Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

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AnwärterKW
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Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von AnwärterKW »

Einen wunderschönen guten Tag,

ich bin seit 2019 Verwaltungsbeamter im gntd bei der Bundeswehrverwaltung und möchte gerne wieder zurück Richtung "Heimat".

Da ich bereits mehrmals erfolglos Versetzungsanträge in die alte "Heimat" gestellt habe, "da hier in der Region vermehrt Bedarf besteht", schaue ich mich nunmehr nach Alternativen um.

Ich bin daraufhin auf ein Stellenangebot beim Zoll im gD (A9 - A11) in meiner Heimatregion aufmerksam geworden und wollte mich gerne bewerben.

MICH HAT ALLERDINGS FOLGENDES ÜBERRASCHT! "EINE ÜBERNAHME KANN NUR IM EINGANGSAMT A9g ERFOLGEN? Das heißt wenn man als A11er (wie ich) kommt soll man zurück auf die A9? Ernsthaft wer macht das? Eine solche Praxis war mir bisher absolut unbekannt. Insbesondere bei Bündeldienstposten A9 - A11 ist bei allen anderen Bundesbehörden eine höhengleiche Versetzung "normal".

DIE BW Verwaltung ist top, superschnelle Beförderungen, allerdings lässt man einen hier nicht "gehen".

Bei mir:
2019: A9; 2021: A10; 2024: A11; vss. 2027: A12

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße
deerhunter
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von deerhunter »

Ist so, einstieg wieder bei A9! Wir haben gerade einen ehemaligen Hauptmann bekommen, frisch als A9!
Mainstream1
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von Mainstream1 »

Von der Bw in die Bundesverwaltung übernommene Beamte erhalten aber für eine bestimmte Zeit eine Ausgleichszulage bis zur Höhe der vorherigen Besoldung. So habe ich das bei einem Kollegen gesehen.
Wenn es dann innerhalb der Ablauffrist nicht mit entsprechenden Beförderungen geklappt hat, bleibt dann natürlich auch weniger.Der Einstieg war auch A9, vorher A11 Hauptmann..
MS
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Aufsteiger85
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von Aufsteiger85 »

Klingt für mich aber eher, als wäre der TE bereits im Verwaltungsdienst
AnwärterKW hat geschrieben: 26.03.2025 16:14 [...]ich bin seit 2019 Verwaltungsbeamter im gntd bei der Bundeswehrverwaltung und möchte gerne wieder zurück Richtung "Heimat". [...]
D.h. du wechselst weder eine Laufbahn, noch wirst du vom Soldaten zum Beamten oder so.

Der Normalfall wäre, dass du an das entsprechende HZA abgeordnet und später versetzt wirst. Eine Rückernennung ist zwar möglich, darauf würde ich mich an deiner Stelle aber nicht einlassen.

Wenn der Zoll will, kann er dich statusgleich übernehmen. Wenn er nur A9 bietet, würde ich ihm gepflegt in den Allerwertesten treten.
AnwärterKW
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von AnwärterKW »

Ja genau, ich bin bereits im gehobenen nichttechnischen Dienst als Regierungsamtmann (A11) bei der Bundeswehrverwaltung.

Die ausgeschriebene Stelle hätte halt regional und aufgabentechnisch super gepasst. Aber ich lasse mich mit Sicherheit nicht auf die A9 "rückernennen" :lol:
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Aufsteiger85
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von Aufsteiger85 »

Der Zoll glaubt halt immer noch, dass der gehobene nichttechnische Zolldienst etwas anderes ist, als der gehobene nichttechnische Verwaltungsdienst. Praktisch ist der Zoll aus eigener Erfahrung auf jeden Fall anders als andere Behörden, sowohl organisatorisch als auch inhaltlich. Rechtlich gesehen besteht da aber kein Unterschied.

Ich würde das Auswahlverfahren einfach mal durchlaufen und wenn sie dir dann sagen, sie übernehmen dich, versuchst du, zu verhandeln. Schön lange hinauszögern, bis sie allen anderen abgesagt haben und dann sagst du, für A9 kommst du nicht, nur für A11. Und dann mal sehen :D
AnwärterKW
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von AnwärterKW »

Hi,

Ja ich habe mich jetzt mal beworben (ist ja kein Aufwand) und wurde bereits zum Gespräch eingeladen. Mal sehen ob die A11 rausspringt. Sonst war es dass für mich.

Habe mich natürlich auch in Vorbereitung auf das Gespräch genauer mit den Sachgebieten (Aufgaben, Struktur) beschäftigt, konnte jedoch keine Info finden ob es im Sachgebiet D - Prüfungsdienst (Unternhmensprüfung Zoll, Verbrauchssteuern) eine "Uniformpflicht" gibt oder zivil?
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Aufsteiger85
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von Aufsteiger85 »

AnwärterKW hat geschrieben: 15.04.2025 21:15 Habe mich natürlich auch in Vorbereitung auf das Gespräch genauer mit den Sachgebieten (Aufgaben, Struktur) beschäftigt, konnte jedoch keine Info finden ob es im Sachgebiet D - Prüfungsdienst (Unternhmensprüfung Zoll, Verbrauchssteuern) eine "Uniformpflicht" gibt oder zivil?
Die gibt es nicht - in meinem HZA waren die Mitarbeiter des Prüfungsdienstes zivil gekleidet. Das wird aber sicher keine Frage im Auswahlverfahren sein ;)

Bei mir haben sie damals gefragt, ob ich regelmäßig Nachrichten lese, höre oder sehe und ob ich wüsste, was in letzter Zeit über den Zoll berichtet wurde. Nur so als Tipp ;)
deerhunter
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von deerhunter »

AnwärterKW hat geschrieben: 15.04.2025 21:15 Hi,

Ja ich habe mich jetzt mal beworben (ist ja kein Aufwand) und wurde bereits zum Gespräch eingeladen. Mal sehen ob die A11 rausspringt. Sonst war es dass für mich.

Habe mich natürlich auch in Vorbereitung auf das Gespräch genauer mit den Sachgebieten (Aufgaben, Struktur) beschäftigt, konnte jedoch keine Info finden ob es im Sachgebiet D - Prüfungsdienst (Unternhmensprüfung Zoll, Verbrauchssteuern) eine "Uniformpflicht" gibt oder zivil?
Viel Erfolg,

bei uns hat man so etwas m.W. noch nie gemacht, außer Anfangszeit FKS! Einstiegsamt oder garnicht! Man hat, zu recht, angst das gestandene Zöllner dann rebellieren!
Auch wenn man eine ähnliche Verwaltungsrechtliche ausbildung hatte, ist der Job und das rechtsgebiet völlig anders. Man bekommt dann eine "Führungskraft" A11 ohne jegliches Fachwissen, die man an die Hand nehmen muss!

Ein Bäcker wird ja, ohne zusatzqualifikation auch nicht zum Fleischermeister obwohl beides Handwerker sind! Du hast doch überhaupt kein Fachwissen, um als A11 arbeiten zu können
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Aufsteiger85
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Re: Zurück ins Einstiegsamt? (Quereinsteiger)

Beitrag von Aufsteiger85 »

deerhunter hat geschrieben: 16.04.2025 14:49 Auch wenn man eine ähnliche Verwaltungsrechtliche ausbildung hatte, ist der Job und das rechtsgebiet völlig anders. Man bekommt dann eine "Führungskraft" A11 ohne jegliches Fachwissen, die man an die Hand nehmen muss!

Ein Bäcker wird ja, ohne zusatzqualifikation auch nicht zum Fleischermeister obwohl beides Handwerker sind! Du hast doch überhaupt kein Fachwissen, um als A11 arbeiten zu können
Das halte ich für etwas zu pauschal. Ich hatte in meinem Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt zum Beispiel auch ein Modul zum Waren- und Dienstleistungsverkehr in der EU bzw. außerhalb. Weiterhin hat man grundsätzlich die Fähigkeit rechtlich zu arbeiten - eine Einarbeitung ins konkrete Rechtsgebiet muss ja sowieso immer erfolgen.

Auch Leute, die direkt vom Zoll-Studium kommen, müssen in den meisten Fällen umfassend eingearbeitet werden. Klar, die fangen mit A9 an. Aber wo beim Zoll ist denn A11 eine Führungsstelle? Die allermeisten Dienstposten sind A9-A11 gebündelt, so dass sich die Tätigkeit gar nicht ändert, egal, ob man mit A9 oder A11 übernommen wird.