Hallo,
was darf ich nebenbei verdienen, wenn ich vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand gehe ?
Die gesetzlichen 520€ Minijob, und muss ich das beim Dienstherrn anzeigen ?
Wenn ich mehr verdienen würde, wie verhält es sich dann ?
VG
Nebenverdienst nach der Pensionierung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 12
- Registriert: 16.09.2023 12:31
- Behörde:
- Geschlecht:
-
- Beiträge: 397
- Registriert: 01.09.2017 17:23
- Behörde:
Re: Nebenverdienst nach der Pensionierung
Bei deiner Versorgungsbehörde muss du jeden Nebenjob anzeigen. Die 520 €uro werden nicht auf deine Pension angerechnet.
Deine Versorgungsbehörde teilt dir auf Anfrage auch mit, wieviel du ohne Abzüge hinzuverdienen kannst. Verdienst du mehr, wird dir deine Pension dementsprechend gekürzt.
Deine Versorgungsbehörde teilt dir auf Anfrage auch mit, wieviel du ohne Abzüge hinzuverdienen kannst. Verdienst du mehr, wird dir deine Pension dementsprechend gekürzt.