Hallo ihr lieben,
ich melde mich mit einem Thema, welches mich seit meiner bestandenen Prüfung wirklich seelisch fertig macht.
Ich habe vor einigen Monaten meine Prüfung als Justizfachwirt erfolgreich absolviert und bin seither Beamter auf Probe im mittleren Dienst. Kurz vor meinen Abschlussprüfungen durfte ich Wunschbehörden angeben, was ich auch getan habe. Nun hat man mich leider in einer Behörde eingesetzt, die von meinem Wohnort sehr weit weg ist und auch nicht in meinen Wunschbehörden angegeben war. Ich bin täglich bis zu ca. 11-12 Stunden unterwegs. Manch einer würde sagen, gut, dann stell doch einen Versetzungsantrag. Leider hat meine Behörde eine Versetzungssperre, die drei Jahre geht. Das heißt, ich bin erstmal an diese Behörde gebunden, egal ob ich einen Antrag stelle oder nicht.
Die Tatsache, dass mir in den nächsten 3 Jahren die Möglichkeit auf eine Versetzung verwehrt wird im Zusammenspiel mit dem Rechtsgebiet in welchem ich eingesetzt bin haben mich leider zu dem Entschluss gebracht, dass ich als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeiten möchte, da ich dort einfach flexibler bin. Nun bin ich nebenbei auf Jobsuche und warte diesbezüglich auf Rückmeldungen.
Soviel zur Vorgeschichte. Nun zu meinen Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann:
- Wie müsste ich, falls ich eine Zusage erhalte, den Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen? (Ich weiß, dass sie über den Dienstweg zu erfolgen hat, heißt das, ich muss sie in Schriftform an meinen Dienstherren richten?)
- Wie würde das mit der Besoldung aussehen? Diese wird ja monatlich im voraus bezahlt. Ich möchte vermeiden, dass ich Besoldung zurückzahlen muss. Also würde es sich anbieten, zum Ende eines Monats aus der Behörde auszutreten oder? Dann würde theoretisch keine Besoldung mehr gezahlt werden, so dachte ich mir das zumindest.
Ich wäre über Antworten sehr dankbar.
Liebe Grüße
Unzufrieden als Beamter. Ich brauche eure Hilfe.
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Re: Unzufrieden als Beamter. Ich brauche eure Hilfe.
Der Antrag auf Entlassung ist (unter)-schriftlich zu stellen, das ist richtig. Die Entlassung erfolgt sowieso grundsätzlich zum Ende eines Monats, der Dienstherr kann die Entlassung bis zu 3 Monate verzögern, um z.B. Zeit für die Nachtbesetzung der Stelle zu haben.
Eine Überzahlung tritt daher in der Regel nicht ein, ansonsten weiß man das ja und gibt dann natürlich nicht die gesamte Besoldung des fraglichen Monats aus.
Wichtig ist halt nur, dass dein neuer Brötchengeber mit dem Einstellungstermin Rücksicht auf den Zeitpunkt der Entlassung aus dem aktuellen Dienstverhältnis nimmt .
Dein Dienstherr muss bei der Bestimmung des Entlassungstermins auch deine Interessen im Rahmen der Fürsorge berücksichtigen. Er kann das also auch früher machen, kann aber die 3 Monate auch ausschöpfen.Bei guter Begründung können die 3 Monate auch überschritten werden. Dies stellt aber eine absolute Ausnahme da, so dass ich in diesem Fall einen Anwalt einschalten würde.
In deinem Antrag auf Entlassung gibst du an, zu welchem Termin du entlassen werden möchtest, zum Beispiel "...daher bitte ich mich zum 31.12.2024 aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen..."
Informiere dich über die Folgen ( z.B.Nachversicherung bei der DRV durch den bisherigen Dienstherrn, Anwartschaft bei der privaten KV/PV , kein Anspruch auf ALG, sondern nur Burgergeld, falls eine Lücke entsteht usw.).
Warum suchst du dir nicht eine andere Beamtenstelle? Dann geht es im Rahmen der Versetzung oder ". Raubernennung".... vielleicht auch eine Möglichkeit....
Eine Überzahlung tritt daher in der Regel nicht ein, ansonsten weiß man das ja und gibt dann natürlich nicht die gesamte Besoldung des fraglichen Monats aus.
Wichtig ist halt nur, dass dein neuer Brötchengeber mit dem Einstellungstermin Rücksicht auf den Zeitpunkt der Entlassung aus dem aktuellen Dienstverhältnis nimmt .
Dein Dienstherr muss bei der Bestimmung des Entlassungstermins auch deine Interessen im Rahmen der Fürsorge berücksichtigen. Er kann das also auch früher machen, kann aber die 3 Monate auch ausschöpfen.Bei guter Begründung können die 3 Monate auch überschritten werden. Dies stellt aber eine absolute Ausnahme da, so dass ich in diesem Fall einen Anwalt einschalten würde.
In deinem Antrag auf Entlassung gibst du an, zu welchem Termin du entlassen werden möchtest, zum Beispiel "...daher bitte ich mich zum 31.12.2024 aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen..."
Informiere dich über die Folgen ( z.B.Nachversicherung bei der DRV durch den bisherigen Dienstherrn, Anwartschaft bei der privaten KV/PV , kein Anspruch auf ALG, sondern nur Burgergeld, falls eine Lücke entsteht usw.).
Warum suchst du dir nicht eine andere Beamtenstelle? Dann geht es im Rahmen der Versetzung oder ". Raubernennung".... vielleicht auch eine Möglichkeit....
MS
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Re: Unzufrieden als Beamter. Ich brauche eure Hilfe.
Ich empfehle - wie immer in solchen Fällen - eine Einbeziehung des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten (die ist auch für Männer da!) und ggf. der Schwerbehindertenvertretung (sofern einschlägig). Bei denen würde ich mich persönlich vorstellen und die Situation erklären. Da du sagst, du möchtest grundsätzlich in deinem "Job" bleiben, aber nicht auf das Gutdünken des Dienstherrn in Bezug auf eine Versetzung angewiesen sein, lässt sich so vielleicht etwas bewirken. Selbst in der Probezeit ist eine Pendeldauer von, wie du schreibst, drei bis vier Stunden täglich eigentlich nicht zumutbar und der Dienstherr sollte darauf Rücksicht nehmen. Gut wäre natürlich, wenn du etwas hättest, das für deine Wohnortgebundenheit spricht (Ehe, Kinder, Wohneigentum).
Den Beamtenstatus aufzugeben, obwohl du eigentlich nur den Dienstort wechseln willst, solltest du dir einfach gut überlegen und vorher alle Register ausschöpfen.
Viel Erfolg in jedem Fall!
Den Beamtenstatus aufzugeben, obwohl du eigentlich nur den Dienstort wechseln willst, solltest du dir einfach gut überlegen und vorher alle Register ausschöpfen.
Viel Erfolg in jedem Fall!
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Re: Unzufrieden als Beamter. Ich brauche eure Hilfe.
Wird doch niemand gezwungen zu pendeln.
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Re: Unzufrieden als Beamter. Ich brauche eure Hilfe.
Hallo,
Warum kommt ein Umzug für dich nicht in Frage? Den Beamtenstatus würde ich nicht so leichtfertig aufgehen. Du würdest dich hinterher nur ärgern. Finanziell büßt du auch ein als Angestellter.
Warum kommt ein Umzug für dich nicht in Frage? Den Beamtenstatus würde ich nicht so leichtfertig aufgehen. Du würdest dich hinterher nur ärgern. Finanziell büßt du auch ein als Angestellter.
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Re: Unzufrieden als Beamter. Ich brauche eure Hilfe.
Ja, du musst es schriftlich einreichen. Ein Lehrgangskollege hat das damals direkt nach der Ausbildung gemacht. Lieber zu früh als zu spät, denn wenn man ein paar Jahre im öffentlichen Dienst (ÖD) dabei ist, macht man große Verluste oder es wird fast unmöglich, noch in die freie Wirtschaft zu wechseln, vor allem, wenn man später eine halbwegs vernünftige Rente erhalten möchte.
Der ÖD lohnt sich heutzutage nur noch für Personen, die bereits im gehobenen oder höheren Dienst sind, Beziehungen haben oder viele Kinder bekommen und dadurch die ganzen Zuschläge kassieren. Ich bin selbst im mittleren Dienst, seit 20 Jahren dabei, und habe aktuell netto 2.700 Euro – abzüglich der Krankenkasse bleiben 2.300 Euro übrig.
Bei Armes Deutschland war letzte Woche jemand, der nach dem Bürgergeld eine Umschulung zum Busfahrer in Rheinland-Pfalz gemacht hat und jetzt 2.400 Euro netto verdient. Finde den Fehler ...
Der ÖD lohnt sich heutzutage nur noch für Personen, die bereits im gehobenen oder höheren Dienst sind, Beziehungen haben oder viele Kinder bekommen und dadurch die ganzen Zuschläge kassieren. Ich bin selbst im mittleren Dienst, seit 20 Jahren dabei, und habe aktuell netto 2.700 Euro – abzüglich der Krankenkasse bleiben 2.300 Euro übrig.
Bei Armes Deutschland war letzte Woche jemand, der nach dem Bürgergeld eine Umschulung zum Busfahrer in Rheinland-Pfalz gemacht hat und jetzt 2.400 Euro netto verdient. Finde den Fehler ...