Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

connigra
Beiträge: 404
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von connigra »

stuntmanmike hat geschrieben: 27. Feb 2024, 19:31
connigra hat geschrieben: 27. Feb 2024, 18:00 Eingereicht am 20. und 26.01 bei verschiedenen Beihilfestellen in Bayern - von beiden Stellen noch keinen Bescheid.

Bei der Beihilfestelle meines Mannes habe ich letzte Woche nachgefragt: Antwort: sie bearbeiten grade Anträge um den 20. Januar. Bis heute habe ich noch nichts gehört - dann hat halt der Brief zur Beihilfestelle wieder 3 Wochen, laut Datum auf Antragseingang, gedauert. Alles schon erlebt.
wieso reichst du deine sachen nicht online ein per app? oder geht das in bayern nicht?
Online geht es bei der privaten Kassen schon, mache ich mittlerweile auch, per App auch bei der Beihilfestelle. Ihr werdet lachen, aber es gibt tatsächlich noch Menschen auf diesem Planeten, für die das Neuland ist. Angeblich werden die Anträge bei der Beihilfestelle nicht schneller bearbeitet. Mit der App hätte ich gleichzeitig eine Eingangsbestätigung. Hier ließen, das fortgeschrittene Alter und die Bequemlichkeit bisher grüßen. Es schadet sicher nicht, wenn ich meine Gehirnzellen noch ein wenig fordere und mich in die Technik einarbeite. Im Alter entwickelt man halt seine Gewohnheiten und sammelt gerne alles in Ordner.....;-)
stuntmanmike
Beiträge: 326
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von stuntmanmike »

connigra hat geschrieben: 28. Feb 2024, 17:53
stuntmanmike hat geschrieben: 27. Feb 2024, 19:31
connigra hat geschrieben: 27. Feb 2024, 18:00 Eingereicht am 20. und 26.01 bei verschiedenen Beihilfestellen in Bayern - von beiden Stellen noch keinen Bescheid.

Bei der Beihilfestelle meines Mannes habe ich letzte Woche nachgefragt: Antwort: sie bearbeiten grade Anträge um den 20. Januar. Bis heute habe ich noch nichts gehört - dann hat halt der Brief zur Beihilfestelle wieder 3 Wochen, laut Datum auf Antragseingang, gedauert. Alles schon erlebt.
wieso reichst du deine sachen nicht online ein per app? oder geht das in bayern nicht?
Online geht es bei der privaten Kassen schon, mache ich mittlerweile auch, per App auch bei der Beihilfestelle. Ihr werdet lachen, aber es gibt tatsächlich noch Menschen auf diesem Planeten, für die das Neuland ist. Angeblich werden die Anträge bei der Beihilfestelle nicht schneller bearbeitet. Mit der App hätte ich gleichzeitig eine Eingangsbestätigung. Hier ließen, das fortgeschrittene Alter und die Bequemlichkeit bisher grüßen. Es schadet sicher nicht, wenn ich meine Gehirnzellen noch ein wenig fordere und mich in die Technik einarbeite. Im Alter entwickelt man halt seine Gewohnheiten und sammelt gerne alles in Ordner.....;-)
gut geht halt auch einfach schneller per app. der brief kann dann auch nicht verloren gehen. dass die deutsche post mittlerweile auch gerne mal laufzeiten von 1-2 wochen haben kann ist ja wahrscheinlich auch bekannt. dass es auch mal zu technischen problemen kommen kann mit der app oder webseite ist klar. insgesamt sehe ich die digitale loesung aber als deutlich besser an
Zöllner
Beiträge: 94
Registriert: 22. Nov 2005, 21:24
Behörde:

Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Zöllner »

Derzeit sind wieder Bearbeitunszeiten bei der Beihilfestelle von mehr als vier Wochen angesagt. Bis das Geld auf dem Konto ist, werden es dann mehr als fünf Wochen.
Und das im EDV-Zeitalter - äh Verzeihung, wir leben ja in Deutschland. Bei uns dauert das eben....mehrfache manuelle Prüfungen etc.
Trotz App. Vermutlich wird noch alles einmal ausgedruckt, abgeheftet und in den Kellern des BVA, vollgestopft mit Akten, weiterhin gelagert.
"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
(Jean jacques Rousseau)
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 862
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Ruheständler »

...das kann ich nur bestätigen , bei mir als Versorgungsempfänger ist das BVA in Düsseldorf zuständig, 4 Wochen sind leider z.Z. normal, da hilf auch nicht das die Summe der Aufwendungen über 2500 € beträgt,
Bild
ich kenne auch noch die Zeiten wo eine Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen gängig war da wurde argumentiert das man eben wenig Personal hat und gerade eine Neues Beihilfebearbeitungsprogramm eingeführt wurde, jetzt einen Sachbearbeiter in den Sprechzeiten an das Telefon zu bekommen ,keine Chance da hat man eher einen Lottogewinn, ich habe mir unter der Bezeichnung Alimentation und Fürsorge eines Beamten / Versorgungsempfängers eigentlich etwas besseres vorgestellt...
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Martin2006
Beiträge: 46
Registriert: 3. Mai 2018, 22:16
Behörde: ehem.Bund

Re: Schleppende Auszahlung der Beihilfe

Beitrag von Martin2006 »

Ich bin als Ruheständler dem BVA Berlin I zugeordnet.
In der Regel dauert die dortige Bearbeitung der Anträge (ausschließlich per App eingereicht ) drei bis vier Wochen. Dies ist aktuell auch so. Länger als viereinhalb Wochen wie zum Jahresanfang 2025 habe ich nie gewartet.
Bei den Bearbeitungszeiten von Aufwendungen von über 2.500 € habe ich ausschließlich gegenteilige Erfahrungen zu den o.g. Schilderungen gemacht (Bearbeitung innerhalb von drei bis fünf Kalendertagen, zuletzt entsprechender Antrag vom 14.3., Bescheid vom 17.3.). Spätestens zwei Werktage später war das Geld auf dem Girokonto.

Eine telefonische Erreichbarkeit meiner Beihilfestelle zu den festgelegten Zeiten (Mo, Mi, Fr. von 9 bis 11:30) war bisher immer gegeben. Auch Nachberechnungen im Nachgang zu tel. Klärungen zu Bescheiden erfolgten innerhalb von zwei Werktagen.

Derartige Unterschiede innerhalb des BVA überraschen mich sehr.. solche Diskrepanzen innerhalb einer Oberbehörde in ausschließlicher Abhängigkeit der jeweiligen regionalen Zuordnungen und Zuständigkeiten dürfen nicht sein.

Gruß
Martin
Antworten