Ich habe seit Anfang des Jahres eine Schwerbehinderung. Damit könnte ich mich auf Antrag mit 60, die ich jetzt erreicht habe, pensionieren lassen als Landesbeamtin in Hessen.
Nun ist es es um meine Gesundheit nicht gut bestellt und nach einigem Lesen stellt sich mir die Frage, ob für mich auch eine Dienstunfähigkeit in Frage käme, wenn ich einen Antrag stelle.
Hintergrund ist folgender: Ich habe einige Jahre als Angestellte gearbeitet und somit noch einen Rentenanspruch. Die Rente wird dann aber erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze mit 67 ausgezahlt.
Nun gibt es wohl die Möglichkeit auf Antrag diese inklusive der darin enthaltenen Kindererziehungszeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze über die Pensionskasse zu erhalten.
Das Ganze aber eben nur bei Dienstunfähigkeit und nicht bei Pensionierung auf Antrag.
Die Abschläge von 10,8 Prozent sind ja identisch, ob man nun DU oder auf Antrag bei Schwerbehinderung geht.
Ich frage mich, ob es irgendwelche Fallstricke gibt, wenn ich selbst DU beantrage oder was ich gegebenenfalls noch beachten sollte.
Klar ist jedenfalls, dass ich der Belastung nicht mehr gewachsen bin und auf die ein oder andere Art in Pension gehen werde und damit Abschläge in Kauf nehme.
Zum Hintergrund: ich habe schon dreimal eine Wiedereingliederung gemacht, im Zuge der letzten wurde meine Dienstfähigkeit bereits einmal überprüft. Mir war es zu dem Zeitpunkt wichtig, wieder einzusteigen und ich habe es auch fast ein Jahr ohne Erkrankung geschafft. Jetzt merke ich aber seit einigen Monaten, dass es so nicht weitergehen kann und wird.
Schwerbehinderung- Dienstunfähigkeit versus Pensionierung auf Antrag mit 60 - Hessen
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Re: Schwerbehinderung- Dienstunfähigkeit versus Pensionierung auf Antrag mit 60 - Hessen
Fall Geld für dich eine Rolle spielt, solltest du nicht selbst einen Antrag stellen. Sage dem Dienstherren/ Vorgesetzen nichts zu deinen Erkrankungen. Da es dir gesundheitlich nicht gut geht und dem Dienst nicht mehr gewachsen bist, bist du erst Mal dienstunfähig. D.h. du kannst ohne schlechtes Gewissen dich vom Arzt deines Vertrauens erst Mal 3 Monate krank schreiben lassen und das solange wiederholen bis der Dienstherr von sich aus das Überprüfungsverfahren einleitet. Vielleicht hilft die Krankschreibung auch bei der Gesundung.... In Bayern habe ich erlebt, dass es nur ein halbes Jahr dauert, in Hessen hat es bei mir 3 Jahre gedauert und ich kenne einen Fall in dem es fast 8 Jahre dauerte bis zur Pensionierung.
Auf jeden Fall bist du als Schwerbehinderte besonders geschützt. Vielleicht kann man die einen permanenten Home-Office Platz einrichten, oder du könntest teildienstfähig werden, was finanzielle Vorteile gegenüber Teilzeit bringt.
Durch die von mir geschilderte Vorgehensweise kannst du auf jeden Fall weiter deine Bezüge erhalten und kräftig für den Ruhestand sparen und deine aktive Dienstzeit dauert länger und erhöht die Pension.
Gerade die mehr als 10 Jahre dauernde geradezu schäbige und schamlos niederträchtige Behandlung der Hess. Beamten durch die CDU Landesregierung (Besoldung, Arbeitszeit, Versorgung, Beförderungsstellen, Dienstrecht) rechtfertigt ein taktierendes aber dennoch legales Vorgehen in solchen Fällen.
Wenn du Glück hast, der Dienstherr formelle oder inhaltliche Fehler macht, kannst du es.mit einem guten Anwalt bis 65 schaffen und die Abschläge vermeiden.
Gute Besserung und viel Glück!
Auf jeden Fall bist du als Schwerbehinderte besonders geschützt. Vielleicht kann man die einen permanenten Home-Office Platz einrichten, oder du könntest teildienstfähig werden, was finanzielle Vorteile gegenüber Teilzeit bringt.
Durch die von mir geschilderte Vorgehensweise kannst du auf jeden Fall weiter deine Bezüge erhalten und kräftig für den Ruhestand sparen und deine aktive Dienstzeit dauert länger und erhöht die Pension.
Gerade die mehr als 10 Jahre dauernde geradezu schäbige und schamlos niederträchtige Behandlung der Hess. Beamten durch die CDU Landesregierung (Besoldung, Arbeitszeit, Versorgung, Beförderungsstellen, Dienstrecht) rechtfertigt ein taktierendes aber dennoch legales Vorgehen in solchen Fällen.
Wenn du Glück hast, der Dienstherr formelle oder inhaltliche Fehler macht, kannst du es.mit einem guten Anwalt bis 65 schaffen und die Abschläge vermeiden.
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Re: Schwerbehinderung- Dienstunfähigkeit versus Pensionierung auf Antrag mit 60 - Hessen
Als Ergänzung:
Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot holen, sobald dich nach der nächsten AU die Ankündigung der Überprüfung weiterer Dienstfähigkeit erreicht.
Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot holen, sobald dich nach der nächsten AU die Ankündigung der Überprüfung weiterer Dienstfähigkeit erreicht.
Re: Schwerbehinderung- Dienstunfähigkeit versus Pensionierung auf Antrag mit 60 - Hessen
@Erdbeerkuchen
Mit etwas Taktieren damit könnte ich leben. Aber ich plane nicht, das über Jahre zu ziehen. Wohne in meinem Dienstort und das kann ich mir aus verschiedenen Gründen nicht vorstellen. Ich möchte auch nicht dauernd fehlen und wieder kommen, weil ich der Dienststelle vor Ort nur damit schaden würde. Ich habe da ein positives Verhältnis zu Kolleginnen und Vorgesetzten, dass möchte ich nicht zerstören.
Meine Frage geht wirklich darum, dass es bei zeitgleichem Eintritt in den Ruhestand einen Unterschied macht, ob ich du gehe oder auf Antrag, weil dann eben die Rente bis zum 67 LJ mitbezahlt wird.
Ich kann mich natürlich auch krankschreiben lassen und dann warten, bis ich zu Untersuchung bestellt werde.
Aber wenn ich drei Monate krank wäre, könnte ich ja den Antrag selbst stellen. Klar verliere ich dann Einkommen und zukünftige Pension. Aber alles andere schaffe ich nervlich nicht.
Mit etwas Taktieren damit könnte ich leben. Aber ich plane nicht, das über Jahre zu ziehen. Wohne in meinem Dienstort und das kann ich mir aus verschiedenen Gründen nicht vorstellen. Ich möchte auch nicht dauernd fehlen und wieder kommen, weil ich der Dienststelle vor Ort nur damit schaden würde. Ich habe da ein positives Verhältnis zu Kolleginnen und Vorgesetzten, dass möchte ich nicht zerstören.
Meine Frage geht wirklich darum, dass es bei zeitgleichem Eintritt in den Ruhestand einen Unterschied macht, ob ich du gehe oder auf Antrag, weil dann eben die Rente bis zum 67 LJ mitbezahlt wird.
Ich kann mich natürlich auch krankschreiben lassen und dann warten, bis ich zu Untersuchung bestellt werde.
Aber wenn ich drei Monate krank wäre, könnte ich ja den Antrag selbst stellen. Klar verliere ich dann Einkommen und zukünftige Pension. Aber alles andere schaffe ich nervlich nicht.