Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pension

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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FKD
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Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pension

Beitrag von FKD »

Hallo zusammen,
bei den Versorgungsabschlägen komme ich nicht wirklich weiter. Folgendes theoretisches Szenario.
Bundesbeamter Geburtsjahr 1962 kann regulär mit 66 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
Da er jedoch mit 65 Jahren bereits 45 Dienstjahre geleistet hat, ist auch mit 65 eine abschlagsfreie Pension möglich.
Angenommen er geht mit 64 Jahren in Pension (45 Dienstjahre sind da auch schon voll), wie hoch sind die Abschläge?
3,6% für die 12 Monate bis 65, oder 9,6% für die 32 Monate bis 66 Jahre und 8 Monate.
Danke schon mal
Mainstream1
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Re: Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pension

Beitrag von Mainstream1 »

Wenn man vor 65 geht, werden trotz der 45 Dienstjahre die Kürzungszeiten bis 66.8 berechnet!
MS
FKD
Beiträge: 5
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Re: Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pension

Beitrag von FKD »

Danke für die Info ☺️
deerhunter
Beiträge: 82
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Re: Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pension

Beitrag von deerhunter »

Mainstream1 hat geschrieben: 22. Apr 2025, 08:36 Wenn man vor 65 geht, werden trotz der 45 Dienstjahre die Kürzungszeiten bis 66.8 berechnet!
Aber nur, wenn man auf eigenen Wunsch geht! Wird man wegen längerer Krankheit pensioniert und hat die 45 Jahre voll und ist mind. 63 Jahre alt, gibt es volle Pension!
Also vielleicht ist man ja krank :mrgreen:
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