In Sachen Besoldungsanpassung --> Weihnachtsgeld !!

Themen speziell für Bundesbeamte

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zolltrottel
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Beitrag von zolltrottel »

also ich frag mich, was noch kommen mag! ich gehe davon aus, dass die lineare erhöhung nicht mehr kommt. warum sollte man sonst den top im bundestag von der liste nehmen? dafür hat man sich also die letzten jahre bei zolls den arsch aufgerissen und musste sich vom bürger beschimpfen lassen! dann noch das urteil aus hessen! also wieder nix mit ner beförderung. ich frage mich langsam, ob sich das alles noch lohnt, oder ob man sich nicht du schreiben lassen los und dann mit der mindestpension in den sack haut und sich dann evtl. einen 400 euro job sucht. ich sag nur: zoll ist toll!!!
kurt47
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@ Zolltrottel - so ist es, es ist das moderne Botenschicksal

Beitrag von kurt47 »

Das moderne „Botenschicksal“.

Keiner anderen Bevölkerungsgruppe schlagen so viel Vorurteile entgegen wie den Beamten und Pensionären. Hier entlädt sich die Wut und die Enttäuschung derjenigen, die vom Staat, von der Obrigkeit enttäuscht worden sind. Dass der Beamte nur Gesetze zu vollziehen hat, die der oft gar nicht weise Gesetzgeber vorschreibt, wir übersehen. Immer wieder erleidet der Beamte das „Botenschicksal“: Kam früher der Bote zu seinem Fürst und kündete vom Sieg der Armee, dann bekam er einen Orden. Brachte er die Kunde von einer Niederlage, so musste er um seinen Kopf bangen. In der modernen Massendemokratie gibt es keine Fürsten, dafür aber eine kritische Öffentlichkeit. Diese verfährt mit den Beamten wie die Fürsten es einst mit den Boten hielten. Die Beamten sind die Prügelknaben der Nation und zudem dem Neid derer ausgesetzt, die auch die Möglichkeit gehabt haben, Beamter zu werden, denen aber der Beamtenberuf nicht attraktiv genug war.

Dass Vorurteile in aller Regel ein Indiz für Dummheit sind und Triumphe der Kleingeistigkeit feiern, gehört zum täglichen Leben. Dass diesem bösen Trend auch Journalisten und angesehene Massenmedien, besonders Zeitungen, folgen und dabei notwendiges Recherchieren durch dumme Vorurteile ersetzt wird, spricht von Arroganz und Schwäche. Albert Einstein hat gesagt: „Es ist leichter ein Atomkern zu spalten als ein Vorurteil“. Tröstlich ist ein Wort Lessings: „Das begründete Vorurteil wiegt auf der Waage der Gerechtigkeit nichts“.

Vorurteil Nummer 1: „Beamte zahlen keine Beiträge zur Altersvorsorge“. Mit dieser Behauptung ist gemeint, dass Arbeiter und Angestellte von ihren Einkünften einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Beamte aber nichts. Letzteres ist falsch. Beweise hierfür sind in den amtlichen Begründungen zu einschlägigen Gesetzesvorlagen und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Hätte man diese Monat für Monat einbehaltenen Gehaltsteile „auf die hohe Kante gelegt“, dann gäbe es heute in der Beamtenversorgung kein Finanzierungsproblem. Das heutige System der Beamtenbesoldung mit den permanent zur Altersversorgung einbehaltenen Gehaltsteilen stammt aus dem Jahr 1957. Seitdem sind bei den jährlichen Anpassungen der Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung immer wieder zusätzliche Abstriche mit der falschen Unterstellung gemacht worden, Beamte leisten keine Beiträge zur Altersversorgung. So hat der Staat immer wieder finanziellen Nutzen aus dem Vorurteil über das Pensionsprivileg gezogen. Im Laufe der Jahre ist auf diese Weise ein statistisch nachweisbarer Rückstand der Beamtenbesoldung und –versorgung hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung von ungefähr 15% entstanden. Hinzu kam in den letzten 30 Jahren eine gravierende steuerliche Benachteiligung der Empfänger von Beamtenpensionen gegenüber den Rentnern. Alles in allem ist dadurch der Vorteil, dass die Pension mit 75% aus dem letzten Gehalt berechnet wurde, längst kompensiert. Mit der jüngsten Reduzierung des Höchstsatzes der Pension von 75 auf 71,75% der letzten Dienstbezüge und der Witwenversorgung von 60 auf 55% der Pension des Ehegatten sowie weiteren Einschränkungen im Beamtenversorgungsrecht wurde die Abwertung der Beamtenpensionen fortgesetzt. Und diese Abwertung ist auf dem Hintergrund eines von vornherein um einen fiktiven Arbeitnehmeranteil reduzierten Besoldungsniveaus zu sehen, was zur Folge hat, dass im Ergebnis auch dem Ruhestandsbeamten und der Beamtenwitwe noch ein Beitrag für ihre Altersversorgung einbehalten wird.

Vorurteil Nummer 2: „Beamte sind teurer als Angestellte“. Diese Behauptung ist vom Bundesrechnungshof und von einigen Landesrechnungshöfen mehrmals widerlegt worden. Beamte kosten alles in allem im Gegenteil weniger als Angestellte. Daran ändern auch Vergleiche mit den Durchschnittsgehältern der verschiedenen Berufsgruppen nichts. Die hierfür die Beamten herangezogenen Einkommenszahlen erscheinen in der Regel relativ hoch. Dies aber nur deshalb, weil in den einschlägigen Veröffentlichungen im Grunde Äpfel mit Birnen verglichen werden, die Gehälter der Beamten, die ein Studium absolviert haben, mit den Löhnen ungelernter Arbeiter. Statistisch sauber wäre hingegen der Einkommensvergleich von Personen mit gleicher Vorbildung, und zwar anhand des Netto-Lebenseinkommens. Es ist schließlich ein Unterschied, ob man im Alter von oder 26 Jahren ins bezahlte Berufsleben eintritt. Wenn der Beamte mit Studium, der bis zum Berufsbeginn kein Geld verdient, sondern gekostet hat, seinen ersten Euro verdient, dann hat der mit Volksschulbildung in Berufsleben gestartete tüchtige Arbeiter schon ein kleines Vermögen verdient, und der „studierte“ Beamte braucht länger als ein Jahrzehnt, bis er den Volksschüler im Netto-Lebenseinkommen eingeholt hat. Wenn man zwischen beiden Gruppen dennoch Vergleiche auf der Basis von Monats- oder Jahreseinkommen anstellt, dann ist das populistisch abwegig.

Vorurteil Nummer 3: „Ruhestandsbeamte und Beamten-Hinterbliebene bekommen eine 13. Monatspension, Rentner aber keine“. Dies ist irreführend und zeigt Unwissenheit. Die „!3. Monatspension“ ist nämlich parallel zum 13. Monatsgehalt der aktiven Beamten entstanden, weil das Gesetz die parallele Entwicklung von Dienst- und Versorgungsbezügen vorschreibt. Der stufenweise Aufbau dieser „Sonderzuweisung“ vollzog sich im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben jährlichen Teilnahme der Beamten und Versorgungsempfänger an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Besser wäre es gewesen, diese Teile der jährlichen Anpassungsraten in die Grundgehalttabelle einzubauen und damit dem Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung zu folgen, wo das an die Arbeiter und Angestellten gezahlte Weihnachtsgeld ebenso wie das Urlaubsgeld und strukturelle Verbesserungen des Gehaltsgefüges über die jährlichen Rentenanpassungen an die Rentner weitergegeben werden. Auch die neues Rentenformel, die der Entwicklung der Bruttoverdienste folgt, setzt diese Tradition fort.
Fazit: Auch Rentner haben ihren Anteil am 13. und 14. Monatsgehalt.

Vorurteil Nummer 4: „Durch die Beihilfen im Krankheitsfall sind die Beamten und Pensionäre privilegiert“. Beamte und Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Nur diejenigen, die schon vor Eintritt in das Beamtenverhältnis Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren, können in der GKV bleiben. Für alle anderen Beamten und Pensionäre gibt es ein besonderes System der Krankenfürsorge, das vom Dienstgeber finanziert wird. Dieses System, das einer Betriebskrankenkasse entspricht, ist – das haben Untersuchungen der Rechnungshöfe ergeben – einfach günstiger, als wenn der Dienstherr die vorgeschriebenen Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung einfach bezahlen müsste. Die Leistungen dieses Systems sind in den Behilfevorschriften des Bundes und der Länder festgeschrieben. Erstattet werden bei aktiven Beamten 50%, bei Versorgungsempfängern 70% bei notwendigen, angemessenen („beihilfefähigen“) Aufwendungen. Die verbleibende Lücke muss der „Beihilfeberechtigte“ mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Die dafür zu zahlenden Beiträge sind umso höher, je älter der Versicherte ist. Das führt dazu, dass Versorgungsempfänger aus ihrem reduzierten Einkommen in der Regel höhere Beiträge zu zahlen haben als aktive Beamte zur Deckung einer 50%igen Kostenlücke. Beiträge der Versorgungsempfänger für eine private (beihilfekonforme, restkostendeckende) Krankenversicherung können bei Empfängern niedrigerer Pensionen bis zu 20% der Pension und mehr ausmachen. Dafür ist allerdings das Leistungsniveau im Beihilferecht in manchen Fällen höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alles in allem aber ist der Anspruch auf eine Beihilfe in Krankheitsfällen kein Privileg. In manchen Fällen wird die zusätzliche Beitragsbelastung im Alter durch die private Krankenversicherung als eine zu große Last empfunden und führt zum Wechsel in einen Tarif mit geringeren Leistungen und Beiträgen.

Soweit zu den gängigen Vorurteilen, sie gehören ins reich der Fabel.

Man braucht auch kein Freund von Beamten zu sein um einzusehen, dass ein normales beiderseitiges kündbares Arbeitsverhältnis etwas grundlegend anderes ist als ein auf Lebenszeit angelegtes Beamtenverhältnis, das zudem den Beamten im Interesse der Allgemeinheit das wichtigste Mittel des Arbeitskampfes, das Streikrecht, vorenthält und den Beamten einen Pflichtenkatalog vorschreibt, den andere Berufe nicht haben. Deshalb sind und bleiben Vergleiche zwischen den beiden großen Versorgungssystemen problematisch. Aber bestimmte Leute interessiert das nicht, sie urteilen ohne sich vorher sachkundig gemacht zu haben.
Conny
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Beitrag von Conny »

Das hast Du sehr schön ausgeführt. :!:
Mein Reden in vielen vielen Gesprächen mit Verwandten, Bekannten und Neidern.

Beamte zahlen auch keine Steuern auf Ihr Gehalt. :lol:

Wenn man dann erklärt, dass es neben der allgemeinen auch eine besondere Lohnsteuertabelle gibt, die u.a. für uns zutrifft und die abzuführenden Beträge sogar leicht höher sind, erntet man ungläubige Gesichter.

Gruß
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Conny hat geschrieben:Das hast Du sehr schön ausgeführt. :!:
Mein Reden in vielen vielen Gesprächen mit Verwandten, Bekannten und Neidern.
Zu solchen Leistungen ist kurt47 nicht imstande. Der Text ist sicher irgendwo wieder geklaut worden...
kurt47
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@ Conny - so ist es

Beitrag von kurt47 »

Conny hat geschrieben:Das hast Du sehr schön ausgeführt. :!:
Mein Reden in vielen vielen Gesprächen mit Verwandten, Bekannten und Neidern.

Beamte zahlen auch keine Steuern auf Ihr Gehalt. :lol:

Wenn man dann erklärt, dass es neben der allgemeinen auch eine besondere Lohnsteuertabelle gibt, die u.a. für uns zutrifft und die abzuführenden Beträge sogar leicht höher sind, erntet man ungläubige Gesichter.

Gruß
Ich bin dazu übergegangen die Fakten bei allen Gelegenheiten Abo-Kündigungen, Vereins-Austritte, sonstige Austritte) vorzulegen
(Gehaltszettel, Zulagendifferenz Angestellte-Beamte, Altersversorgung Bundesangestellte Beamte, Krankenkassenbeleg) - da weicht dann die abschätzige Mimik der erstaunten und ungläubigen.
Mr. Green
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Beitrag von Mr. Green »

Du legst einer Abo-Kündigung Deine Verdienstabrechnung bei? :roll:
kurt47
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@ Mr. Green - das nicht gerade

Beitrag von kurt47 »

Abo Kündigungen habe ich mit dem Standardsatz begründet:
"Der Staat konsolidiert auf meine Kosten seinen Haushalt, ich konsolidiere auf Ihre Kosten meinen Haushalt."
Bei Versicherungen bin ich allerdings mit meiner Standardmappe, in der alles enthalten ist, vorstellig geworden. Da war die causa rasch erklärt und die Angelegenheit schnell vom Tisch.
Auch bei einem lästigen Autovertreter. Der hat eingesehen, dass das neue, von ihm angepriesene Auto nie und nimmer zu finanzieren ist.

Aber warten wir mal ab - das gibt in der Politik noch ein böses Erwachen.

Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler.
Ingeborg Bachmann
Mr. Green
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Re: @ Mr. Green - das nicht gerade

Beitrag von Mr. Green »

kurt47 hat geschrieben:Bei Versicherungen bin ich allerdings mit meiner Standardmappe, in der alles enthalten ist, vorstellig geworden.
Du hast bestimmt schon für den einen oder anderen Lacher in der Belegschaft gesorgt, nachdem Du mit Deinem Mäppchen wieder abgerauscht warst :mrgreen:
kurt47
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Re: @ Mr. Green - Irrtum

Beitrag von kurt47 »

Mr. Green hat geschrieben:
kurt47 hat geschrieben:Bei Versicherungen bin ich allerdings mit meiner Standardmappe, in der alles enthalten ist, vorstellig geworden.
Du hast bestimmt schon für den einen oder anderen Lacher in der Belegschaft gesorgt, nachdem Du mit Deinem Mäppchen wieder abgerauscht warst :mrgreen:
Bei 20% PKV-Beiträgen vergeht so manchem das Lachen zumal dies von der Anti-Beamten-Presse immer wider-besseres-Wissen verschwiegen wird. Da ist ein Belg immer nützlich - einfach 2 Zahlen gegenüber stellen - Schwachrechner nehmen dann den Taschenrechner zu Hilfe und staunen ob des Ergebnisses.
kurt47
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Re: @ Mr. Green - warum Lacher??

Beitrag von kurt47 »

Mr. Green hat geschrieben:
kurt47 hat geschrieben:Bei Versicherungen bin ich allerdings mit meiner Standardmappe, in der alles enthalten ist, vorstellig geworden.
Du hast bestimmt schon für den einen oder anderen Lacher in der Belegschaft gesorgt, nachdem Du mit Deinem Mäppchen wieder abgerauscht warst :mrgreen:
Wenn ich 2 Versicherungen kündige - was gibts da zu lachen bei dem Versicherungsvertreter? So gut gehts denen auch wieder nicht.
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