Urlaub wegen Krankheit
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Urlaub wegen Krankheit
Wegen längerer Krankheit habe ich noch jede Menge Resturlaub und ich kann ihn nicht bis zum 31.12 antreten. Diesen soll ich sofort, sobald ich wieder gesund bin im neuen Jahr nehmen. Kann Jobservice von mir verlangen den Urlaub sofort zu nehmen? Laut Erholungsurlaubsverordnung verfällt nicht in Anspruch genommener Urlaub erst zum 31. Dezember des Folgejahres.
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Re: Urlaub wegen Krankheit
Es gilt ausschließlich die Erholungsurlaubsverodnung. Irgendwelche sonstige von Jobservice angeführten Argumente und Auslegungen sind schlichtweg irrelevant. Manchmal üben sogar Betriebsräte Druck aus, um den Urlaub abzubauen. Nicht beeindrucken lassen. Mitarbeiter des sogenannten Overheads einschließlich freigestellter BR erhalten eine Jahresprämie wenn der Urlaub der Mitarbeiter komplett abgewickelt ist.
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Re: Urlaub wegen Krankheit
geh mal bitte im Bereich Beamtentalk auf der Seite von der Telekom und Post und lies dir die Urteile durch und dann grinst du nur noch wenn du vor einen Personaler der DBAG stehst. Die können dir nichts ohne Zustimmung des BEV !! Das Bundesbeamtengesetz und das Bundesbeamtenversorgungsgesetz gilt für uns ohne wenn und aber !!! Dein Dienstherr ist das BEV und nicht die DBAG