Anwalt für Einspruch Beihilfebescheid
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Anwalt für Einspruch Beihilfebescheid
Ich bin mit meinem Beihilfebescheid nicht einverstanden, weil fast 30% der Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen nicht anerkannt wurden. Ich habe bereits Einspruch eingelegt. Wenn der erfolglos bleibt, wollte weitergehen. Da ist aber wohl ein Fachanwalt notwendig. Hat jemand Infos, ob da die Rechtschutzversicherung greift? Danke
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Re: Anwalt für Einspruch Beihilfebescheid
ein fachanwalt ist nicht noetig. man kann es auch selber machen und klage einreichen, da verwaltungsgericht nehme ich mal an.
ob die rechtschutzversicherung greift wird dir die versicherung beantworten.
ob die rechtschutzversicherung greift wird dir die versicherung beantworten.
Re: Anwalt für Einspruch Beihilfebescheid
Fraglich ist, ob der Baustein Verwaltungsrecht mit versichert ist, wenn ja, dann müsste die RSV hier auch Auskunft zu geben.
Bei den 30% bitte vorher prüfen ob es nicht (Eigenlabor)leistungen o.ä. sind, die fallen unter Deckelungen die ja wiederum ein Zusatzbaustein der PKV auffangen kann. Sonst ist es am Ende nur rausgeworfenes Geld.
Bei den 30% bitte vorher prüfen ob es nicht (Eigenlabor)leistungen o.ä. sind, die fallen unter Deckelungen die ja wiederum ein Zusatzbaustein der PKV auffangen kann. Sonst ist es am Ende nur rausgeworfenes Geld.
Re: Anwalt für Einspruch Beihilfebescheid
Was sagt denn der Beihilfeergänzungstarif der PKV hierzu? Wurden ggf. überhöhte Leistungen abgerechnet? Beim Zahnarzt habe ich auch immer höhere Eigenanteile, trotz Eergänzugstarif.
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Re: Anwalt für Einspruch Beihilfebescheid
Ich habe keinen Beihilfeergänzungstarif, d.h. nur für Zahnersatz, Inlays etc.
Re: Anwalt für Einspruch Beihilfebescheid
Bei proth. Leistungen legt man immer drauf, da die Material- und Laborkosten zu den proth. Leistungen auf 60% gedeckelt sind, falls Du Bundesbeamter bist. Sollte ein Berechnungsfehler vorliegen, kannst du die Beihilfestelle bitten die Berechnung zu überprüfen. Vermutlich dürfte die Berechnung aber rechnerisch richtig sein dann musst Du halt akzeptieren, dass auf Inlays, Kronen und Implantate Eigenanteile (=40& auf M+L) anfallen wenn nicht durch eine Zusatzversicherung (BE oder ähnlich) abgedeckt.
Re: Anwalt für Einspruch Beihilfebescheid
Bei proth. Leistungen legt man immer drauf, da die Material- und Laborkosten zu den proth. Leistungen auf 60% gedeckelt sind, falls Du Bundesbeamter bist. Sollte ein Berechnungsfehler vorliegen, kannst du die Beihilfestelle bitten die Berechnung zu überprüfen. Vermutlich dürfte die Berechnung aber rechnerisch richtig sein, dann musst Du halt akzeptieren, dass auf Inlays, Kronen und Implantate Eigenanteile (=40% auf M+L) anfallen, wenn nicht durch eine Zusatzversicherung (BE oder ähnlich) abgedeckt. Übrigens ist nur ein Widerspruch und kein Einspruch möglich.