Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Andi12 hat geschrieben: 30.11.2024 11:25 Klasse, knapp 300 Euro Netto mehr, der Aufwand hat sich gelohnt.
Bin nur mal gespannt, wie sich das ganze zusammensetzt, habe immer noch keine Bezügemitteilung.
Mfg
Andi12
Für 20 Monate Nachzahlung incl Inflationsprämie + Steuerentlastung Dez. 24 ?
Das ist nicht viel...aber jeder Euro zählt. 71,75 % nicht erreicht ?

Die Bezügemitteilung für Dezember hab ich auch noch nicht.
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Tja, als diese Sache mit der Ausbildung ab 15 akzeptiert wurde, habe ich ein Schreiben mit insgesammt 5 Seiten bekommen, nur blicke ich da nicht ganz durch.
Folgende Daten habe ich : 1981, mit 15 Jahren, Berufsgrundschuljahr, 82-83 dann die normale Ausbildung, ab September 83 in Vollzeit beschäftigt.
Ausgeschieden wegen gesundheitlicher Gründe am 31.12.2015.

Mfg
Andi12
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Der Ruhegehaltssatz zwischen alt und neu laut Bescheid wird nachgezahlt..
und das steht auch so in der Bezügemitteilung.
Zum Beispiel 1,5 Prozent mehr ..in der Bezügemitteilung werden 1,5 Prozent
20 Monate einzeln nachgezahlt abzüglich Kürzung ,Pflege $50f,etc.
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

@Herm : Ist ein Problem, das Geld ist seit gestern auf dem Konto, die Bezügemitteilung, die im Dezember immer kommt, fehlt noch.

Mfg
Andi12
friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von friedel »

Ich habe heute mal bei der Banst zu meinem Antrag nachgefragt:
(Ansage am Telefon: Drücken Sie die 1 wenn Sie Fragen zu Ihrem Anliegen haben, drücken Sie die 2 wenn Sie einen Sterbefall melden möchten)
Was ist denen eigentlich lieber? ;-)

Die Dame am Telefon war nett und hat nach Nennung meiner Personalnummer meinen Vorgang aufgerufen.
Dort stand "abgelehnt, bitte prüfen" (Ich würde aber zu den "Glücklichen" gehören, bei denen überhaupt etwas
stehen würde. (Unter Glück stelle ich mir irgendwie etwas anderes vor.))
Daraufhin erwähnte ich, dass das merkürdig wäre, weil ich teilweise vor meinem 17. Geburtstag bei der DBP meine Ausbildung
zum FHandw gemacht habe und im Anschluß daran 1 Jahr Urlaub ohne Bezüge für die FOS 10 hatte (das eine Jahr zählt ohnehin nicht).
Sie antwortete, dass ich -wenn an der Ablehnung festgehalten würde- Widerspruch einlegen könnte.

Zu weiteren Fragen antwortete sie, dass die Anträge nach Eingang bearbeitet werden und nicht alphabetisch (mein Name beginnt mit V.)
Es gehen aktuell immer noch Anträge ein (obwohl es eine Deadline gab). Nachfragen zu Entscheidungsterminen, bzw. Terminfenster konnte
sie überhaupt nicht beantworten.

Ich habe den Eindruck, dass, sobald in der Vorprüfung etwas vom Regelfall abweicht, noch einmal geprüft wird. Das wird wohl dazu führen, dass sich alles noch endlos in die Länge zieht.