Hallo,
ich bin Beamtin auf Probe seit 2021 und kurz danach arbeitsunfähig erkrankt. Vor kurzem hatte ich einen Termin beim Amtsarzt und dort ging es um den weiteren Verlauf. Der Amtsarzt meinte, dass wenn ich auf Lebenszeit verbeamtet wäre, er mich jetzt erstmal auf Zeit dienstunfähig schreiben und somit in den vorläufigen Ruhestand versetzen würde und man dann in 1-2 Jahren nochmal schaut wie es mir geht.
Mir ist bewusst, dass es gesetzlich so aussieht, dass Beamte auf Probe nur bei einem Dienstunfall Anspruch auf die Versetzung in den Ruhestand haben.
Ich habe mich aber ein bisschen schlau gemacht und bin auf den §49 Abs. 2 BBG gestoßen in dem Folgendes steht:
„Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie aus anderen Gründen dienstunfähig geworden sind. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde. Die Befugnis kann auf andere Behörden übertragen werden.“
Jetzt meine Frage:
Hat jemand mit dieser „Ausnahmeregelung“ schon irgendwelche Erfahrungen gemacht bzw. eine Ahnung wann diese Ausnahmeregelung greifen könnte? In welchem Umfang muss da das Ermessen ausgeübt werden?
Lieben Dank schonmal
Versetzung in den Vorruhestand als Probebeamter?
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Re: Versetzung in den Vorruhestand als Probebeamter?
Hallo shls, du schreibst im Unterforum Landesbeamte, für Landesbeamte gilt das BBG nicht, du müsstest in deinem Landesgesetz gucken, ob dort etwas Vergleichbares zu finden ist.
Selbst wenn der Amtsarzt von „auf Zeit dienstunfähig schreiben“ gesprochen haben sollte: Das gibt es nicht. Erstens schreibt er dich nicht dienstunfähig, sondern gibt eine Stellungnahme an deinen DH ab, bei dem die Entscheidung liegt, ob ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet wird. Zweitens gibt es keine Dienstunfägigkeit auf Zeit. Eine Zurruhesetzung von Lebzeitbeamten wird i.d.R. nach einer in der amstärztlichen Stellungnahme empfohlenen Zeitdauer überprüft, ggf. kann dann reaktiviert werden.
Beamte in der Probezeit werden i.d.R. entlassen (wenn kein Dienstunfall zugrunde liegt).
Gibt es eine Prognose, ob du für eine anderweitige Tätigkeit dienstfähig wärst?
Selbst wenn der Amtsarzt von „auf Zeit dienstunfähig schreiben“ gesprochen haben sollte: Das gibt es nicht. Erstens schreibt er dich nicht dienstunfähig, sondern gibt eine Stellungnahme an deinen DH ab, bei dem die Entscheidung liegt, ob ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet wird. Zweitens gibt es keine Dienstunfägigkeit auf Zeit. Eine Zurruhesetzung von Lebzeitbeamten wird i.d.R. nach einer in der amstärztlichen Stellungnahme empfohlenen Zeitdauer überprüft, ggf. kann dann reaktiviert werden.
Beamte in der Probezeit werden i.d.R. entlassen (wenn kein Dienstunfall zugrunde liegt).
Gibt es eine Prognose, ob du für eine anderweitige Tätigkeit dienstfähig wärst?
Zuletzt geändert von Dienstunfall_L am 14. Nov 2024, 21:43, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Versetzung in den Vorruhestand als Probebeamter?
Hallo,
„Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie aus anderen Gründen dienstunfähig geworden sind.
Was sind andere Gründe?
Sorry,
ich kann mir nicht vorstellen, das ein Amt einen Beamten auf Probe, in den Vorruhestand schickt.
In diesem Sinne. L.g.
„Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie aus anderen Gründen dienstunfähig geworden sind.
Was sind andere Gründe?
Sorry,
ich kann mir nicht vorstellen, das ein Amt einen Beamten auf Probe, in den Vorruhestand schickt.
In diesem Sinne. L.g.
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Re: Versetzung in den Vorruhestand als Probebeamter?
So viel ich weiss, ist das nur bei Dienstunfaellen moeglich.
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Re: Versetzung in den Vorruhestand als Probebeamter?
du musst, wie schon jmnd gesagt hat, das landesbeamtengesetz studieren.
davon abgesehen denke ich nicht, dass du von so einer kulanzregelung profitieren wirst in deinem fall. aber mach dich einfach schlau.
davon abgesehen denke ich nicht, dass du von so einer kulanzregelung profitieren wirst in deinem fall. aber mach dich einfach schlau.