Ich bin Beamtin in NRW und leider wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. (ohne Befristung)
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mir zum Ruhegehalt etwas hinzu verdienen kann. Aktuell gäbe es hierfür eventuell die Möglichkeit im Rahmen eines Minijobs mit wenigen Stunden pro Woche. Die Arbeit hat nichts mit einer Tätigkeit als Lehrer zu tun.
Die Besoldungsstelle teilte mir mit, dass ich dies zumindest dort melden müsste, da ich ja nur einen gewissen Betrag hinzuverdienen darf.
Ich lese nun immer wieder im Internet, dass ich auch die Bezirksregierung informieren muss. Eine Genehmigung ist nicht notwendig, da es ja nichts mit dem Lehrerberuf zu tun hat.
Ich habe keine Ansprechpartner mehr in der Bezreg. Wem muss ich die Nebentätigkeit anzeigen?
Hat jemand hier Erfahrungen, ob eine Nebentätigkeit problemlos möglich ist?
Vielen Dank
Dienstunfähig Ruhestand Zuverdienst
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Re: Dienstunfähig Ruhestand Zuverdienst
Ich kenne jetzt Deine genaue Situation nicht - in Schleswig-Holstein kann man alle zwei Jahre zur Nachuntersuchung einbestellt werden, die klären soll, ob man inzwischen wieder dienstfähig, teildienstfähig oder anderweitig verwendbar ist.
Es müsste auch für NRW eine Nebentätigkeitsverordnung geben, in der Du die Bestimmungen findest z. B. wen Du informieren oder gegebenenfalls um Genehmigung bitten musst. Auch wenn diese Tätigkeit nicht genehmigungspflichtig ist, könnte sie immerhin anzeigepflichtig sein.
Irgendjemand muss Dir ja die Ruhestandsversetzung geschickt haben - ich würde diese Person gegebenenfalls fragen, wer Dein Ansprechpartner ist.
Es müsste auch für NRW eine Nebentätigkeitsverordnung geben, in der Du die Bestimmungen findest z. B. wen Du informieren oder gegebenenfalls um Genehmigung bitten musst. Auch wenn diese Tätigkeit nicht genehmigungspflichtig ist, könnte sie immerhin anzeigepflichtig sein.
Irgendjemand muss Dir ja die Ruhestandsversetzung geschickt haben - ich würde diese Person gegebenenfalls fragen, wer Dein Ansprechpartner ist.
Re: Dienstunfähig Ruhestand Zuverdienst
Danke, das mit der Anzeigepflicht hatte ich auch so verstanden. Würde ich auch gerne machen. Meine Frage war eher wo und bei wem und wie hier die Erfahrungen sind.
Aber die Person anzufragen, die mir die Urkunde zugesendet hat, würde ich nächste Woche versuchen.
Ob ich erneut begutachtet werde wird sich zeigen, ist aber nicht meine Frage. Das soll kommen wenn es gewünscht ist und sollte ich wieder dienstfähig sein, umso besser.
Aber die Person anzufragen, die mir die Urkunde zugesendet hat, würde ich nächste Woche versuchen.
Ob ich erneut begutachtet werde wird sich zeigen, ist aber nicht meine Frage. Das soll kommen wenn es gewünscht ist und sollte ich wieder dienstfähig sein, umso besser.
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Re: Dienstunfähig Ruhestand Zuverdienst
Ein Bekannter von mir in einer ähnlichen Situation hat von seiner Personaldienststelle - in diesem Fall ein Schulamt in SH - auf Nachfrage den Hinweis bekommen, dass er in einer Nebentätigkeit nicht mehr als eine halbe Stelle arbeiten darf. Diese Vorgabe habe ich noch nirgendwo gehört oder gelesen. Ich vermute, dass ihm sonst eine begrenzte Dienstfähigkeit in einer anderen Verwendung (außer Schule) unterstellt werden könnte.
Das noch als Ergänzung auf Deine Frage, ob eine Nebentätigkeit problemlos möglich ist.
Das noch als Ergänzung auf Deine Frage, ob eine Nebentätigkeit problemlos möglich ist.
Re: Dienstunfähig Ruhestand Zuverdienst
Danke, bei mir wären es 4-6 Stunden wöchentlich und der Verdienst nicht mehr als eine geringfügige Beschäftigung. Mehr geht sowieso nicht.
Wenn ich mehr als eine halbe Stelle arbeiten könnte, dann könnte ich auch nachvollziehen, dass eine begrenzte Dienstfähigkeit eventuell möglich wäre.
Wenn ich mehr als eine halbe Stelle arbeiten könnte, dann könnte ich auch nachvollziehen, dass eine begrenzte Dienstfähigkeit eventuell möglich wäre.