Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
Moderator: Moderatoren
Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
Hallo,
ich bin Lehramtsstudent.
Mir bereiten jetzt einige gesundheitliche Beschwerden Sorgen, die ich habe. Es kann etwas Harmloses sein, aber auch etwas Ernstes. Einerseits würde ich gerne abklären, um was es sich genau handelt und was man dagegen tun kann. Andererseits habe ich die Sorge, dass Krankheiten erkannt werden, die mir meine Verbeamtung später erschweren könnten.
Frage: Ich habe glaube ich mal irgendwo gehört, dass es sinnvoll sein kann, Arztbesuche privat zu bezahlen, statt die Behandlung wie üblich über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen. Damit kann man verhindern, dass Erkrankungen aktenkundig werden. Stimmt das, ist so etwas möglich?
ich bin Lehramtsstudent.
Mir bereiten jetzt einige gesundheitliche Beschwerden Sorgen, die ich habe. Es kann etwas Harmloses sein, aber auch etwas Ernstes. Einerseits würde ich gerne abklären, um was es sich genau handelt und was man dagegen tun kann. Andererseits habe ich die Sorge, dass Krankheiten erkannt werden, die mir meine Verbeamtung später erschweren könnten.
Frage: Ich habe glaube ich mal irgendwo gehört, dass es sinnvoll sein kann, Arztbesuche privat zu bezahlen, statt die Behandlung wie üblich über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen. Damit kann man verhindern, dass Erkrankungen aktenkundig werden. Stimmt das, ist so etwas möglich?
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Re: Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
Bei Feststellung einer arglistigen Täuschung muss die Ernennung zum Beamten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG zwingend zurück genommen werden.
Insoweit ist das keinesfalls zu empfehlen. Vor der Untersuchung beim Amtsarzt sind Angaben zu Erkrankungen und Behandlungen etc. zu machen. Dafür muss man ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Neben der erstmaligen Untersuchung bei der Verbeamtung wird es zudem vor der Lebenszeitverbeamtung eine weitere Untersuchung geben.
Ich kann nur dringend abraten.
Insoweit ist das keinesfalls zu empfehlen. Vor der Untersuchung beim Amtsarzt sind Angaben zu Erkrankungen und Behandlungen etc. zu machen. Dafür muss man ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Neben der erstmaligen Untersuchung bei der Verbeamtung wird es zudem vor der Lebenszeitverbeamtung eine weitere Untersuchung geben.
Ich kann nur dringend abraten.
MS
Re: Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
Der Dienstherr hat keinen Zugriff auf die Daten der Krankenkasse.
Re: Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
Jeder Besuch beim Arzt, auch wenn man es „privat zahlt“ als Selbstzahler*in, führt immer dazu, dass eine Patientenakte angelegt bzw. befüllt wird. Das resultiert schon alleine aus § 630f BGB. „Aktenkundig“ wird es definitiv für mindestens 10 Jahre, eine automatische Löschung ist nicht damit verbunden.
Bei der Verbeamtung kommt es nicht mithin darauf an „ob“ Vorerkrankungen vorliegen, sondern ob die Prognose eine Dienstfähigkeit bis mindestens dem Ruhestand bejahen würde. Vorerkrankungen die perspektivisch erhebliche mehrere andauernde Beeinträchtigungen mit sich führen könnten, würden die Prognose natürlich verschlechtern.
Mainstream1 hat es schon richtig zum verschweigen „bekannter Erkrankungen / Diagnosen / Tatsachen“ und der arglistigen Täuschung ausgeführt, mal von der weiteren Eignung abgesehen, die dann eher zu verneinen wäre.
Meines Erachtens nach sollte man zum Arzt gehen, wenn man das Bauchgefühl dazu hat. Die eigene Gesundheit ist es immer wert, als sich vielleicht später Vorwürfe zu machen es doch nicht eher getan zu haben. Bei einer potentiellen Verbeamtung gibt man es an und dann schaut man weiter ansonsten ist TVöD definitiv nicht minder schlechter.
Bei der Verbeamtung kommt es nicht mithin darauf an „ob“ Vorerkrankungen vorliegen, sondern ob die Prognose eine Dienstfähigkeit bis mindestens dem Ruhestand bejahen würde. Vorerkrankungen die perspektivisch erhebliche mehrere andauernde Beeinträchtigungen mit sich führen könnten, würden die Prognose natürlich verschlechtern.
Mainstream1 hat es schon richtig zum verschweigen „bekannter Erkrankungen / Diagnosen / Tatsachen“ und der arglistigen Täuschung ausgeführt, mal von der weiteren Eignung abgesehen, die dann eher zu verneinen wäre.
Meines Erachtens nach sollte man zum Arzt gehen, wenn man das Bauchgefühl dazu hat. Die eigene Gesundheit ist es immer wert, als sich vielleicht später Vorwürfe zu machen es doch nicht eher getan zu haben. Bei einer potentiellen Verbeamtung gibt man es an und dann schaut man weiter ansonsten ist TVöD definitiv nicht minder schlechter.
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Re: Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
das kommt jetzt arg darauf an um was es sich da handelt. nicht jeder vorerkrankung fuerht dazu, dass keine beamtung stattfindet. evtl. anwaltlichen rat einholen! wobei ich da sagen muss, dass auch die sogenannten "experten" auf dem gebiet teilweise wenig ahnung haben.
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Re: Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
Dies ist nicht aktuell. M.W. muss die Prognose nicht die Dienstfähigkeit bis zum regulären Ruhestand bejahen, sondern für die nächsten 5 (? da bin ich unsicher) Jahre. Ich unterstütze den Hinweis, nichts zu verschweigen, weil das, wie oben schon ausgeführt, große Risiken birgt.Bei der Verbeamtung kommt es nicht mithin darauf an „ob“ Vorerkrankungen vorliegen, sondern ob die Prognose eine Dienstfähigkeit bis mindestens dem Ruhestand bejahen würde.
Re: Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
Das mit der Prognose für 5-Jahreszeitrazm gilt m. W. nur bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Liegt keins der beiden vor, darf eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand vor der regulären Zeit des Pensionseintritt nicht sehr wahrscheinlich sein.
Liegt keins der beiden vor, darf eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand vor der regulären Zeit des Pensionseintritt nicht sehr wahrscheinlich sein.
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Re: Umgehen mit Erkrankungen vor Verbeamtung
Die Prognose muss eine 50%ige Wahrscheinlichkeit bestätigen, dass man bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstfähig bleibt, habe ich hier nachgelesen: https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010118.htm
Das mit den von mir genannten 5 Jahren stimmt also allgemein nicht. Danke für die Richtigstellung.
Das mit den von mir genannten 5 Jahren stimmt also allgemein nicht. Danke für die Richtigstellung.