Info :Steuerentlastung Dezember 2024

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ramos96
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Re: Info :Steuerentlastung Dezember 2024

Beitrag von ramos96 »

Hab heute die Bezügemitteilung bekommen, sind runde 7 Euro weniger Steuern als im Jan/Feb
plus die Vergütung der zu viel gezahlten Lohnsteuer für 01+02 2025.


Aber...wieso ist die Lohnsteuer für den singulären Monat 12/2024 über 25 Euro weniger als jetzt für 03/2025..?
Micha0815
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Re: Info :Steuerentlastung Dezember 2024

Beitrag von Micha0815 »

Grundfreibetrag 2024: Rückwirkende Erhöhung
Der Grundfreibetrag wurde bereits zum 1. Januar 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro erhöht. Eine erneute rückwirkende Anhebung auf 11.784 Euro wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge.

Lohnsteuerabzug: Korrektur zum Dezember 2024
Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags wird bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohnsteuerabzug gemäß § 52 Abs. 32a EStG zu korrigieren, sodass Arbeitnehmer von der rückwirkenden Änderung profitieren.
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