Ein Beamter fehlte in der Vergangenheit 3 oder 4 mal über lange Zeiträume aufgrund psychischer Erkrankungen. Fachärztliche Atteste liegen vor.
Nun hat der Beamte seit einiger Zeit Phasenweise kognitive Schwierigkeiten, so dass die Qualität und Quantität der Arbeit teilweise leidet.
Amtsärztliche Begutachtung ist anberaumt.
Wir sollte die fachärztliche Stellungnahme formuliert sein? Ziel ist anscheinend, dass der Beamte eine Tätigkeit ausführen soll, die unterhalb seiner aktuellen Besoldunggruppe ist, aber trotzdem die bisherige (höhere) Besoldung beibehält. Der Beamte möchte auf keinen Fall pensioniert werden.
Lieben Dank vorab für konstruktive Beiträge
Dienstunfähigkeitsbescheinigung, Inhalt der ärztl Stellungnahme
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 07.12.2017 13:33
- Behörde:
-
- Beiträge: 306
- Registriert: 24.08.2022 15:29
- Behörde:
Re: Dienstunfähigkeitsbescheinigung, Inhalt der ärztl Stellungnahme
also ein ziel kann der dienstherr meinetwegen haben, der amtsarzt stellt aber seine feststllungen unabhaengig davon wuerde ich mal sagen. in der stellungnahme steht sowieso drinne, welche taetigkeiten der beamte noch ausfuehren kann.
wieso interessiert dich wie die die stellungnahme formuliert sein soll? verstehe ich nicht ganz. du schreibst sie ja nicht. ich gehe mal davon aus, dass es dir wichtig ist, dass du nicht pensioniert wirst. also würde ich es dem amtsarzt so gegenüber auch verkaufen: ich habe probleme bei meiner aktuellen arbeit, kann aber noch ohne weiteres xyz machen.
mich hat er damals konkret gefragt, was ich noch machen koennte ausserhalb meiner aktuellen taeteigkeit.
die frage wird dann aber sein, on man solch eine stelle fuer dich finden kann.
wieso interessiert dich wie die die stellungnahme formuliert sein soll? verstehe ich nicht ganz. du schreibst sie ja nicht. ich gehe mal davon aus, dass es dir wichtig ist, dass du nicht pensioniert wirst. also würde ich es dem amtsarzt so gegenüber auch verkaufen: ich habe probleme bei meiner aktuellen arbeit, kann aber noch ohne weiteres xyz machen.
mich hat er damals konkret gefragt, was ich noch machen koennte ausserhalb meiner aktuellen taeteigkeit.
die frage wird dann aber sein, on man solch eine stelle fuer dich finden kann.
-
- Beiträge: 116
- Registriert: 14.02.2019 08:19
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Dienstunfähigkeitsbescheinigung, Inhalt der ärztl Stellungnahme
Guten Morgen,
Sie sollten hier etwas unterscheiden: Die anderweitige Verwendung bedeutet idR, dass Sie eine andere Tätigkeit/ ein Amt bekommen mit demselben Grundgehalt, d.h. die Leistung, die abgefragt wird, wird ggf. anders, aber nicht geringer. Sie müssen hier ggf. Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen...das ist häufig ein Knackpunkt.
Sie selbst möchten hier eher, dass Sie ein Amt begleiten, dass von der Tätigkeit und den Anforderungen niedriger besetzt ist, aber hierfür das gleiche Geld. Das ist etwas, das Sie selbst idR nicht fordern können und auch nicht fordern sollten. Dieser Ansatz wird idR eher vom DH gewählt als Alternative zur Pensionierung, wenn der DH Sie eben NICHT pensionieren möchte.
Beide Punkte bedeuten idR, dass Sie auch bzgl. des Einsatzortes und der Tätigkeit völlig flexibel sind, d.h. Sie nehmen das, was der DH Ihnen ggf. anbietet. Ansprüche können Sie hier wenige bis gar nicht stellen. Haben Sie einen GdB, Schwerbehinderung, Gleichstellung?
Ich bin ehrlich: Je nach AA und DH wird das, was Sie wollen, eben nicht als dienstfähig angesehen. Sie haben Anspruch auf das, was Sie zu 100% leisten können, d.h. dieses "gleiche Besoldung bei geringerer Tätigkeit" wird eher nicht vom DH aufgegriffen werden. Auch sollte das Attest eher auflisten, was Sie tatsächlich noch leisten können und zwar im Rahmen der Besoldungsgruppe, die Sie JETZT inne haben. Evtl. wäre die Teildienstfähigkeit etwas.
VG
Sie sollten hier etwas unterscheiden: Die anderweitige Verwendung bedeutet idR, dass Sie eine andere Tätigkeit/ ein Amt bekommen mit demselben Grundgehalt, d.h. die Leistung, die abgefragt wird, wird ggf. anders, aber nicht geringer. Sie müssen hier ggf. Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen...das ist häufig ein Knackpunkt.
Sie selbst möchten hier eher, dass Sie ein Amt begleiten, dass von der Tätigkeit und den Anforderungen niedriger besetzt ist, aber hierfür das gleiche Geld. Das ist etwas, das Sie selbst idR nicht fordern können und auch nicht fordern sollten. Dieser Ansatz wird idR eher vom DH gewählt als Alternative zur Pensionierung, wenn der DH Sie eben NICHT pensionieren möchte.
Beide Punkte bedeuten idR, dass Sie auch bzgl. des Einsatzortes und der Tätigkeit völlig flexibel sind, d.h. Sie nehmen das, was der DH Ihnen ggf. anbietet. Ansprüche können Sie hier wenige bis gar nicht stellen. Haben Sie einen GdB, Schwerbehinderung, Gleichstellung?
Ich bin ehrlich: Je nach AA und DH wird das, was Sie wollen, eben nicht als dienstfähig angesehen. Sie haben Anspruch auf das, was Sie zu 100% leisten können, d.h. dieses "gleiche Besoldung bei geringerer Tätigkeit" wird eher nicht vom DH aufgegriffen werden. Auch sollte das Attest eher auflisten, was Sie tatsächlich noch leisten können und zwar im Rahmen der Besoldungsgruppe, die Sie JETZT inne haben. Evtl. wäre die Teildienstfähigkeit etwas.
VG
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 07.12.2017 13:33
- Behörde:
Re: Dienstunfähigkeitsbescheinigung, Inhalt der ärztl Stellungnahme
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Schwerbehinderung liegt vor, deutlich über 50. Die Arbeitsleistung ist auch -je nach Tagesform- teilweise unterschiedlich. Mal ziemlich gut, mal eher weniger. Ja, der Beamte möchte Pensionierung verhindern.
Was würde Teildienstfähigkeit bedeuten?
Schwerbehinderung liegt vor, deutlich über 50. Die Arbeitsleistung ist auch -je nach Tagesform- teilweise unterschiedlich. Mal ziemlich gut, mal eher weniger. Ja, der Beamte möchte Pensionierung verhindern.
Was würde Teildienstfähigkeit bedeuten?
-
- Beiträge: 116
- Registriert: 14.02.2019 08:19
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Dienstunfähigkeitsbescheinigung, Inhalt der ärztl Stellungnahme
Mit GdB über 50 macht der DH idR nicht viel. Bitte die Schwerbehindertenvertretung und den Integrationsfachdienst einschalten.
Teildienstfähigkeit...je nach Landesrecht...bedeutet dies mind. 50% Dienst und Besoldung...die fehlenden % zu den vorherigen 100% werden dann zur Hälfte durch das Ruhegehalt ausgeglichen. D.h. man arbeitet TZ, bekommt aber etwas mehr.
VG
Teildienstfähigkeit...je nach Landesrecht...bedeutet dies mind. 50% Dienst und Besoldung...die fehlenden % zu den vorherigen 100% werden dann zur Hälfte durch das Ruhegehalt ausgeglichen. D.h. man arbeitet TZ, bekommt aber etwas mehr.
VG
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 07.12.2017 13:33
- Behörde:
Re: Dienstunfähigkeitsbescheinigung, Inhalt der ärztl Stellungnahme
Was genau meinen Sie mit "Mit GdB über 50 macht der DH idR nicht viel."? Dass der DH einem nicht mehr so viel "Böses" antut? Oder direkt frühpensioniert?
Bzgl Teilzeit: ich bin mir nicht sicher, ob das in diesem Fall hilfreich wäre. Denn die körperliche Leistungsfähigkeit ist weniger das Problem, eher die geistige/kognitive. Daher würde reduzieren der Arbeitszeit vermutlich weniger was helfen, sondern eher geustig weniger anspruchsvolle Tätigkeiten.
SBV usw sind eingeschaltet.
Bzgl Teilzeit: ich bin mir nicht sicher, ob das in diesem Fall hilfreich wäre. Denn die körperliche Leistungsfähigkeit ist weniger das Problem, eher die geistige/kognitive. Daher würde reduzieren der Arbeitszeit vermutlich weniger was helfen, sondern eher geustig weniger anspruchsvolle Tätigkeiten.
SBV usw sind eingeschaltet.
-
- Beiträge: 116
- Registriert: 14.02.2019 08:19
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Dienstunfähigkeitsbescheinigung, Inhalt der ärztl Stellungnahme
Bei GdB 50 kann Sie der DH, sofern Sie Ihren Dienst halbwegs erfüllen und nicht übermäßig krank sind, Sie nicht einfach so frühpensionieren. Andererseits wird er, gerade wenn es um die Kognition/Psyche geht, auch keine großen Anstrengungen machen, um Sie anderweitig unterzubringen oder im Übermaß für Sie eine Stelle suchen. Der GdB hilft ja am Ende nur, dass Sie auf der aktuellen Stelle bleiben können. Sobald Sie selbst sagen, dass Sie genau diese Tätigkeit nicht mehr tun können, wird es schwierig. Entweder bieten Sie dann selbst eine Versetzung auf einen Posten mit niedrigerem Gehalt an oder sitzen es eben aus.