Hallo,
kurz zu meinen Daten:
59,5 Jahre alt
43,2 Dienstjahre
9mZ
habe noch 29 Monate bis zur gesetzlichgen Pensionierung !
Ich war nun nach 3 Jahren AU beim Arzt zur Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit.
Die wurde negativ beschieden.
Meine Frage:
Wenn ich nun meine zur Ruhesetzung bekomme, kann ich ja Widerspruch einlegen.
Dann bekomme ich ja mein Gehalt erstmal weiter gezahlt.
Wenn mein Widerruf negativ beschieden werden sollte, zum Beispiel 3 Monate später, wird dann trotzdem das Datum der zur Ruhesetzung herangezogen, d.h. ich muss die Differnez vom Gehalt zurück zahlen zurück zahlen ?
Wie ist das mit den 0,2 Prozent die man mir von der Pension momentan für jeden Monat abzieht, werden die dann von dem Tag der zur Ruhesetzung berechnet, oder eben dem Tag an dem mein Widerspruch abgelehnt wurde.
Es geht eben darum noch ein wenig Zeit zu gewinnen, momentan zählt jerder Monat für mich, da ich ja in 29 Monaten eh gesetzlich pensioniert worden wäre.
Hat da jemand für eine konkrete Info, wenn möglich auch mit nachlesbaren Quellen ?
VG
Bundespolizei DU und nun was ????
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Re: Bundespolizei DU und nun was ????
Beide Fragen sind mit ja zu beantworten, also kein Vorteil.
Lass dir die Urlaubstage auszahlen, wird aber in der Regel automatisch gemacht.
Übrigens:Mit 3 Jahren AU hast du schon sehr lange volles Geld bekommen, bei anderen geht das innerhalb 1 Jahres !
Lass dir die Urlaubstage auszahlen, wird aber in der Regel automatisch gemacht.
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MS
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Re: Bundespolizei DU und nun was ????
Ich war ja auch ein guter.....habe mich über 40 Jahre für das Vaterland eingesetzt !! :)
Also kann ich auf den Widerspruch verzichten und getrost in den letzten Lebensabschnitt mit Abzügen wechseln !!
Also kann ich auf den Widerspruch verzichten und getrost in den letzten Lebensabschnitt mit Abzügen wechseln !!
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Re: Bundespolizei DU und nun was ????
Du kannst dich ja auch mal telefonisch absichern, wenn nicht direkt bei der BPol dann beim BVA Bezügestelle, die kennen sich da sicher auch aus
MS
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Re: Bundespolizei DU und nun was ????
Also bist du dir doch nicht sicher ob weiter gezahlt wird ?
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Re: Bundespolizei DU und nun was ????
Ich kann hier nur meine persönliche Meinung wiedergeben. Ich kenne das nur so aus meinem Wissen des Beamtenrechts , bzw ist hier mit diesem Ergebnis schon unter anderen Threads so besprochen worden.
Vielleicht schreibt ja noch jemand hier etwas dazu.
Wenn man googelt, hat der Rehm-Verlag (kenne ich nicht selbst, insoweit keine "Werbung") und einige Anwälte Ausführungen dazu veröffentlicht.
Vielleicht schreibt ja noch jemand hier etwas dazu.
Wenn man googelt, hat der Rehm-Verlag (kenne ich nicht selbst, insoweit keine "Werbung") und einige Anwälte Ausführungen dazu veröffentlicht.
MS
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Re: Bundespolizei DU und nun was ????
Ja wäre schön, wenn ich hier jemanden finde, der das schon mal praktiziert hat bevor ich mir das Ganze schenken kann
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Re: Bundespolizei DU und nun was ????
Auch meiner Kenntnis nach werden nach Widerspruch nicht volle Bezüge gezahlt.
Hast du eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung?
Wegen drohender Zurruhesetzung sonst ggf. beantragen und im Antrag auf die Eile wegen Zurruhesetzung hinweisen.
Schwerbehindertenvertretung kontaktieren und dort beraten lassen.
Hast du eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung?
Wegen drohender Zurruhesetzung sonst ggf. beantragen und im Antrag auf die Eile wegen Zurruhesetzung hinweisen.
Schwerbehindertenvertretung kontaktieren und dort beraten lassen.
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Re: Bundespolizei DU und nun was ????
Gleichstellung beantragen.
SchwB-Vertretung einbeziehen, voraussichtlich verzögert sich dadurch die Zurruhesetzung um ca. 1 Monat.
SchwB-Vertretung einbeziehen, voraussichtlich verzögert sich dadurch die Zurruhesetzung um ca. 1 Monat.