Versetzung zum Bund (Erfahrungsstufenfestsetzung)

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Jack89
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Versetzung zum Bund (Erfahrungsstufenfestsetzung)

Beitrag von Jack89 »

Guten Tag,

Ich hab die Zusage für einen Dienstposten in einer Bundesoberbehörde erhalten. Ich bin Beamter im g. D., aktuell A9 beim Land RLP.

Aktuell erhalte ich nach landesrechtlicher Vorschriften A9/ Stufe 7 mit zwei Stellenzulagen (ca. 260 € brutto).

Mein Bearbeiter bei der „neuen“ Behörde sagte mir, dass eine Einstufung in Stufe 3 erfolgt, mit einer Wartezeit von 4 Monate in Stufe 4.

Beim Land war ich meiner Meinung nach 8 Jahre im m.D.. Drei Jahre hiervon war ich als ,,Aufsteiger" an der FH des Landes. Statusrechtlich war ich weiterhin im m.D. und habe meine normale Besoldung A8 damals erhalten. Die Stufenlaufzeit lief ebenfalls weiter.

Nach Aussage des Sachbearbeiters kann man diese drei Jahre nicht anrechnen, da ich an einer FH war und auf Landesrecht studiert habe. Generell könne man die Zeiten im m.D. nur zu 50% anrechnen.

Meines Erachtens gilt bei der Stufenfestsetzung das statusrechtliche Amt und nicht die genaue Tätig (konkret-funktionelles Amt).

Weiterhin wurde mir gesagt, dass ich eine Aussgleichszulage erhalte, da ich mich bei einem Wechsel aktuell um ca. 300 € schlechter stellen würde . Mir ist jedoch bewusst, dass die Aussgleichszulage bei jeder Erhöhung um 1/3 wegfällt. In meinem Fall würde dies dann relativ zügig gehen. Zum Beispiel, drei Monate später Erreichung der Stufe 4, eventuell eine Besoldungsanpassung (aktuelle Tarifverhandlung) und mit viel Glück nach sechs Monaten eine Beförderung (A10), bei entsprechender Leistung.

Nach meiner Recherche gibt es nur eine Zulage aufgrund der Zugehörigkeit des g.D. Von 10.97 €. Weitere Zulagen in einer Bundesoberbehörde sind nicht ersichtlich. Gibt es noch weitere, welche mir nicht aufgefallen sind?

Was sagt Ihr zur Stufenfestsetzung?

Vielen Dank :)
Mainstream1
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Re: Versetzung zum Bund (Erfahrungsstufenfestsetzung)

Beitrag von Mainstream1 »

Als SB gibt es da grundsätzlich nichts, wenn es nicht z.B. das BSI oder so ist.
Aber du wirst da mit Sicherheit zügig nach A 10 befördert und A 11 geht danach auch schnell. Die meisten Stellen sind A9 bis A11 gebündelt. Das gleicht sich dann locker aus, also keine Sorge !
MS
Jack89
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Re: Versetzung zum Bund (Erfahrungsstufenfestsetzung)

Beitrag von Jack89 »

Vielen Dank für deine Antwort. Eine schnelle Beförderung ins Amt A11 wäre toll. Den Erfahrungsstufen laufe ich natürlich danach hinterher.
Was meinst du mit SB? Macht das nicht die Personalabteilung (Festsetzung der Stufe)?

Habe heute eine interessante Stelle bei der Bundeswehr gefunden gibt es zum zivilen Dienst beim der Bundeswehr Erfahrungswerte?
- Beförderung
- Kollegialität
- Arbeitsumfang/-alltag
- Weiterentwicklungsmöglichkeiteb

Besten Dank!
Mainstream1
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Re: Versetzung zum Bund (Erfahrungsstufenfestsetzung)

Beitrag von Mainstream1 »

SB = Sachbearbeiter, keine Führungsaufgaben.

Zur Bundeswehr kann ich konkret nicht viel sagen, da aber dort insgesamt kräftig aufgestockt werden wird, können sich auch Chancen ergeben.
Bei den Beförderungen geht der militärische Teil immer vor,...

Bei einer Bundesoberbehörde sieht es auf jeden Fall mit Beförderungen besser aus ( bisher). Das dürfte auch so bleiben.

Ich persönlich würde mich daher gegen eine Stelle bei der Bw entscheiden.
MS
Jack89
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Re: Versetzung zum Bund (Erfahrungsstufenfestsetzung)

Beitrag von Jack89 »

Aktuell finde ich die Bw gar nicht so uninteressant. Besonders im Rheinischen Gebiet gibt es sehr viele Dienstposten.

Werden die Planstellen nicht separat zugewiesen Zivil/Militär?

Theoretisch könnte ich die A10 noch in meiner alten Verwendung bekommen. Aktuell sind jedoch alle „entsetzt“ das ich wechseln möchte. Daher denke ich, dass man versuchen wird mich nicht zu befördern.

Vielen Dank und schönen Abend :)
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Aufsteiger85
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Re: Versetzung zum Bund (Erfahrungsstufenfestsetzung)

Beitrag von Aufsteiger85 »

Jack89 hat geschrieben: 30. Mär 2025, 09:34 Nach Aussage des Sachbearbeiters kann man diese drei Jahre nicht anrechnen, da ich an einer FH war und auf Landesrecht studiert habe. Generell könne man die Zeiten im m.D. nur zu 50% anrechnen.
Die lassen sich generell nicht anrechnen, egal was und wo du studiert hast, da sie Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung waren. Siehe §28 BBesG:
(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:
1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung [oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13] sind,
Jack89 hat geschrieben: 30. Mär 2025, 09:34 Meines Erachtens gilt bei der Stufenfestsetzung das statusrechtliche Amt und nicht die genaue Tätig (konkret-funktionelles Amt).
Auch die Antwort darauf liegt im §28 BBesG (im oben zitierten Absatz). Es muss sich um gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten handeln. Eine Tätigkeit in einer anderen Laufbahngruppe scheidet da von vornherein aus. Die Anrechnung kann aber unter Zuhilfenahme eines anderen Absatzes des §28 BBesG erfolgen:
(2) Beamten können weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind.
Mit der halben Anerkennung einer Tätigkeit im mittleren Dienst fährst du aus meiner Sicht ganz gut. Ich habe es auch schon erlebt, dass eine Tätigkeit als Tarifbeschäftigter auf einer E9b-Stelle gar nicht für die Stufenlaufzeit im gehobenen Dienst anerkannt wurde. Nach anwaltlichem Widerspruch und Säbelrasseln hat man sich dann in der Mitte getroffen...

Ist Ermessen nicht was schönes? :mrgreen:
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Edding363
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Re: Versetzung zum Bund (Erfahrungsstufenfestsetzung)

Beitrag von Edding363 »

Hallo,

ich habe noch eine Ergänzung zu den o.g. Ausführungen.
Zur Stufenfestsetzung wurde m. E. alles korekt wiedergegeben. Aber bei der möglichen Beförderung nach A 11 bin ich nicht ganz einverstanden :-).

Je nach Behörde sind die einzelnen Dienstposten (exakt) bewertet, oder gebündelt. Ich war jahrelang in der Bundeswehrverwaltung da war A9/A10 gebündelt A11, A12 und A 13 waren DP, auf die man sich expliziet bewerben musste.

Vor jeder Beförderung MUSS eine Auswahlentscheidung getroffen werden. Entweder in dem man sich in Konkurenz zu anderen Bewerbern auf den höheren Dp bewirbt und gewinnt, oder, wenn man auf einem gebündelten DP "sitzt", über eine Art Reihung, die sich nach der Beurteilung richtet.

Die Beförderung von A9 nach A10 ist da ein bisschen außen vor, dass ist in vielen Behörden eine Regelbeförderung nach Ablauf der Probezeit.

Also, wenn der neue DP von A9 bis A 11 gebündelt ist, dann ist die Beförderung nach A 10 i.d.R. kein Problem, aber nach A 11 wird man nur befördert, wenn eine Planstelle frei ist/wird und man aufgrund seiner Beurteilung "an der Reihe" ist.

Bsp. ich war A11 und habe mich ins BMVg beworben auf eine A12/A13. Auswahl gegen andere Bewerber gewonnen, Stelle bekommen und nach 6 Monaten Bewährung wurde ich A 12. Nach dem Jahr Sperrfrist wurde meine aktuelle Beurteilung genommen und ich wurde in der Warteliste mit rd. 60 anderen nach A 13 eingereiht. Zu dieser Zeit wurden etwa 20 A13er Planstellen pro Jahr frei. Ein Jahr später waren alle vor mir befördert und ich stand an Nr. 1 und bekam die nächste freie Planstelle :-). Zum Zeitpunkt der Einreihung reichte meine Beurteilung also ungefähr für Platz 20.

Heute bin ich nicht mehr im BMVg, sondern in einer Bundesoberbehörde. Da ist es so, dass die DP im g.D. gebündelt sind A9 - A11 und A12 bis A13. In der Behörde werden alle Beamten im g.D. alle 2 jahre zu einem einheitlichen Stichtag beurteilt (Regelbeurteilung). Also Alle A10er im Vergleich zueinander und auch alle A11er usw. Die besten A 10er werden dann A11 und die besten A11er werden A12. Ja, auch der A11er, der auf einem DP A9-A11 sitzt, wird befördert. Sein DP wird "umgewandelt". In der Regel wird aber darauf geachtet, dass der A11er vorher, also vor der Beurteilung bereits auf einen A12/A13 Posten umgesetzt wird oder der DP vorher umgewandelt wird. Die Auswahlentscheidung ist hier die (Regel)Beurteilung, da alle in einer Vergleichgruppe zueinander in Konkurenz stehen.

Ich bin sicher, in anderen Behörden gibt es noch andere Modelle.

Also pauschal zu sagen, dass A 11 danach auch schnell geht, kann zutreffend sein, aber eben auch nicht. Fakt ist, beim Bund gehts in der regel (immer noch) schneller als beim Land.

Gruß

Edding363
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