Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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marki
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von marki »

Da gebe ich Dir absolut recht. In den meisten Fällen ist der Minijob die beste Option.
Für selbstständige Tätigkeiten müssen bestimmte Rahmenbedingungen passen und ein gute Steuerberatung vorhanden sein.
Tine
Beiträge: 1
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Tine »

Dies ist meine erste Frage in diesem Forum. Ich bitte um Nachsicht und Hinweis, wenn etwas falsch ist an dieser Stelle.

Bei mir droht Frühpensionierung aufgrund Dienstunfähigkeit. Ich würde gern vorher meine zukünftige finanzielle Lage abstecken, insbesondere die Möglichkeiten des Zuverdienstes und dessen Ausgestaltung in Stunden, Verdienst, Art der Rechtsform.
Konkret:
Könnte ich eine GmbH gründen (und zum Einen den Gewinn unschädlich entnehmen) und zum Anderen als GF ein Gehalt beziehen, welches den Regularien entspricht.( allerdings ist der GF nicht klassischer Angestellte...?)
Also: max Brutto entsprechend Auffüllbetrag bis knapp 71.75%. ? Diesen muss ich dann mit meinem Einkommenssteuersatz versteuern? Wird von der Pension dann irgendetwas einbehalten?
Oder könnte ich vereinfacht davon ausgehen, dass ich tatsächlich max 71,75% brutto des Endstufenbetrages incl. Pension zur Verfügung haben kann?
Und könnte ich weitere 538€ unschädlich hinzuverdienen? Wenn ja, in welcher Form? Nur Minijob? Anderes Arbeitsverhältnis? Freiberufliche Tätigkeit?

Gibt es eine Stundenanzahlsbegrenzung?

Wer genehmigt den Zuverdienst? Und nach welchen Kriterien?
Können bestimmte Rechtsformen zb. Selbständigkeit (Freiberufler, Gewerbe) oder Geschäftsführung einer GmbH untersagt werden?

Hab ich irgendeine Falle noch übersehen;)?
Vielen Dank für die Geduld alles zu lesen.
Ich hoffe auf Antworten
Danke
Gertrud1927
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenns beim Bund ist.
Im BeamtVG §53 steht was mit Erwerbseinkommen.
Welche Einkommen und was angerechnet wird steht etwas genauer in der Verwaltungsvorschrift. Da kannst selber unter 53.7 etwas suchen was vielleicht passt.
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011423.htm
AndyO
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von AndyO »

Tine hat geschrieben: 7. Nov 2024, 15:28 Hab ich irgendeine Falle noch übersehen;)?
Vielen Dank für die Geduld alles zu lesen.
Ich hoffe auf Antworten
Danke
Bei uns bei der Telekom wurden in den 90zigern Tausende in die vorzeitige Pension abgedrängt. Viele blieben bis vor ein paar Jahren dort unbehelligt. Jetzt wird die 2 Jahres Frist zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit jedoch ernst genommen. Eine Bekannte wurde nach 20 Jahren DDU wieder vorgeladen. Ich selbst kenne nur einen Fall wo ein DDU-Beamter mehr wie den Minijob hinzuverdient. Dabei handelt es sich um einen Polizisten der aus psychischen Gründen dauerhaft polizeidienstuntauglich ist. Dir muss klar sein, dass deine Versorgungsbehörde deine Nebeneinkünfte kennt und du das bei der Kontrolluntersuchung auf den Tisch bekommst. Genannter Polizist ist sich diesbezüglich wohl sicher. Was er in die Rentenkasse einzahlt wird nachher bei der Pension 1:1 gekürzt. Ist aber auch der einzige Fall den ich so kenne. Also wirst du dir erst mal die Frage stellen müssen ob du die zusätzlichen Unannehmlichkeiten/Risiken überhaupt willst. Gerade jemand der gesundheitlich angeschlagen ist sucht so eine Konfrontation nicht, oder?
lavinia21
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von lavinia21 »

Sie bekommen idR auf Anforderung eine Mitteilung wie hoch Ihr Zuverdienst sein darf. Ein Minijob wird voll angerechnet, d.h. Sie können nicht über die 71,x% hinaus verdienen. IdR gibt es Stundnebegrenzungen von 1/5-1/8 der tatsächlichen AZ oder des Deputats. Wenn Sie DDU sind, dann sind Sie doch idR krank oder werden Sie aus Spaß pensioniert? Zudem kommen doch immer wieder Untersuchungen und dort geben Sie idR auch an, dass Sie arbeiten. Dies ist dann natürlich ein Hinweis an den Dienstherren, wie auch der Hinzuverdienst ggf., dass Sie reaktiviert werden können. Wollen Sie das? Anrechnungsfrei ist mehr oder minder nur Vermietung & Verpachtung + Kapitalerträge. Aber Sie können das auf den Seiten Ihres LBV genau nachlesen. Sie müssen den Nebenjob nicht genehmigen lassen, aber anzeigen. Der DH hat aber ggf. ein Vetorecht, wenn er der Meinung ist, dass dies der Gesundung nicht zuträglich ist oder Sie dann eben auch wieder in Ihrem ursprünglichen Job arbeiten oder anderweitig verwendet werden können.
marki
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von marki »

In NRW teilt Dir auf Anfrage Deine Versorgungsstelle den maximal zulässigen unschädlichen Hinzuverdienst mit. Eine maximal wöchentliche Stundenzahl, wie bei einer Nebentätigkeit zur aktiven Dienstzeit gibt es beim Hinzuverdienst im Ruhestand nicht.
Bei einer Selbstständigkeit musst du dein Einkommensteuerbescheid der Versorgungsstelle einreichen, d.h. du kannst in Nachreichen sobald dieser vom Finanzamt beschieden wurde. Hier zählt dann das Bruttojahreseinkommen nach Abzug aller Werbungs- und Abschreibungskosten. Es empfiehlt sich einen guten Steuerberater zu konsultieren.
Es ist Dein gutes Recht Deine Pension durch einen Hinzuverdienst aufzubessern, sei es durch einen Minijob oder durch eine Selbstständigkeit.
AndyO
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von AndyO »

marki hat geschrieben: 8. Nov 2024, 18:38 Es ist Dein gutes Recht Deine Pension durch einen Hinzuverdienst aufzubessern, sei es durch einen Minijob oder durch eine Selbstständigkeit.
Genau die 2 Varianten sehe ich als sinnvoll. Minijob oder 1 Personen AG. Bei Letzterer gelten die entnommenen Gewinne nicht als Einkommen. Stunden muss man sich selbst auch nicht nachweisen wie es bei einer abhängigen Beschäftigung der Fall ist. Da kommen dann keine Diskussionen auf.
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