Hallo Leute,
wer kann mir sagen wie viel man als Pensionär (Polizei, DDU) hinzuverdienen darf? Ich habe versucht mit dem Art. 86 BayBg klarzukommen, aber es scheitert bereits daran, dass ich nicht einmal weiß ob man als Pensionär rechtlich noch Beamter ist.
Danke im Voraus!
Hinzuverdienst bei DDU in BY
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Re: Hinzuverdienst bei DDU in BY
Hallo.
Es gibt keine feste Summe die man hinzuverdienen darf. Es wird ausgerechnet Deine Höchstgrenze. Was darüber liegt wird Ruhensregelung bei der Pension.
Wie Deine Höchstgrenze ausgerechnet wird steht unter 83.2 . und 83.3
Eigentlich ist es der Art 83 ganz. Kanst ja schauen ob auch noch anderes zutrifft.
Es gibt keine feste Summe die man hinzuverdienen darf. Es wird ausgerechnet Deine Höchstgrenze. Was darüber liegt wird Ruhensregelung bei der Pension.
Wie Deine Höchstgrenze ausgerechnet wird steht unter 83.2 . und 83.3
Eigentlich ist es der Art 83 ganz. Kanst ja schauen ob auch noch anderes zutrifft.
Re: Hinzuverdienst bei DDU in BY
Art 83 BayBG „Rückgriffshaftung des Dienstherrn“???
Re: Hinzuverdienst bei DDU in BY
Gefunden. Du meinst die VV! -
Danke!
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Re: Hinzuverdienst bei DDU in BY
Hallo .
Sollte Art 86.2 und 3 sein.
Hab mich versehen, War im Kopf bei 53 im Bund.
Bei Dir denke ich Höchstgrenze ist 71,75 % aus Endstufe Deiner Besoldungsgruppe + 630 €.
Bleibt ohne Anrechnung meist nur Minijob.
Sollte Art 86.2 und 3 sein.
Hab mich versehen, War im Kopf bei 53 im Bund.
Bei Dir denke ich Höchstgrenze ist 71,75 % aus Endstufe Deiner Besoldungsgruppe + 630 €.
Bleibt ohne Anrechnung meist nur Minijob.