Nebentätigkeit Immobilie

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Artcode
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Nebentätigkeit Immobilie

Beitrag von Artcode »

Moin,

ich bin Beamter mit A10 (5) mit Zulage auf A11.
Nun werde ich wahrscheinlich ein Haus mit 6 WE erben, da es sehr wirtschaftlich ist, werde ich es selbst verwalten.

Wie muss ich damit umgehen ?

Reicht eine Anzeige bei meinen Dienstherren als Nebentätigkeit ? oder ist diese gar nicht notwendig ?
Ist es ein Problem, wenn ich mit dem Haus mehr als meine Besoldung verdiene ?

Danke
Mainstream1
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Re: Nebentätigkeit Immobilie

Beitrag von Mainstream1 »

Die Verwaltung eigenen Vermögens spielt keine Rolle.
MS
HagenKrause
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Re: Nebentätigkeit Immobilie

Beitrag von HagenKrause »

Siehe hierzu auch Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBG. Vielleicht nicht gerade an Prostituierte vermieten ... bzw. bei speziellen Vermietungsformen vielleicht mal nachfragen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... aus-dienst
connigra
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Re: Nebentätigkeit Immobilie

Beitrag von connigra »

Wenn er sich selbst als Verwalter mit einem monatlichen Lohn anstellt, muss er sich dann nicht eine Nebentätigkeit trotzdem genehmigen lassen?
HagenKrause
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Re: Nebentätigkeit Immobilie

Beitrag von HagenKrause »

Das macht aber doch überhaupt keinen Sinn. Er bekommt die Miete komplett ... Ob er damit ins Spielkasino geht, sie auf die Seite legt und sich nur einen Bruchteil nimmt oder davon das Haus renoviert, ist doch unerheblich. Sonst müsste er noch Steuern und Sozialabgaben abführen für seine Beschäftigung und hat nichts davon, da er ja schon über den Beamtenstatus abgesichert ist. Aber wenn er Miteigentümer einer WEG wäre, die ihn theoretisch für die Abwicklung anstellt, ja, dann muss man sich das schon genehmigen lassen, denn dann verwaltet er ja nicht sein Vermögen, sondern auch fremdes mit und übt eine Beschäftigung aus. :!:

Das Ganze ist wohl eher theoretischer Natur ;)
connigra
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Re: Nebentätigkeit Immobilie

Beitrag von connigra »

@HagenKrause: bei einem 520 € Job muss er keine Steuern abführen, nur als Minijob anmelden. Als Beamter sind die Lohnenebenkosten für einen Minijob gering. Anderseits kann er seine Lohn- samt geringen Lohnnebenkosten von seinen Mieteinnahmen abziehen und zahlt dann insgesamt weniger Steuern.
Die bereinigten Mieteinnahmen (abzüglich Ausgaben) werden zu seiner Pension hinzuaddiert, von daher sind Ausgaben, die in die eigene Tasche fließen nicht ohne.