Danke, ich meine in der Tat den Unfallausgleich. Nicht das Unfallruhegehalt.
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... gleich.htm
Daher auch mein Zitat, dass je nach dem (Bund/ Land/ Länder) die Begriffe MdE oder GdS benutzt werden.
"Mindestunfallausgleich" als Wort gibt es nicht. Aber "Mindest-Unfallausgleich" in der Praxis wird/muss es quasi geben.
Nochmals: Es wird ja nicht funktionieren, dass der Amtsarzt dich einerseits rein aufgrund der Unfallfolgen als dienstunfähig in den Ruhestand schickt und gleichzeitig behauptet, du hättest keinen GdS/ MdE. Das wiederspräche sich! Schließlich hat er dir mit dem Gutachten zur Zurruhesetzung attestiert, dass die Unfallfolgen derart gravierend sind, dass du als Beamter nicht mehr arbeiten kannst...
Nicht jeder, der (Mindest)Unfallruhegehalt bezieht, erhält auch einen GdS / einen Unfallausgleich.
Wow. Bei jedem Fall, wo das so wäre würde ich von einem Skandal sprechen wollen. Wenn jemand ein Unfallruhegehalt bezieht, so hatte er definitiv einen anerkannten Dienstunfall. Geht nicht anders. Und dieser Dienstunfall war derart heftig, dass er DADURCH zur Ruhe gesetzt wurde. Nur so kann er überhaupt ein Unfallruhegehalt beziehen. Ansonsten hätte er eine einfache Pension. Und diese Fälle soll es geben?!? Ich kann es nicht glauben bzw. falle vom Glauben ab. Gibt es da irgendein Urteil?
@lavinia21
Was du schreibst ist nicht gerecht. GdB 30%; ja, vllt. irgendwie noch, auch wenn es hier dein Leben gehörig durcheinandergewirbelt hat. Aber GdS/MdE 30% (beide zielen auf das Erwerbsleben ab!) auch nur 30%... da verliere ich den Glauben an die Gerechtigkeit.
Generell müssen Sie im Verfahren unterschiedliche Dinge unterscheiden. Diese werden auch getrennt voneinander festgestellt und v.a. ggf. auch von unterschiedlichen Behörden (im Nachgang, d.h. nach der Pensionierung an sich) festgestellt:
1. Dienstunfähigkeit
2. Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls
3. Zurruhesetzung
4. Unfallruhegehalt (idR wird das erst nach der Pensionierung überhaupt betrachtet und in BW z.B. durch das Finanzministerium entschieden. D.h. es erfolgt die Pensionierung und man weiß eben nicht, ob das Unfallruhegehalt gewährt wird. Bis dahin erhält man die normale Pension.)
5. Unfallausgleich
Wahre Worte.
Bei mir -wie wohl bei allen -sind drei Abteilungen beteiligt: Unfall-, Personalabteilung und Besoldungsstelle.
Keine, und ich wiederhole KEINE Abteilung/ Behörde kommuniziert so wirklich mit der anderen:
--> Du hast einen anerkannten Dienstunfall bei der Unfallbehörde; die Personalbehörde sagt, sie weiß darüber nichts.
--> Du wirst nach Amtsarzttermin von der Personalbehörde in den Ruhestand versetzt. Sie stellt dem Amtsarzt nicht die Frage, ob deine Dienstunfähigkeit irgendetwas mit dem Dienstunfall zu tun hat (die Kausalitätsfrage!). Du wirst allerdings (obwohl sie mittlerweile zig anwaltliche Hinweise auf deinen Dienstunfall haben) darauf hingewiesen, dass du die Beihilfe/priv. Krankenkasse zwecks Kostenübernahme einer Traumatherapie zu kontaktieren hast. Das ist falsch und negiert jeglichen Zusammenhang der Zuruhesetzung mit einem Dienstunfall.
Nach Einspruch bei der Anhörung erklärt man sich jedoch bereit, die Besoldungsstelle zu informieren, dass ein Dienstunfall stattgefunden hat /haben soll....
--> Du informierst die Besoldungsstelle. Die weiß auch sechs Wochen nach deiner Zurruhesetzung von Nichts. Keine Akten vorhanden. Du hast Sie zuvor schriftlich informiert, dass du ausschließlich aufgrund der Folgen eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden bist. Du bittest sie, dass sie den Kausalitätszusammenhang überprüfen sollen. Du möchtest halt ein Unfallruhegehalt und nicht deine Pension.
Insgesamt wirst du also dreimal zum Amtsarzt geschickt: Überprüfung der Dienstfähigkeit, Feststellung von GdS/MdE und für die Kausalitätsfrage und ob deine Dienstunfähigkeit auch wirklich zu 100% auf dem Dienstunfall beruht.
Dreimal...in ein und der selben Sache! Auf deine Kosten. Von alleine läuft da nichts glatt. Ich bin froh, das Forum mit all seinen Tipps gefunden zu haben. Und dass ich mich noch selbst `kümmern` kann und nicht meinen Angehörigen sich einarbeiten müssen.
@lavinia21
Deine Punkte 1-5 können auch variieren. Bei mir war es so:
1. Anerkannter Dienstunfall. Auf persönlichen Wunsch weiterhin dienstfähig.
2. Keinerlei Aufarbeitung des Dienstunfalls durch den Dienstherrn; nach einem Jahr dann dienstunfähig.
3. Überprüfung durch Amtsarzt: Dienstunfähig
4. Zuruhesetzung
--- zwischen 1und 4 liegen 4 Jahre---
5. Volles Gehalt, da keine Akten bei der Besoldungsstelle vorhanden.
6. Feststellung vom Unfallausgleich durch baldigen Termin beim Amtsarzt
--- ab hier werde ich vermuten---
7. Berechnung einer Pension nach dreißig Dienstjahren(43%); "Wird verrechnet" heißt es; d.h. mir wird mehrere Monate kein Geld ausgezahlt werden. Nov. und Dez. habe ich als volle Abrechnung schriftlich.
8. Besoldungsstelle prüft nach meinem Einspruch eine Kausalität.
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Mit viel, viel Glück bekomme ich vllt. ein vorläufiges Unfallruhegehalt ausgezahlt, da ich dies schriftlich erbeten habe. Aber man hat ja keine Akten und kann dazu gar nichts sagen. Nicht einmal ob man mich vorher kontaktiert oder irgendwie informiert, wie es weiter geht bevor man berechnet oder auszahlt.
Ein Fallmanager wäre nicht schlecht. Eine Stunde und alles wäre geregelt. So arbeiten drei Dienststellen völlig autark. Die Informationen, wer was, wann, wo macht findet sich für mein Bundesland nirgends niedergeschrieben. Teilweise sind die Auskünfte der Abteilungen auch sehr widersprüchlich.
Die Besoldungsstelle gab mir die Auskunft, "dass sie den Information auf eine Zuruhesetzung aufgrund eines Dienstunfalls durch die Personalabteilung bekämen. Sie würden dies dann nur kurz überprüfen und ein Unfallruhegehalt gewähren".
Hätte ich nicht die Personalabteilung dazu aufgefordert, hätten sie noch nicht mal die Information über einen stattgefundenen Dienstunfall weitergeleitet. Und: Nach Tipp hier aus dem Forum habe ich die Besoldungsstelle schriftlich gebeten meinen Dienstunfall als alleinigen Grund für eine Zurruhesetzung zu berücksichtigen.
Das ist doch alles subotimal.
liebe Grüße & Dank´
Didi