Frage zur Dienstunfähigkeit(Untersuchungsanordnung?)

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B30
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Frage zur Dienstunfähigkeit(Untersuchungsanordnung?)

Beitrag von B30 »

Guten Tag Forum,

Beamter (Landespolizei) X ist seit ca. 6 Monaten krankgeschrieben und soll sich nun entweder an die Personalstelle mit Auskünften zu den Beschwerden und der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung (ihm selbst unbekannt) wenden oder angeben, ob er dies nur dem polizeiärztlichen Dienst mitteilen möchte. Grund hierfür ist eine Prüfung der Erforderlichkeit sowie Art und Umfang einer polizeiärztlichen Untersuchung.

Nun die Frage: Kann dem Beamten ein Nachteil entstehen, wenn er Art der Beschwerden sowie Dauer (unbekannt) der Personaldienststelle mitteilt? Sollte der Beamte dies nur gegenüber dem polizeiärztlichen Dienst mitteilen?

Vielleicht hat der ein oder andere damit bereits Erfahrung gesammelt und kann Tipps oder Ratschläge geben, wie der Beamte weiter vorgehen soll.

Vielen Dank!
Echopark
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit(Untersuchungsanordnung?)

Beitrag von Echopark »

Hatte diesen Brief damals auch bekommen.

Bloß nichts bei der Personalstelle angegeben bzgl. Krankheit und Dauer.

Kreuze den Punkt mit dem Amtsarzt an.
lavinia21
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit(Untersuchungsanordnung?)

Beitrag von lavinia21 »

Sie sollten diese Angelegenheit tatsächlich über den Amtsarzt regeln. Bringen Sie hier ausführliche ärztliche Stellungnahmen Ihrer behandelnden Ärzte mit, in denen das Krankheitsbild, die Symptome und ggf. tatsächlich auch die Dauer der weiteren Krankschreibung angeschnitten wird. IdR sollten Ihre Ärzte anfänglich hineinschreiben, dass mit einer Gesundung in den nächsten 3-6 Monaten zu rechnen ist und dass Sie - je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen - danach weiterhin vollumfänglich (oder aber auch nicht) auf dem bisherigen Dienstposten eingesetzt werden können.

Wie gesagt, Ihre Ärzte sollten in Ihrem Sinne handeln, daher bitte konkret das Ziel der Untersuchung definieren und hierauf die Stellungnahmen ausrichten. Man kann hierdurch zumindest die DDU über 1-2 Jahre hinauszögern, sollten Sie tatsächlich einfach nicht mehr (polizei-)dienstfähig sein. Die Umsetzung auf einen anderen Posten können Sie idR so aber nicht verhindern.

Der Dienstherr bekommt dann das Gutachten vom AA. Mehr muss er nicht wissen.

Nichtsdestoweniger sollten Sie für sich auch eruieren, ob und wie Sie Ihren Dienst tatsächlich noch ausführen können. Meist stehen ja finanzielle Gründe hinter dem Versuch die DDU zu umgehen. Leider gibt es aber Situationen, in denen man sich eingestehen muss, dass es - zumindest wie bisher - so nicht mehr geht und v.a. die Gesundung hierdurch ggf. gar nicht richtig eintreten kann.

VG
B30
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit(Untersuchungsanordnung?)

Beitrag von B30 »

Vielen Dank erstmal für die Antworten!

Als Zusatz: Ich bin aufgrund von meiner mentalen Gesundheit krankgeschrieben und dies hat sehr stark mit dem Job zu tun. Daher ist es für mich ausgeschlossen, in diesen Beruf (Vollzugsdienst) zurückzukehren. Momentan ist es mir relativ egal, was die Zukunft bringt, da meine Gesundung an erster Stelle steht für mich, ich habe es viel zu lange ausgehalten jeden Tag einen Job auszuüben, welcher mich krank macht.

Einerseits ist es natürlich finanziell gesehen erstmal angenehmer, weiter krankgeschrieben zu sein. Andererseits merke ich, dass mir jeder Kontakt mit der Behörde im Wege der Gesundung steht! Außerdem stehe ich dank einer Dienstunfähigkeitsversicherung ganz gut da, falls es wirklich in die Richtung gehen sollte.

Liebe Grüße!
lavinia21
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit(Untersuchungsanordnung?)

Beitrag von lavinia21 »

Sie benötigen dann einen Psychiater und einen Psychologen. Die Behandlung, sofern noch nicht gestartet, sollte sofort einsetzen. Sie bekommen über Jameda z.B. auch online schnell Termine und könnten mehr oder minder binnen weniger Tage Ihre Therapie starten. Ohne Psychiater und psychotherapeutische Behandlung wird es ggü. dem Amtsarzt und dem DH schwer.

Wenn Sie nicht mehr in den Vollzugsdienst können oder wollen, sollten Sie sich natürlich mit der DDU beschäftigen, denn eine anderweitige Verwendung ist häufig schwierig, v.a. wenn Sie die gleiche Besoldungsgruppe beibehalten wollen.

Was könnten Sie tun? Gutachten von Arzt und Psycho, die eine Gesundung in 3-6 Monaten bei intensiver multimodaler Therapie in Aussicht stellen. Das Gutachten sollte beinhalten, dass Sie danach wieder in Ihren alten Job zurück können und wollen. Wenn es gut geht, dann machen Sie das 2-3 Mal...damit ziehen Sie alles etwas heraus. Gleichfalls schauen, ob ein GdB in Frage kommt + Gleichstellung.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie mit einem spezialisierten Versicherungsfachmann anschreiben - nicht alleine. Die Fallstricken sind zu groß.

Mir ging es ähnlich wie Ihnen. DH hat alles abgelehnt, keinerlei Angebot von BEM oder anderweitiger Verwendung. Ich habe nach 2 Jahren AU dann selbst die Pensionierung in die Wege geleitet. Erst dann war überhaupt an "Gesundung" zu denken bzw. daran, dass ich überhaupt mal an Gesundung denken konnte.
B30
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit(Untersuchungsanordnung?)

Beitrag von B30 »

Danke für die ausführliche Antwort und die guten Ratschläge!

In Therapie befinde ich mich tatsächlich schon (Langzeittherapie wird momentan angefordert), krankgeschrieben bin ich momentan noch über meine Hausärztin. Gibt es Nachteile, wenn ich einen GdB habe?

Ich muss dazu sagen, dass ich noch relativ jung bin (Anfang 30) und dass mich das zusätzlich zu meiner, eh schon angeschlagenen mentalen Gesundheit, mental belastet, da man nicht weiß, wie es weitergeht. Trotzdem wäre es fatal für mich, einfach wieder arbeiten zu gehen, da ich weiß, dass dieser Job mich dazu gebracht hat, wo ich heute stehe.

Noch eine Frage, wegen der Versicherung... wie nennen sich diese Versicherungsfachmänner? Haben die eine bestimmte Bezeichnung nach der ich suchen kann?

Vielen Dank nochmal!
VG
lavinia21
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit(Untersuchungsanordnung?)

Beitrag von lavinia21 »

Da es bei Ihnen um den Polizeidienst und somit um die Polizeidiensttauglichkeit geht, wäre hier eine explizite anwaltliche Begleitung und Beratung wohl sinnvoll. Einen GdB muss man dem DH zwar nicht angeben, möchte man jedoch ab GdB 30 die Gleichstellung oder die Schwerbehindertenvertretung/den Integrationsfachdienst einbinden, muss man es offen legen. Ob Sie einen GdB bekommen, entscheidet am Ende das Versorgungsamt.

Ich bin mit 35 erkrankt und war mit 37 DDU...ich kenne es also, wenn es einen unfreiwillig in jungen Jahren umhaut.

Mir war/ist nur Angela Baumeister...damals aus Willig bzw. NRW bekannt.