Zur maximalen Pension+Rente wird eine Vergleichsberechnung durchgeführt (zumindest Bundesbeamte). Hierbei werden alle Jahre gezählt die man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hat. Ich hab mit 16 eine Lehre begonnen, über den zweiten Bildungsweg studiert und bin mit 57 1/2 mit dem ER raus. Bei der Vergleichsberechnung kamen 40 Jahre zusammen obwohl gut 2 Jahre Studium/FOS bei den Pensionszeiten fehlen. Was nicht kompensiert werden kann ist der Abschlag bei vorzeitiger Pension.Rorbert001 hat geschrieben: ↑25. Jan 2025, 18:50 68,6 wurde mir jetzt mitgeteilt. Keine Rentenzeiten ohne Arbeitsverhältnis im ÖD
@sunny47
Ich meine dann 68,6 wäre dann zusammen mit Rente Schluss, wenn du keine weiteren Ausbildungszeiten anerkannt bekommst bzw. bei dir vorliegen bzw. nach der neuen Rechtsprechung anerkannt würden.
Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Moderator: Moderatoren
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Sepp aus B,
@sepp aus B
Ich habe meine Lehre 1971 bis 1974 mit Hauptschule gemacht. Bin dann 1987 Beamter geworden. Mit 55 Jahren 2011 in Pension berechnet ab 18 Lebensjahr.
Habe dann geklagt, da beim Zusammentreffen Rente und Pension nicht ab Beginn der Lehre sondern ab 17 die Höchstgrenze berechnet wurde.
Zwischenzeitlich ist dann im Mai 23 das Urteil des BVG gefallen.
In meinem neuen Bescheid steht folgendes: Der Bescheid von 2011 ist rechtswidrig. Die Pensionszeit hätte ab 17 berechnet werden müssen. Nachzahlung ab 2022 Rest verjährt. Ab 2023 dann Nachzahlung Zeiten vor 17. Obwohl das schon im Dezember 23 klar war hat die Banst 1 Jahr gebraucht um einen Bescheid zu erstellen. Dadurch habe ich ein Jahr Nachzahlung verloren wegen Verjährung. Du auch. Gruß
@sepp aus B
Ich habe meine Lehre 1971 bis 1974 mit Hauptschule gemacht. Bin dann 1987 Beamter geworden. Mit 55 Jahren 2011 in Pension berechnet ab 18 Lebensjahr.
Habe dann geklagt, da beim Zusammentreffen Rente und Pension nicht ab Beginn der Lehre sondern ab 17 die Höchstgrenze berechnet wurde.
Zwischenzeitlich ist dann im Mai 23 das Urteil des BVG gefallen.
In meinem neuen Bescheid steht folgendes: Der Bescheid von 2011 ist rechtswidrig. Die Pensionszeit hätte ab 17 berechnet werden müssen. Nachzahlung ab 2022 Rest verjährt. Ab 2023 dann Nachzahlung Zeiten vor 17. Obwohl das schon im Dezember 23 klar war hat die Banst 1 Jahr gebraucht um einen Bescheid zu erstellen. Dadurch habe ich ein Jahr Nachzahlung verloren wegen Verjährung. Du auch. Gruß
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nächsten Monat habe ich "Einjähriges" in Sachen Wartezeit. Ich frage mich schon, ob ich es feiern soll
. Man muss schon aufpassen, dass man diese Angelegenheit nicht vergisst.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Gibt es da keine Verjährungsfrist zu deinen Gunsten?Murmels Frauchen hat geschrieben: ↑19. Feb 2025, 06:54 Nächsten Monat habe ich "Einjähriges" in Sachen Wartezeit. Ich frage mich schon, ob ich es feiern soll. Man muss schon aufpassen, dass man diese Angelegenheit nicht vergisst.

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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Schwer zu sagen. Ich hatte kürzlich bei der zuständigen Stelle angerufen und man hat mir mitgeteilt, ich müsse noch viel Geduld haben. Scheinbar war der Antrag noch nicht mal auf einem Schreibtisch gelandet. Ob ich wenigstens ne Flasche Sekt zum Anstoßen einfordern sollte? 
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Zu dem Thema Aberkennung von Ausbildungszeiten bzgl. der neuen Vorraussetzungen ab 1.1.1980 gibt es einen neuen Artikel bei ver.di :
https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten ... c1b43df790
Die endgültige Entscheidung steht immer noch aus - "angeblich" ist das BMF aber der gleichen Ansicht wie die BAnst PT.
Ich hab zumindest noch keinen negativen Bescheid nach meinem Widerspruch bekommen.
https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten ... c1b43df790
Die endgültige Entscheidung steht immer noch aus - "angeblich" ist das BMF aber der gleichen Ansicht wie die BAnst PT.
Ich hab zumindest noch keinen negativen Bescheid nach meinem Widerspruch bekommen.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Wie hast du denn Wiedersprochen?Einfach Formlos oder Per Anwalt?
Wie hast du denn Wiedersprochen?Einfach Formlos oder Per Anwalt?
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Bamboleos !
Im Sept. 2024 erhielt ich die Antwort auf meinen Antrag zur Anerkennung der Azubi Zeiten VORM 17 Lj. ,
in der Antwort kam die Ablehnung und gleichzeitig die Aberkennung der gesamten Azubi Zeit von 1978-1981 !
Dann hab ich zunächst selbst formlos per Einschreiben Widerspruch eingelegt.
Anschließend einen Anwalt kontaktiert und der hat dann eine ausführliche Begründung hinterher geschickt.
Bestätigung dazu kam von der BAnst PT Mitte Oktober 2024. Seit dem nichts mehr gehört.
Das ist der Stand bei mir und mindestens einem mir bekannten Fall eines Kollegen.
Im Sept. 2024 erhielt ich die Antwort auf meinen Antrag zur Anerkennung der Azubi Zeiten VORM 17 Lj. ,
in der Antwort kam die Ablehnung und gleichzeitig die Aberkennung der gesamten Azubi Zeit von 1978-1981 !
Dann hab ich zunächst selbst formlos per Einschreiben Widerspruch eingelegt.
Anschließend einen Anwalt kontaktiert und der hat dann eine ausführliche Begründung hinterher geschickt.
Bestätigung dazu kam von der BAnst PT Mitte Oktober 2024. Seit dem nichts mehr gehört.
Das ist der Stand bei mir und mindestens einem mir bekannten Fall eines Kollegen.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Oh,Super,danke für die Information
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Bamboleos: Bedenke aber das die Fristen jeweils 4 Wochen/1 Monat nach erhalt eines negativen Bescheides sind.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ok,Dankeschön mroe2016
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo zusammen,
ich steige auch irgendwie nicht mehr durch, da mir jetzt auch noch gesagt wurde dass nur max. 3 Jahre Ausbildung anerkannt werden. Ich habe 3,5 Jahre Lehrzeit gehabt, da auch keine Verkürzung möglich war.
Ich habe 1987 die Lehre mit 16 Jahren (nach Realschule) begonnen, da dann 3,5 Jahre Lehre gemacht. Verbeamtet wurde ich dann 1994.
Bin ich jetzt von der Nichtanerkennung vor dem 17. Lebensjahr betroffen? Jeder in meinem Umfeld sagt da was anderes...
Vielleicht kann da jemand fundiert helfen. Vielen Dank.
ich steige auch irgendwie nicht mehr durch, da mir jetzt auch noch gesagt wurde dass nur max. 3 Jahre Ausbildung anerkannt werden. Ich habe 3,5 Jahre Lehrzeit gehabt, da auch keine Verkürzung möglich war.
Ich habe 1987 die Lehre mit 16 Jahren (nach Realschule) begonnen, da dann 3,5 Jahre Lehre gemacht. Verbeamtet wurde ich dann 1994.
Bin ich jetzt von der Nichtanerkennung vor dem 17. Lebensjahr betroffen? Jeder in meinem Umfeld sagt da was anderes...
Vielleicht kann da jemand fundiert helfen. Vielen Dank.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Derrick :
Ob das mit der Anerkennung von 3 statt 3,5 Jahren stimmt weiß ich nicht - aber mal angenommen das ist so.
Dann sollten bei dir die kompletten 3 Jahre Ausbildung anerkannt werden.
Da du Realschule hast bist du von der Thematik "ab 1.1.1980 Realschule gefordert" nicht nachteilig betroffen.
Das heißt du bekommst auf den Fall auch deine Ausbildungszeit als ruhegehaltsfähig anerkannt,
nur die Frage ob es NUR 3 Jahre werden oder 3,5 Jahre - das weiß ich nicht, kenne die Regel der Begrenzung
auf 3 J. nicht.
Ob das mit der Anerkennung von 3 statt 3,5 Jahren stimmt weiß ich nicht - aber mal angenommen das ist so.
Dann sollten bei dir die kompletten 3 Jahre Ausbildung anerkannt werden.
Da du Realschule hast bist du von der Thematik "ab 1.1.1980 Realschule gefordert" nicht nachteilig betroffen.
Das heißt du bekommst auf den Fall auch deine Ausbildungszeit als ruhegehaltsfähig anerkannt,
nur die Frage ob es NUR 3 Jahre werden oder 3,5 Jahre - das weiß ich nicht, kenne die Regel der Begrenzung
auf 3 J. nicht.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo mroe2016,
Danke für die Info. Inwieweit das mit den 3 Jahren auch stimmt, kann ich auch nicht sagen. Hat nur ein Kollege so geäußert, einen Beleg habe ich in Infoblättern u.ä. auch nicht finden können. Ist dann wohl eine Fehlinformatin gewesen.
Ich habe auch gerade den Antrag gestellt, dass man mir mal meine Rentenbezüge ausrechnet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde ich dann auch im Frühjahr 2026 in die ATZ starten, außer der ER kommt noch dazwischen
Danke für die Info. Inwieweit das mit den 3 Jahren auch stimmt, kann ich auch nicht sagen. Hat nur ein Kollege so geäußert, einen Beleg habe ich in Infoblättern u.ä. auch nicht finden können. Ist dann wohl eine Fehlinformatin gewesen.
Ich habe auch gerade den Antrag gestellt, dass man mir mal meine Rentenbezüge ausrechnet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde ich dann auch im Frühjahr 2026 in die ATZ starten, außer der ER kommt noch dazwischen

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Derrick !
Vielleicht klappt das mit dem ER ja doch noch, ich drück dir die Daumen.
Und dir wird es ganz sicher nicht so passieren wie mir und einige(viele) andere
das dir die Azubi-Zeit im Nachhinein kpl. aberkannt wird.
Ich bin gespannt wie und wann die Entscheidung darüber fällt,
die neue Regierung wird ja demnächst sehr warscheinlich ins Amt kommen,
und vllt. geht es für uns betroffene positiv mit einem neuen Finazminister aus
jetzt wo Lindner raus ist
Vielleicht klappt das mit dem ER ja doch noch, ich drück dir die Daumen.
Und dir wird es ganz sicher nicht so passieren wie mir und einige(viele) andere
das dir die Azubi-Zeit im Nachhinein kpl. aberkannt wird.
Ich bin gespannt wie und wann die Entscheidung darüber fällt,
die neue Regierung wird ja demnächst sehr warscheinlich ins Amt kommen,
und vllt. geht es für uns betroffene positiv mit einem neuen Finazminister aus
jetzt wo Lindner raus ist
