgeschrieben, dass das im Jugendalter und Erwachsenenalter war.
Insgesamt habe ich damals drei Therapien gemacht (ich weiß nicht mehr wie lange die erste ging, das ist über 20 Jahre her?, 1-2 Jahre), dann eine (1 Jahr) und die für mich wichtigste und bedeutsamste 2 Jahre, die habe ich 2013 abgeschlossen, sie hat mich sehr stabilisiert, seitdem habe ich keine Psychotherapie mehr gemacht und ich bin stabil. Ich würde 2014 auf Widerruf verbeamtet, 2016 auf Probe, habe dann an freien Schulen gearbeitet und das Bundesland gewechselt, ich habe mich aus dem Beamtenverhältnis selbst entlassen und stehe nun vor der Wiederverbeamtung. Soweit so gut.

Ich wurde während der ärztlichen Untersuchung gefragt wie lange DIE Therapie ging und hatte da nur die letzte im Kopf. Deshalb sagte ich zwei Jahre. 1. War das ja so nicht völlig korrekt, ich habe im Stress geantwortet und es tut mir aufrichtig leid. Ich will natürlich unbedingt alles vollständig angeben. 2. Muss ich so dadurch davon ausgehen, dass er dachte es habe nur eine Therapie gegeben? Aber ich habe extra Jugendalter und frühes Erwachsenenalter angegeben, 2013 war ich 25, also definitiv nicht mehr jugendlich und ich habe zwei Therapeuten genannt.

Als Gründe habe ich: selbstverletzendes Verhalten und Zwänge angegeben. So, ich weiß meine komplette Diagnoseliste von damals nicht mehr. Ich habe mit dem Gesundheitsamt von 2016 telefoniert, damit sie mir die Arztunterlagen schicken können, damit ich alles was ich da angegeben habe jetzt einfach noch mal angeben hätte können. Ich habe den Selbstauskunftsbogen, und das Gutachten zugeschickt bekommen, aber leider nicht die Notizen vom Arztgespräch. Ich habe das trotzdem alles eingereicht. Ich habe dem Arzt auch angeboten, dass ich noch mal die Therapeutin von damals kontaktiere zur Sicherheit. Das wollte er nicht. Ich habe das trotzdem getan und sie will mir nun noch einen Bericht schreiben, in dem alle Diagnosen und eine gute Prognose genannt werden. Und die von mir angegebenen Gründe waren die damals für mich vordergründigen. Die habe ich angegeben, ich will trotzdem nichts vergessen. Und ich weiß, dass 2016 die Amtsärztin und die Therapeutin auch telefoniert hatten. Den Inhalt des Gesprächs kenne ich nicht, aber danach wurde ich verbeamtet.

Ich habe meine Therapeutin jetzt noch gebeten den Bericht anzufertigen. Der Arzt hat schon grünes Licht gegeben, aber mir geht das zu schnell. Ich will den Bericht zur eigenen Sicherheit abgeben, die Therapiezeiten komplett richtig angeben (aber ich weiß sie selbst nicht mehr vollständig?), und nichts verschweigen. Sollte ich auch noch mal die Unterlagen von 2014 anfordern? Da habe ich mich genauer an alles erinnert als jetzt so viele Jahre später.

Wäre die nicht vollständig angegebene Therapiezeit jetzt schon ein Grund arglistige Täuschung anzunehmen? Was wäre bei einer potentiellen DU, wenn 2014 Angaben noch viel genauer waren (logisch) als jetzt 2025? Ich fühle mich unwohl damit. Und würde lieber alles einreichen, was mich absichert und den Prozess gerade bremsen. Kennt sich damit jemand aus, wie kann ich das angehen? Ich arbeite lieber angestellt bis zum Ende aller Tage weiter, bevor ich nicht sicher sein kann alles richtig angegeben zu haben. Gleichzeitig habe ich bereits jetzt Angst, dass man davon ausgehen könnte, ich hätte was verschweigen wollen?

Und ich liebe meinen Job, ich will ihn bis ins hohe Alter machen. Ich will niemals hoffen durch eine DU durch zu müssen, ich arbeite als Sonderpädagogin an einer Brennpunktschule und bin trotzdem glücklich dort. Aber bei schwerwiegenden physischen Erkrankungen steckt man da ja einfach nicht drin.
stuntmanmike
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von stuntmanmike »

du hast doch im fragebogen bereits alles angegeben.

wenn er dich nach der länge der therapiedauer fragt, dann weiß doch kein mensch, ob er jetzt die gesamte, die erste oder beide gemeinsam meint.

es ist aufgabe des arztes die sache entsprechend abzufragen. wenn er hier irgendwelche zweifel hat, dann hat er zur sicherheit ohnehin berichte anzufordern. wenn er das nicht gemacht hat, sieht er die sache ohnehin nicht als problem an.

du hast im fragebogen alles angegeben wozu der arzt einwandfrei seine ermittlungen zu anstellen konnte.

irgendwas nachzureichen, ohne dass der arzt es angefordert hat und er bereits gruenes licht gegeben hat, davon rate ich ab. ausser die situation wird fuer dich dann ueber jahre so unertraeglich, dass du damit nicht klarkommst, dass hier irgendwas sein koennte.

es macht ehrlich gesagt den eindruck, dass du sehr aengstlich bist...
Mainstream1
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Mainstream1 »

Zudem gab es ja bereits eine Untersuchung, da hattest du das aufgeschlüsselt angegeben und das Ergebnis war die Verbeamtung. Du musstest also davon ausgehen, dass damals das kein Problem war und somit weiterhin nicht. Aktuell hast du m.E. keinen dir anzulastenden Fehler gemacht. Die Angaben sind ja da und es liegt im Ermessen des Amtsarztes das weitergehend zu prüfen.
Der Fragebogen enthält ( das mag in den Bundesländern vielleicht unterschiedlich sein) aber auch die Frage, ob und wo sowie wann bereits eine amtsärztliche Untersuchung erfolgt ist. Ich gehe davon aus, dass du das pflichtgemäß angegeben hast
Es obliegt dann hier auch dem Amtsarzt, die seinerzeitigen Unterlagen dort anzufordern, wenn er meint, das dirs erforderlich ist.
Bei dir ist das Verfahren schon sehr weit fortgeschritten, ich persönlich würde da nichts mehr machen, auch wenn vielleicht ein ungutes Gefühl bleibt, es ist jetzt nun mal so gelaufen...
Aber entscheiden musst du selbst.
Wenn du die Frage nach einer früheren Untersuchung jedoch falsch beantwortet hättest bzw.das verschwiegen hättest, dann würde ich das auf jeden Fall noch nachtragen.
MS
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