Dienstunfähigkeit und Ausbildung

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Carina1969
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Dienstunfähigkeit und Ausbildung

Beitrag von Carina1969 »

Hallo,

Mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe, ich mache alles richtig.

Ich bin Beamtin, komme aus Hannover und mir droht aufgrund einer längeren Erkrankung die Dienstunfähigkeit. Wahrscheinlich bekomme ich einen Termin beim Amtsarzt, sehe mich aber wegen meines Zustandes nicht in der Lage zu arbeiten.

Meine Frage:

Gehört zu den anrechnungsfähigen Zeiten auch die Ausbildung?
Bin immer noch in meiner ersten Stellung tätig, habe dort zuerst meine Ausbildung absolviert und bin dann verbeamtet worden.

Sollte das so sein, hätte ich nun 35 Dienstjahre voll. Wären die finanziellen Einschnitte bei Dienstunfähigkeit sehr gravierend?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung habe ich nicht. Entschuldigt die vielen, vielleicht naiven Fragen, aber bisher war ich kerngesund und fühle mich gerade überfordert, da es mir gesundheitlich auch sehr schlecht geht.

Vielen Dank fürs Lesen.
Mainstream1
Beiträge: 489
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Re: Dienstunfähigkeit und Ausbildung

Beitrag von Mainstream1 »

Die Ausbildung(Anwärterzeit) gehört mit dazu. Desweiteren wird zu den versorgungsrechtlichen Zeiten noch die sogenannte Hinzurechnungszeit addiert.
Beim Bund ist das die Zeit von der Zurruhesetzung wegen DDU bis zum 60. Lebensjahr. Davon 2/3.

Beispiel:
DDU mit 54 = 6 Jahre bis 60, davon 2/3 = 4 Jahre.

Wenn du also mit 54 deine 35 Dienstjahren hast, dann kommen noch 4 Jahre dazu = 39 Jahre , auf dieser Basis wird dann der Ruhegehaltssatz berechnet, abzüglich der Kürzung wegen vorzeitigen Ausscheidens.
Bei Teilzeit in den 35 Jahren verringert sich der Ruhegehaltssatz anteilig für die jeweilige Zeit. An den versorgungsrechtlichen "Jahren" ändert das aber nichts.
MS
Carina1969
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jan 2025, 13:43
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Re: Dienstunfähigkeit und Ausbildung

Beitrag von Carina1969 »

Hallo Mainstream,

vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Sonntag noch.
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