Hallo zusammen,
ich heiße Michael bin 54 Jahre alt und werde vermtl. bis zum Jahresende, nach einem PDU-Verfahren in NRW, in den Frühruhestand versetzt. Da ich leider noch nicht meine 40 Jahre voll habe, aufgrund der Frühpensionierung weitere 10,8 % abgezogen werden und ich noch jung bin, würde ich gerne in einem anderen Beruf weiter arbeiten. Zu meiner Pension kann ich leider nicht unbegrenzt dazu verdienen, sodass mir bei einem neuen ganzen Job die Pension ggfls. komplett gestrichen wird. Damit habe ich kein Problem, wenn ich mir mit meinem neuen Job Rentenpunkte erarbeiten kann! Über meine Arbeit vor der Polizei und meiner Scheidung habe ich bereits ein Rentenkonto.
Hier meine Frage:
Geht das überhaupt? Falls ja, nur bis zu einer Gesamthöhe von 71,25 % (normale Pensionshöhe) oder auch darüber hinaus?
Vielleicht kann mir da jemand etwas zu sagen bzw. hat mit so einer Situation bereits Erfahrungen gemacht.
Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
möglich schon, aber..... dann könnte der DH dich auch auf einen DP umsetzen, wo du ganz normal deinen Dienst machst...entweder bist du krank und deshalb in DDU versetzt oder bist du doch noch dienstfähig? Du wirst ja auch wieder zum Amtsarzt geladen und wenn du da sagst, du arbeitest Vollzeit, ich denke du musst damit rechnen, dass man dies hinterfragen würde...wenn du wieder voll rentenversichert arbeitest und krank wirst, könnte auch die DRV bei dir ankommen und dich zur Reha schicken...bzw. auch deine Arbeitsfähigkeit prüfen-zumindest erwirbst du dann dort wieder solche Ansprüche. Ich habe bei meiner Frühpensionierung auch solche Ideen gehabt, aber krankheitsbedingt kann ich nicht mehr als einen Minijob schaffen, niemals würde ich dem Stress und die Herausforderung eines Vollzeitjobs gerecht werden, weder psychisch noch physisch. Zudem würde es sich steuerlich nicht lohnen....rechne es bei dir mal genau durch und ich rate dir, erstmal nur mit einem Minijob anzufangen...
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
Hallo,
1. seien Sie vorsichtig, was eine Beschäftigung neben der Pension angeht. Der DH wird ansonsten Ihre DDU infrage stellen. Wollen Sie das?
2. Sie sind DDU, weil Sie Ihren Posten nicht mehr ausfüllen können, aufgrund von Krankheit. Warum geht das nun an einer anderen Arbeitsstelle. Wären Sie gesund, hätten Sie ja auch einfach um eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis bitten und in der freien Wirtschaft wieder beginnen können zu arbeiten. D.h. Sie sind krank und ich frage mich, wie man dann mehr als ein MJ bewältigen können sollte?
3. Fragen Sie die Bezügestelle, wie hoch die Hinzuverdienstgrenze vor/bis Erreichen der Alterrente ist. Fragen Sie, in welcher Höhe die Altersrente später angerechnet wird. IdR ist die Grenze < als die 71,xx Prozent. Fragen.
VG
1. seien Sie vorsichtig, was eine Beschäftigung neben der Pension angeht. Der DH wird ansonsten Ihre DDU infrage stellen. Wollen Sie das?
2. Sie sind DDU, weil Sie Ihren Posten nicht mehr ausfüllen können, aufgrund von Krankheit. Warum geht das nun an einer anderen Arbeitsstelle. Wären Sie gesund, hätten Sie ja auch einfach um eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis bitten und in der freien Wirtschaft wieder beginnen können zu arbeiten. D.h. Sie sind krank und ich frage mich, wie man dann mehr als ein MJ bewältigen können sollte?
3. Fragen Sie die Bezügestelle, wie hoch die Hinzuverdienstgrenze vor/bis Erreichen der Alterrente ist. Fragen Sie, in welcher Höhe die Altersrente später angerechnet wird. IdR ist die Grenze < als die 71,xx Prozent. Fragen.
VG
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
Danke für eure Rückmeldungen! Ich habe zwar einige körperliche Probleme, die aber eine weitere Beschäftigung bei der Polizei möglich machen würden. Das größte Problem ist aber eine PTBS die auch aktuell sehr starke körperliche Beschwerden nach sich zieht. Das Problem ist somit die Polizei und die grundsätzliche Arbeit dort. Psychisch als auch physisch hoffe ich mit der Zeit woanders wieder arbeiten zu können.
Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist weiß ich bereits, da hat mit mein Personalrat bereits ein Merkblatt vom Land NRW zukommen lassen.
Ich werde aber mal bei der Rechtsabteilung der GdP und dem LBV nachhaken.
Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist weiß ich bereits, da hat mit mein Personalrat bereits ein Merkblatt vom Land NRW zukommen lassen.
Ich werde aber mal bei der Rechtsabteilung der GdP und dem LBV nachhaken.
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
Das Thema hatten wir bzgl. der Mindestpension und des ER. Der Dienstherr legt mit dem Pensionseintritt in einer Vergleichsberechnung den pensionsunschädlichen Rentenbetrag in Prozente fest. Ich bin mit 57 1/2 in den ER. Bei mir wurden die Zeiten seit Berufseintritt herangezogen: Lehre mit 16 > 57,5 - 16 > > 40 Jahre > Maximalbetrag Pension + Rente 71,75%.
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
Ich bin auch wegen einer PTBS pensioniert worden. Gerade hier sollten Sie vorsichtig sein, da psychische Erkrankungen immer schwer greifbar ist und man mitunter darauf kommt, dass Sie teildienstfähig sind. Ich weiß nicht wie lange Sie schon erkrankt sind, aber bei mir war es so, dass ich die irrationale Psyche irgendwann halbwegs im Griff hatte bzw. zwischen den Symptomen, die die PTBS auslöst und der tatsächlichen Gefahr im Alltag unterscheiden konnte (bin nun das 7. Jahr raus). Aber: Je mehr ich diese Unterscheidung treffen konnte, desto härter schlugen die körperlichen Symptome rein. D.h. wenn ich denke, ich könnte z.B. einen Minijob annehmen, werde ich sicher innert 24h richtig richtig und lange krank. Deswegen sage ich, dass Sie erstmal gesund werden sollten und v.a. verlassen Sie sich bei einer PTBS nicht darauf, dass Sie wieder arbeitsfähig werden. Die PTBS entwickelt bei Chronifizierung eine Eigenständigkeit, die nicht greifbar ist.
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
MiPli hat geschrieben: ↑30.09.2024 22:00 Hallo zusammen,
ich heiße Michael bin 54 Jahre alt und werde vermtl. bis zum Jahresende, nach einem PDU-Verfahren in NRW, in den Frühruhestand versetzt. Da ich leider noch nicht meine 40 Jahre voll habe, aufgrund der Frühpensionierung weitere 10,8 % abgezogen werden und ich noch jung bin, würde ich gerne in einem anderen Beruf weiter arbeiten. Zu meiner Pension kann ich leider nicht unbegrenzt dazu verdienen, sodass mir bei einem neuen ganzen Job die Pension ggfls. komplett gestrichen wird. Damit habe ich kein Problem, wenn ich mir mit meinem neuen Job Rentenpunkte erarbeiten kann! Über meine Arbeit vor der Polizei und meiner Scheidung habe ich bereits ein Rentenkonto.
Hier meine Frage:
Geht das überhaupt? Falls ja, nur bis zu einer Gesamthöhe von 71,25 % (normale Pensionshöhe) oder auch darüber hinaus?
Vielleicht kann mir da jemand etwas zu sagen bzw. hat mit so einer Situation bereits Erfahrungen gemacht.
Zuerst stellt sich die Frage bist du PDU oder allgemein Dienstunfähig???
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
Wenn du in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurdest, bist du vermutlich allgemein DU ?
Ansonsten könntest du ja als Beamter ausserhalb des exekutiven (Waffenträger) Polizeidienstes weithein beschäftigt werden?
Ansonsten könntest du ja als Beamter ausserhalb des exekutiven (Waffenträger) Polizeidienstes weithein beschäftigt werden?
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
hei,
ich gebe auch mal meinen Senf zu den Zeiten, die unser TE bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Sind es mehr als 60 Beitragsmonate? Bezieht er von der gesetzlichen momentan keine Rente? Ist er wegen DU in Pension?
Dann träfe eventuell der §14a BeamtenVersorgungsgesetz- vorrübergehende Erhöhung der Pension auf Antrag in Kraft! Ich meine, pro 12 Monate sind das knapp 1 Prozent, die die Pension bis zum Erreichen der gesetzlichen Rente erhöht wird. Aber nur auf Antrag bei ihrer Finanzbehörde (heißt doch so bei der Polizei).
ich gebe auch mal meinen Senf zu den Zeiten, die unser TE bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Sind es mehr als 60 Beitragsmonate? Bezieht er von der gesetzlichen momentan keine Rente? Ist er wegen DU in Pension?
Dann träfe eventuell der §14a BeamtenVersorgungsgesetz- vorrübergehende Erhöhung der Pension auf Antrag in Kraft! Ich meine, pro 12 Monate sind das knapp 1 Prozent, die die Pension bis zum Erreichen der gesetzlichen Rente erhöht wird. Aber nur auf Antrag bei ihrer Finanzbehörde (heißt doch so bei der Polizei).
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Re: Frühpensionierung und Erarbeitung von Rentenpunkten
Die 60 Beitragsmonate kann man auch in einem Minijob mit 65 noch erwerben. Dass Problem ist die Vergleichsberechnung mit einem Beamten der in seiner Vita keinen Rentenanspruch erworben hat. Und eben dieser Prozentsatz wird zumindest bei den Bundesbeamten mit Pensionseintritt festgelegt. Das ist auch der Grund warum die meisten Beamten einen Minijob ohne eigenen Rentenbeitrag als Hinzuverdienst wählen weil der Rentenanspruch mit Renteneintritt von der Pension gekürzt wird. Also Versorgungskasse um Berechnung bitten. Die BanstPT führt diese erst nach Pensionseintritt durch.