Hallo zusammen,
ich bin seit nunmehr 15 Jahren in DDU und gehe seit einigen Jahren einem Midijob in einem kleinen Familienbetrieb nach. Nun ist es leider soweit gekommen, dass der Inhaber die Firma zum Ende des Jahres schließen möchte.
Auf der Suche nach einer Alternative bzw. einem neuen Midijob bekam ich im Gespräch mit einem Bekannten eine Teilzeitstelle bei der hiesigen Gemeindeverwaltung angeboten.
Jetzt habe ich irgendwie dunkel in Erinnerung, dass eine Beschäftigung eines ehemaligen Bundesbeamten in DDU im öD gar nicht zulässig sei.
Kann jemand Kundiges diese Vermutung bestätigen oder bestenfalls widerlegen?
Nebentätigkeit im öD bei DDU?
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Re: Nebentätigkeit im öD bei DDU?
Ich habe ein paar Jahre lang als Aushilfe bei der hiesigen Stadtverwaltung gearbeitet - der Job (im Vertrag als Kurzfristige Beschäftigung bezeichnet) wurde vom ehemaligen Dienstherrn genehmigt. Voraussetzung: Weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit. Logisch, weil ich ja sonst auch bei Telekom wieder hätte arbeiten können.
Also, grundsätzlich durfte ich auch im öffentlichen Dienst arbeiten.
Ich persönlich würde das jetzt nicht mehr machen, weil mir das beinahe bei einer Überprüfung meiner Dienstfähigkeit/oder auch Dienstunfähigkeit auf die Füße gefallen wäre - und die Überprüfung kam erstmalig nach 15 Jahren
Also, grundsätzlich durfte ich auch im öffentlichen Dienst arbeiten.
Ich persönlich würde das jetzt nicht mehr machen, weil mir das beinahe bei einer Überprüfung meiner Dienstfähigkeit/oder auch Dienstunfähigkeit auf die Füße gefallen wäre - und die Überprüfung kam erstmalig nach 15 Jahren
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Re: Nebentätigkeit im öD bei DDU?
Ah, das hört sich ja schon mal gut an, danke! Bisher musste ich eine Nebentätigkeit nie genehmigen lassen, es gab dahingehend auch nie Schriftverkehr mit Einschränkungen oder ähnlichem. Die reine Anzeige bei der BAnstPT reichte bisher.Dolvit hat geschrieben: ↑10. Feb 2025, 14:59 Ich habe ein paar Jahre lang als Aushilfe bei der hiesigen Stadtverwaltung gearbeitet - der Job (im Vertrag als Kurzfristige Beschäftigung bezeichnet) wurde vom ehemaligen Dienstherrn genehmigt. Voraussetzung: Weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit. Logisch, weil ich ja sonst auch bei Telekom wieder hätte arbeiten können.
Also, grundsätzlich durfte ich auch im öffentlichen Dienst arbeiten.
Naja, wenn man da den Berichten der Kollegen aus vergangenen Reaktivierungsuntersuchungen Glauben schenken darf, dann ist die Wahrscheinlichkeit zur Wiedererlangung der Dienstfähigkeit schon alleine in Bezug auf den Bedarf an "Altlasten" bei den PNU eher als gering anzusehen.
Re: Nebentätigkeit im öD bei DDU?
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es zulässig ist.Postbuedel hat geschrieben: ↑10. Feb 2025, 14:23 Jetzt habe ich irgendwie dunkel in Erinnerung, dass eine Beschäftigung eines ehemaligen Bundesbeamten in DDU im öD gar nicht zulässig sei. Kann jemand Kundiges diese Vermutung bestätigen oder bestenfalls widerlegen?
Genehmigt werden muss nach 15 Jahren DDU meines Wissens nicht.
Die Nebentätigkeit ist lediglich anzeigepflichtig - und man hat dem Dienstherrn einmal jährlich seine Entgeltabrechnungen vorzulegen, damit geprüft werden kann, ob der Verdienst noch in dem Rahmen liegt, dass die Versorgung nicht gekürzt wird.
Gruß
blink182
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Re: Nebentätigkeit im öD bei DDU?
Danke für die Info!

So kenne und praktiziere ich das auch. Klappt seit vielen Jahren sehr gut.blink182 hat geschrieben: ↑10. Feb 2025, 15:48 Genehmigt werden muss nach 15 Jahren DDU meines Wissens nicht.
Die Nebentätigkeit ist lediglich anzeigepflichtig - und man hat dem Dienstherrn einmal jährlich seine Entgeltabrechnungen vorzulegen, damit geprüft werden kann, ob der Verdienst noch in dem Rahmen liegt, dass die Versorgung nicht gekürzt wird.
Re: Nebentätigkeit im öD bei DDU?
Einen Entgeldbescheid habe ich nie erreicht, wurde auch nicht nachgefordert.
Mit "genehmigen" meinte ich auch "anzeigen".
Der Gutachter für die Reaktivierungsuntersuchung fragte mit als erstes nach einer Tätigkeit. Klar, dass die Telekom wohl keinen zurück haben möchte, aber, wer weiß, was noch kommt. Wissen wir, ob der Zoll oder die Arge irgendwann immensen Bedarf an Mitarbeitern benötigt und nicht dann auf uns zurückgreift? Ich bin mir da nicht sicher. Zumal es viele Beamte in DDU gibt, die noch jung sind und theoretisch noch 20 Jahre arbeiten könnten.
Aufgrund des Gutachtens und der Abgabe, dass ich meine Tätigkeit bei der Stadt aufgegeben habe, wurde in meinem Bericht vermerkt, dass keine weitere Begutachtung mehr von Nöten ist - in Gutachten anderer, die z B. einer Tätigkeit nachgehen, wird eine erneute Begutachtung nach 3 Jahren empfohlen. Von daher wäre meine Entscheidung sicherlich richtig, den Job bei der Stadt aufzugeben
Mit "genehmigen" meinte ich auch "anzeigen".
Der Gutachter für die Reaktivierungsuntersuchung fragte mit als erstes nach einer Tätigkeit. Klar, dass die Telekom wohl keinen zurück haben möchte, aber, wer weiß, was noch kommt. Wissen wir, ob der Zoll oder die Arge irgendwann immensen Bedarf an Mitarbeitern benötigt und nicht dann auf uns zurückgreift? Ich bin mir da nicht sicher. Zumal es viele Beamte in DDU gibt, die noch jung sind und theoretisch noch 20 Jahre arbeiten könnten.
Aufgrund des Gutachtens und der Abgabe, dass ich meine Tätigkeit bei der Stadt aufgegeben habe, wurde in meinem Bericht vermerkt, dass keine weitere Begutachtung mehr von Nöten ist - in Gutachten anderer, die z B. einer Tätigkeit nachgehen, wird eine erneute Begutachtung nach 3 Jahren empfohlen. Von daher wäre meine Entscheidung sicherlich richtig, den Job bei der Stadt aufzugeben
Re: Nebentätigkeit im öD bei DDU?
Dann hat da anscheinend jemand gepennt.
Macht halt einen Unterschied, und ist missverständlich für Leute, die sich nicht auskennen...Mit "genehmigen" meinte ich auch "anzeigen".
Ob da tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht?Der Gutachter für die Reaktivierungsuntersuchung fragte mit als erstes nach einer Tätigkeit. Klar, dass die Telekom wohl keinen zurück haben möchte, aber, wer weiß, was noch kommt. Wissen wir, ob der Zoll oder die Arge irgendwann immensen Bedarf an Mitarbeitern benötigt und nicht dann auf uns zurückgreift? Ich bin mir da nicht sicher. Zumal es viele Beamte in DDU gibt, die noch jung sind und theoretisch noch 20 Jahre arbeiten könnten.
Aufgrund des Gutachtens und der Abgabe, dass ich meine Tätigkeit bei der Stadt aufgegeben habe, wurde in meinem Bericht vermerkt, dass keine weitere Begutachtung mehr von Nöten ist - in Gutachten anderer, die z B. einer Tätigkeit nachgehen, wird eine erneute Begutachtung nach 3 Jahren empfohlen.
In meinem Gutachten wurde das nämlich trotz Nebentätigkeit vermerkt, die BAnstPT sah allerdings eine weitere Untersuchung in 24 Monaten vor...nur sind die lange vorbei und ich habe bisher nix mehr gehört.
Davon abgesehen weiß man eh nicht, was noch kommt...wenn tatsächlich mal ein immenser Bedarf an Bundesbeamten des mittleren Dienstes bestehen sollte, werden auch die dienstunfähigen Beamten ohne Nebentätigkeit nicht vor einer Reaktivierung sicher sein.
Und der Vermerk in deinem Bericht (selbst wenn das auch in dem Schrieb der BAnstPT stehen sollte) ist vermutlich nicht in Stein gemeißelt.
Gruß
blink182
blink182