Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von friedel »

TPS-BES-ISS hat geschrieben: 14. Nov 2024, 18:20 Ich habe meinen Antrag im Dezember 2023 abgeschickt, im Januar 2024 eine Eingangsbestättigung erhalten und gestern den ablehnenden Bescheid. Keine Erhöhung meiner 64,16%.
Darf man fragen warum deine Zeiten vor dem 17. Lebensjahr nicht angerechnet werden?
TPS-BES-ISS
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von TPS-BES-ISS »

Ich habe nach der Hauptschule am 01.09.1980 die Ausbildung zum Fernmeldehandwerker begonnen und 29.08.1983 meine Ausbildung beendet. Ab dem 30.08.1983 habe ich als nichtfachgerechter Angestellter bei der Telekom in der Planungsstelle für Linien gearbeitet. Ab 01.09.1984 habe ich fachgerecht
einen Arbeitsplatz beim FZA Rothenburg erhalten. Ich bin am 01.07.2020 in den engagierten Ruhestand gegangen.
Mir wurde weder die Ausbildung noch das Jahr bei PlL anerkannt. Der Antrag wurde abgelehnt wegen den Zugangsforaussetzung Realschulabschluss zum mittleren Dienst ab 1980. Ich habs einfach versucht, bei der BAnst weiß man ja nie.
Kringel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Kringel »

TPS-BES-ISS hat geschrieben: 14. Nov 2024, 23:03 Ich habe nach der Hauptschule am 01.09.1980 die Ausbildung zum Fernmeldehandwerker begonnen und 29.08.1983 meine Ausbildung beendet. Ab dem 30.08.1983 habe ich als nichtfachgerechter Angestellter bei der Telekom in der Planungsstelle für Linien gearbeitet. Ab 01.09.1984 habe ich fachgerecht
einen Arbeitsplatz beim FZA Rothenburg erhalten. Ich bin am 01.07.2020 in den engagierten Ruhestand gegangen.
Mir wurde weder die Ausbildung noch das Jahr bei PlL anerkannt. Der Antrag wurde abgelehnt wegen den Zugangsforaussetzung Realschulabschluss zum mittleren Dienst ab 1980. Ich habs einfach versucht, bei der BAnst weiß man ja nie.
Hallo,

also wurden bei dir die Zeiten vom 01.09.1984 bis zum 30.06.2020 berücksichtigt und alle Zeiten davor nicht.
Denn dein Ruhegehaltssatz von 64,16% entspricht 35,77 Jahren , also 35 Jahre und ca. 10 Monaten , was wiederum der Zeit vom 01.09.1984 bis zum 30.06.2020 entspricht.

Gruß Kringel
TPS-BES-ISS
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von TPS-BES-ISS »

Kringel hat geschrieben: 14. Nov 2024, 23:19
TPS-BES-ISS hat geschrieben: 14. Nov 2024, 23:03 Ich habe nach der Hauptschule am 01.09.1980 die Ausbildung zum Fernmeldehandwerker begonnen und 29.08.1983 meine Ausbildung beendet. Ab dem 30.08.1983 habe ich als nichtfachgerechter Angestellter bei der Telekom in der Planungsstelle für Linien gearbeitet. Ab 01.09.1984 habe ich fachgerecht
einen Arbeitsplatz beim FZA Rothenburg erhalten. Ich bin am 01.07.2020 in den engagierten Ruhestand gegangen.
Mir wurde weder die Ausbildung noch das Jahr bei PlL anerkannt. Der Antrag wurde abgelehnt wegen den Zugangsforaussetzung Realschulabschluss zum mittleren Dienst ab 1980. Ich habs einfach versucht, bei der BAnst weiß man ja nie.
Hallo,

also wurden bei dir die Zeiten vom 01.09.1984 bis zum 30.06.2020 berücksichtigt und alle Zeiten davor nicht.
Denn dein Ruhegehaltssatz von 64,16% entspricht 35,77 Jahren , also 35 Jahre und ca. 10 Monaten , was wiederum der Zeit vom 01.09.1984 bis zum 30.06.2020 entspricht.

Gruß Kringel
Ja genau so ist es
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

TPS-BES-ISS hat geschrieben: 15. Nov 2024, 06:30
Kringel hat geschrieben: 14. Nov 2024, 23:19
TPS-BES-ISS hat geschrieben: 14. Nov 2024, 23:03 Ich habe nach der Hauptschule am 01.09.1980 die Ausbildung zum Fernmeldehandwerker begonnen und 29.08.1983 meine Ausbildung beendet. Ab dem 30.08.1983 habe ich als nichtfachgerechter Angestellter bei der Telekom in der Planungsstelle für Linien gearbeitet. Ab 01.09.1984 habe ich fachgerecht
einen Arbeitsplatz beim FZA Rothenburg erhalten. Ich bin am 01.07.2020 in den engagierten Ruhestand gegangen.
Mir wurde weder die Ausbildung noch das Jahr bei PlL anerkannt. Der Antrag wurde abgelehnt wegen den Zugangsforaussetzung Realschulabschluss zum mittleren Dienst ab 1980. Ich habs einfach versucht, bei der BAnst weiß man ja nie.
Hallo,

also wurden bei dir die Zeiten vom 01.09.1984 bis zum 30.06.2020 berücksichtigt und alle Zeiten davor nicht.
Denn dein Ruhegehaltssatz von 64,16% entspricht 35,77 Jahren , also 35 Jahre und ca. 10 Monaten , was wiederum der Zeit vom 01.09.1984 bis zum 30.06.2020 entspricht.

Gruß Kringel
Ja genau so ist es
Dann wird dir aber vermutlich die nicht anerkannte Zeit durch die BAnst später bei einer zu erwartenden Rente anerkannt werden,oder? MfG
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Vorausgesetzt, dass die fünfjährige Wartefrist bei dir erfüllt wäre!Dies wäre vielleicht z.B. der Fall,wenn du in den letzten Jahren seit deiner Zuruhesetzung einen Minijob ausgeübt hättest. MfG
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo Leo,

"Dann wird dir aber vermutlich die nicht anerkannte Zeit durch die BAnst später bei einer zu erwartenden Rente anerkannt werden,oder? MfG"

Bei der Rente werden die Zeiten angerechnet. Wichtig ist aber der Höchstsatz nach $55. Wenn die Zeiten dort nicht anerkannt werden bekommst du monatlich nichts mehr.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Ah ja,das wird dann wohl gegengerechnet und bei der BAnst ruhendgestellt,nicht wahr? MfG
TPS-BES-ISS
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von TPS-BES-ISS »

Leo hat geschrieben: 15. Nov 2024, 09:04 Vorausgesetzt, dass die fünfjährige Wartefrist bei dir erfüllt wäre!Dies wäre vielleicht z.B. der Fall,wenn du in den letzten Jahren seit deiner Zuruhesetzung einen Minijob ausgeübt hättest. MfG

Ich war ja von 01.09.1980 in Ausbildung, danach 1 Jahr nicht fachgerecht eingesetzt bei der DTAG und dann noch 3 Jahre als Arbeiter tätig bis ich 1988 Beamter auf Probe wurde, also habe die 5 Jahre erfüllt.
Käptn iglo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Käptn iglo »

Der nicht fachgerechte Einsatz war wohl eher bei der Deutschen Bundespost ;)
TPS-BES-ISS
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von TPS-BES-ISS »

Käptn iglo hat geschrieben: 16. Nov 2024, 08:00 Der nicht fachgerechte Einsatz war wohl eher bei der Deutschen Bundespost ;)
Nein der war beim Fernmeldeamt bei der Planungsstelle für Linien.
Käptn iglo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Käptn iglo »

Ja PlL war zu dieser Zeit eine Dienststelle in einem Fernmeldeamt, das Teil der Organisation der damaligen Deutschen Bundespost war. Die DTAG gab es da noch nicht. :)
Feigen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Feigen »

Hallo.
es geschehen noch Zeichen und Wunder. Nach nunmehr satten 11 Monaten habe ich letzte Woche meinen Ablehnungsbescheid erhalten. Netter Dreizeiler mit dem Hinweis, daß es sich bei der Zeit als Fernmeldepraktikant(incl. 11/12. Klasse Fos) um eine allgemeine Schulausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife handelt.

Zur Erläuterung: 1972 mit 15 Realschule, dann als Praktikant mit Ausbildungvergütung beim Fermeldeamt, 11/12 Klasse FOS.
Danach mit 17 FHs mit Studienförderung durch DBP. Ruhegehaltsberechnung ab 1974, 2 Jahre, 125 Tage für Studium.

Gibt es ähnliche „Karrieren“ die ggf. Anders beschieden worden sind?
Altlast
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Altlast »

Nach mittlerweile 8 Jahren Ruhestand wurde jetzt die Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr beschieden. Allerdings gilt die Neuberechnung erst ab dem 1. Mai 2023. Ab dann aber 71,75 v.H. Versorgungsbezüge. Widerspruch für die vorherigen Jahre ist vermutlich zwecklos.
friedel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von friedel »

Feigen hat geschrieben: 18. Nov 2024, 16:51 Hallo.
es geschehen noch Zeichen und Wunder. Nach nunmehr satten 11 Monaten habe ich letzte Woche meinen Ablehnungsbescheid erhalten. Netter Dreizeiler mit dem Hinweis, daß es sich bei der Zeit als Fernmeldepraktikant(incl. 11/12. Klasse Fos) um eine allgemeine Schulausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife handelt.

Zur Erläuterung: 1972 mit 15 Realschule, dann als Praktikant mit Ausbildungvergütung beim Fermeldeamt, 11/12 Klasse FOS.
Danach mit 17 FHs mit Studienförderung durch DBP. Ruhegehaltsberechnung ab 1974, 2 Jahre, 125 Tage für Studium.

Gibt es ähnliche „Karrieren“ die ggf. Anders beschieden worden sind?
Ist zwar nicht ähnlich, aber es geht hier um "allgemeine Schulausbildung":
1970 bis 1973 Ausbildung zum FHandw
1973 bis 1974 Urlaub ohne Bezüge, um die Fachoberschule Klasse 10 zu erlangen. Mit der Zustimmung zum Urlaub ohne Bezüge gab es ein Schreiben seitens der Deutschen Bundespost, dass dieser Urlaub wörtlich ruhegehaltsfähig sein soll. (Bin nach der 10. Klasse wieder in den BBz gegangen.)
1974 bis 1986 FHandw im BBz
1986 Dienstposten im BBz
1988 verbeamtet
2012 in den Vorruhestand gegangen.
Da die Zeit des Urlaub ohne Bezüge in meiner Versorgung nicht berücksichtigt wurde, habe ich vor dem Verwaltungsgericht Minden geklagt (Streitwert: Ein Jahr Anerkennung der Ruhegehaltsbezüge). Habe ohne Anwalt geklagt (ist preiswerter als mit Anwalt zu verlieren). Drei Monate später erfolgte der Termin, an welchem mir der Richter erklärte, dass das vorliegende Schreiben keine Wirkung hat, weil es sich bei dem Erwerb der 10. Klasse um eine allgemeine Schulausbildung handelte.
Urteil kam später schriftlich. Das Verfahren hat irgendetwas zwischen 150 bis 200 Euro (?) gekostet.

Habe in dieser Sache im Januar 2024 meine Unterlagen abgesendet, Bestätigung bekommen, aber bis heute noch kein Ergebnis erhalten.
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