Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Klaus aus N.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Klaus aus N. »

Hallo Zusammen,
habe am Freitag auch diese Mail von der BansPT bekommen.
Zur Vorstellung: BJ 01/1958
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Ausbildungszeit: 1973 bis 1976 als Fernmeldehandwerker
Nach der Lehre wegen Nebenabrede bei der Deutschen Bundespost als Zusteller eingesetzt. Ab 1977 Fernmeldeamt.
Verbeamtet zum 01.12.1994
Versetzung in den Ruhestand zum 01.05.2013 (Pension 65,94 %)
Rentenbezug seit 01.02.2024 (Pension 68,74 %)
Frohe Weihnachten und Alles Gute für 2025
Klaus aus N.
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Klaus aus N. hat geschrieben: 22. Dez 2024, 10:51 Verbeamtet zum 01.12.1994
Sicher :?: (oder Schreibfehler beim Datum)
wo ab 01.01.1995 privatisiert war zu Telekom
Klaus aus N.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Klaus aus N. »

Kein Schreibfehler. 01.12.94 stimmt.
Einen Monat später kam die Privatisierung.
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

@Klaus aus N
Hallo,
Ab welchen Lebensjahr wurde deine Pensionszeit berechnet?
Gruß
Klaus aus N.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Klaus aus N. »

Ursprünglich ab den 18. Lebensjahr (Pension 65,94 %)
Durch Rentenbezug Neuberechnung Höchstgrenzensatz 68,74 % (17. LJ)
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo,
@Klaus aus N
Dein Bescheid von 2013 ist rechtswidrig. Damals hättest du schon die Zeiten ab 17 berechnet bekommen müssen. Gibt’s ein Urteil vom BVG.
https://www.bverwg.de/de/060514B2B90.13.0
Wenn du deinen Bescheid 2025 bekommst gilt rückwirkend 3 Jahre Nachzahlung. Also vom 01/22 bis 05/23 berechnet ab 17. Und ab 05/23 berechnet ab Lehrbeginn. Rest ist verjährt Durch das Rauszögern der Banst verlierst du ein Jahr Nachzahlung.
Klaus aus N.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Klaus aus N. »

Hall,
@vättern
Aktuell liegt das ganze ja beim Bundesministerium der Finanzen. Jetzt heißt es erst mal abwarten was da herauskommt.
Ganz so einfach scheint die Sachlage lt. BanstPT nicht zu sein sonst könnte man sich den ganzen Aufwand sparen.
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo,
Was da beim Bundesfinanzminister behandelt wird sind Fälle die ihre Ausbildung vor 1980 begonnen haben und nach 1980 beendet haben.
Die haben teilweise ab 17 die Pensionszeiten berechnet bekommen. Mit dem neuen Bescheid wurden dann alle Zeiten vor 18 aberkannt. Da gibt es auch ein Fall hier im Forum.

Ich habe meine Lehre 1974 beendet. Bin 1986 Beamter geworden. Meinen Bescheid habe ich Anfang Dezember erhalten. Mit Nachzahlung ab 2021usw.
Mein Bescheid von 2011 war rechtswidrig, weil Zeiten ab 18 berechnet wurden.
Du hast deine Ausbildung vor 1980 abgeschlossen. Damit müssen deine Pensionszeiten ab 17 berechnet werden. Warum die Banst dir den Bescheid nicht schickt. Wir reden hier über 1 Jahr Nachzahlung wenn der Bescheid 2024 gekommen wäre. Ab 3 Jahr Verjährung wäre dann 2021. Ab 2022 macht das nichts mehr aus da du Rente bekommst und der Höchstsatz dann bei 68,.. ist. Erst dann ab 5/23 mit den Zeiten vor 17 gibts mehr.

Evtl. Gibt es eine Möglichkeit die Verjährung noch 2024 zu stoppen? Weiß ich nicht ob Mann da was machen kann.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Sepp aus B hat geschrieben: 21. Dez 2024, 00:00 Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe eine Mail von BansPT bekommen. Mein Fall ist wohl einer der strittigen zu o.g. Thema.
Text:
"Im Rahmen der Überprüfung haben wir festgestellt, dass in Ihrem Fall Ausbildungszeiten als Fernmeldehandwerker nicht oder nicht vollständig anerkannt wurden. Da es hierzu unterschiedliche Urteile und Rechtsauffassungen gibt, haben wir das Bundesministerium der Finanzen um Klärung gebeten."
Es scheit auf Druck von Ver.di
https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten ... 705763a679
eine Prüfung durch das Ministerium zu erwarten sein.
Na dann frohe Weihnachten an Alle
Hallo Sepp aus B , danke für diese Info und den Link bei verdi. Demnach besteht ein wenig Hoffnung. Ich bin einer der Betroffenen (Lehre 1978-1981,Beamter 1.6.1987) und habe eine Kürzung meiner Pension erhalten weil die gesamte Ausbildung NICHT mehr anerkannt wurde. Hab natürlich Widerspruch mit Hilfe einer Anwaltskanzlei eingelegt. Mal abwarten wie die weitere Entwicklung ist !
sunny47
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von sunny47 »

Moin, habe hier schon so viel gelesen. Habe im Ferbr. 2024 den Antrag gestellt. Eine Bestätigung für den Erhalt des Antrags habe ich im Juli 2024 bekommen. Ausbildungszeit war 1973-1976. Verbeamtet bin ich seit 1991. Seit Oktober 2024 bin ich in Regelrente.
Besteht da überhaupt eine Chance auf Nachzahlung?
Ich lese da immer was von Ausbildungszeit über 1980 hinaus, dass da keine Chance besteht. Vielen Dank für ein Feedback.
friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von friedel »

sunny47 hat geschrieben: 17. Jan 2025, 18:17 Moin, habe hier schon so viel gelesen. Habe im Ferbr. 2024 den Antrag gestellt. Eine Bestätigung für den Erhalt des Antrags habe ich im Juli 2024 bekommen. Ausbildungszeit war 1973-1976. Verbeamtet bin ich seit 1991. Seit Oktober 2024 bin ich in Regelrente.
Besteht da überhaupt eine Chance auf Nachzahlung?
Ich lese da immer was von Ausbildungszeit über 1980 hinaus, dass da keine Chance besteht. Vielen Dank für ein Feedback.
Bekommst du 71,75 % Versorgung?
AndyO
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von AndyO »

friedel hat geschrieben: 17. Jan 2025, 20:08
sunny47 hat geschrieben: 17. Jan 2025, 18:17 Moin, habe hier schon so viel gelesen. Habe im Ferbr. 2024 den Antrag gestellt. Eine Bestätigung für den Erhalt des Antrags habe ich im Juli 2024 bekommen. Ausbildungszeit war 1973-1976. Verbeamtet bin ich seit 1991. Seit Oktober 2024 bin ich in Regelrente.
Besteht da überhaupt eine Chance auf Nachzahlung?
Ich lese da immer was von Ausbildungszeit über 1980 hinaus, dass da keine Chance besteht. Vielen Dank für ein Feedback.
Bekommst du 71,75 % Versorgung?
17 Jahre Rentenansprüche (>600 Euro Rente) zzgl. 31 Jahre Pensionsansprüche liegt sicherlich über 71,75%. Da müsste er schon weit im gehobenen Dienst aufgestiegen sein damit das nicht so wäre. Oder es war Teilzeit im Spiel.
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

AndyO hat geschrieben: 18. Jan 2025, 09:06
friedel hat geschrieben: 17. Jan 2025, 20:08
sunny47 hat geschrieben: 17. Jan 2025, 18:17 Moin, habe hier schon so viel gelesen. Habe im Ferbr. 2024 den Antrag gestellt. Eine Bestätigung für den Erhalt des Antrags habe ich im Juli 2024 bekommen. Ausbildungszeit war 1973-1976. Verbeamtet bin ich seit 1991. Seit Oktober 2024 bin ich in Regelrente.
Besteht da überhaupt eine Chance auf Nachzahlung?
Ich lese da immer was von Ausbildungszeit über 1980 hinaus, dass da keine Chance besteht. Vielen Dank für ein Feedback.
Bekommst du 71,75 % Versorgung?
17 Jahre Rentenansprüche (>600 Euro Rente) zzgl. 31 Jahre Pensionsansprüche liegt sicherlich über 71,75%. Da müsste er schon weit im gehobenen Dienst aufgestiegen sein damit das nicht so wäre. Oder es war Teilzeit im Spiel.
Sehe ich genau so. Teilzeit war in dieser Generation überhaupt nicht üblich (weiß gar nicht ob es das damals schon gab)
Irgendwas passt an den Aussagen von @sunny47 nicht. Denn wenn man die 71,75% hat, wegen was soll man da einen Antrag stellen?
Ich bin von der BAnstPT nie zu irgendwas aufgefordert worden.
sunny47
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von sunny47 »

Bekommst du 71,75 % Versorgung?
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17 Jahre Rentenansprüche (>600 Euro Rente) zzgl. 31 Jahre Pensionsansprüche liegt sicherlich über 71,75%. Da müsste er schon weit im gehobenen Dienst aufgestiegen sein damit das nicht so wäre. Oder es war Teilzeit im Spiel.
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Sehe ich genau so. Teilzeit war in dieser Generation überhaupt nicht üblich (weiß gar nicht ob es das damals schon gab)
Irgendwas passt an den Aussagen von @sunny47 nicht. Denn wenn man die 71,75% hat, wegen was soll man da einen Antrag stellen?
Ich bin von der BAnstPT nie zu irgendwas aufgefordert worden.
[/quote]

Ich bekomme 65% Versorgung, da Frühpension.
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Kurzer Zwischenstand hier: Ich habe mich heute mal telefonisch nach dem Stand der Dinge erkundigt. Eine sehr freundliche Mitarbeiterin hat mir zumindest mitteilen können, dass es seit der Bestätigung im April letzten Jahres keinerlei Sichtung oder gar Bearbeitung meiner Unterlagen gegeben hat. Außerdem solle ich bitte weiterhin Geduld aufbringen. Es würde wohl noch eine Weile dauern bis zu einem Bescheid. 😔
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