Leider bin ich ziemlich schockiert über die ab Januar 25 neuen Beiträge der PKV debeka, welche bei mir 50 Euro mehr monatlich verlangt.
Ich habe zwar den "besten Tarif" dort inkl. Beihilfeergänzungstarif, also es ist vieles abgedeckt, Psychotherapie ect., mit der Leistung der Versicherung war ich auch immer zufrieden.
Mich würde aber doch interessieren, ist jemand bei DDU aus Kostengründen in den Basistarif gewechselt und ist damit zufrieden? 70% Beihilfe bekomme ich.
Eigentlich war ich immer dagegen, die Krankenkassen-Leistung aus Kostengründen zu beschränken, weil ich auch mehrere Krankheiten habe und viel Therapie machen muss und auch oft Termine beim Arzt habe.
Somit bin ich unsicher, ob der Basistarif überhaupt Sinn macht oder eher eine hinderliche Einbuße in Sachen Leistung ist.
Als frühpensionierter DDU´ler und chronisch krank aus finanziellen Gründen in den PKV Basistarif wechseln?
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Re: Als frühpensionierter DDU´ler und chronisch krank aus finanziellen Gründen in den PKV Basistarif wechseln?
Ich bin zwar ein Laie, aber meiner persönlichen Auffassung nach, würde ich den Basistarif nur als "letzte Reißleine" ziehen. Die Leistungen im Basistarif sind zwar tatsächlich dem Grunde nach ausreichend, vom Differenzbetrag bei ambulanten Behandlungen mal abgesehen den man selbst zu tragen hätte. Wenn man den Basistarif zieht, dann sollte man halt auch dessen bewusst sein bzw. in der Lage sein durchschnittlich den 1,1 fachen Satz der GOÄ selbst zu tragen. Wobei das bei Beamten geringer ausfällt, da die Beihilfe ja die reguläre GOÄ übernimmt. Eher soll dann vermutlich ein "langer Atem" wichtig sein, weil die Versicherungen - angeblich - beim Basistarif nicht so schnell erstatten wie üblich. Wohl um vermutlich diesen generell auch unattraktiver zu gestalten.
Ich kann nur anraten, mal einfach die Versicherungsbedingungen des Basistarifs und auch die gesonderte Vereinbarung zur GOÄ. durchzulesen.
Meiner Ansicht nach, sofern einen jetzt doch "mehrere Krankheiten" und "viele Therapien" begleiten, wäre der verbleib zumindest im Grundtarif die vernünftigste Entscheidung. Den Beitragserhöhungen liegen nun mal die allgemeinen Kostensteigerungen zugrunde, das ist nichts neues und schon immer wieder so gewesen. Es "schockiert" nur den Privaten Beitragszahler eher weil dieser direkt einen Brief erhält aber seine Leistungen gleich bleiben. Bei den gesetzlichen Kassen wurden bisher die Leistungen zurückgeschraubt und jetzt ist doch eine Beitragsanpassung via Zusatzbeitrag erforderlich geworden.
Ich kann hier nur für mich sagen, dass ich es so sehe, dass hier einen Grundtarif existiert, der ja zumindest die Beihilfe spiegelt - die wiederum sich grundsätzlich sich an den gesetzlichen Kassenleistungen orientiert. Die ggf. "höheren Leistungen" im Grundtarif sowie zzgl. die Wahl- und Ergänzungstarife sind dann eben die "Zusatzversicherungen" und die kriegt man eben auch nicht geschenkt.
Ich verstehe aber natürlich auch dass das im Kontext als frühpensionierter DDU'ler finanziell belastbarer erscheint. Man kann sich natürlich auch sich mal eine Berechnung geben lassen, wieviel einen der Basistarif kosten würde und dann - unter Berücksichtigung der Leistungseinschränkungen - für sich abwägen.
Ich kann nur anraten, mal einfach die Versicherungsbedingungen des Basistarifs und auch die gesonderte Vereinbarung zur GOÄ. durchzulesen.
Meiner Ansicht nach, sofern einen jetzt doch "mehrere Krankheiten" und "viele Therapien" begleiten, wäre der verbleib zumindest im Grundtarif die vernünftigste Entscheidung. Den Beitragserhöhungen liegen nun mal die allgemeinen Kostensteigerungen zugrunde, das ist nichts neues und schon immer wieder so gewesen. Es "schockiert" nur den Privaten Beitragszahler eher weil dieser direkt einen Brief erhält aber seine Leistungen gleich bleiben. Bei den gesetzlichen Kassen wurden bisher die Leistungen zurückgeschraubt und jetzt ist doch eine Beitragsanpassung via Zusatzbeitrag erforderlich geworden.
Ich kann hier nur für mich sagen, dass ich es so sehe, dass hier einen Grundtarif existiert, der ja zumindest die Beihilfe spiegelt - die wiederum sich grundsätzlich sich an den gesetzlichen Kassenleistungen orientiert. Die ggf. "höheren Leistungen" im Grundtarif sowie zzgl. die Wahl- und Ergänzungstarife sind dann eben die "Zusatzversicherungen" und die kriegt man eben auch nicht geschenkt.
Ich verstehe aber natürlich auch dass das im Kontext als frühpensionierter DDU'ler finanziell belastbarer erscheint. Man kann sich natürlich auch sich mal eine Berechnung geben lassen, wieviel einen der Basistarif kosten würde und dann - unter Berücksichtigung der Leistungseinschränkungen - für sich abwägen.
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Re: Als frühpensionierter DDU´ler und chronisch krank aus finanziellen Gründen in den PKV Basistarif wechseln?
wie das mit dem basistarif dann bei einer arztrechnung aussieht weiss ich nicht. ob dann auch ein viel geringerer satz abgerechnet wird vom arzt? oder doch der normal 2,3 und man muss dann einen teil selber zahlen? keine ahnung
ich wuerde bevor ich in den basistarif gehe vielleicht mir mal ankkucken was genau ich fuer bausteine bei der versucherung habe und wie ich hier abspecken koennte. ich halte beispielsweise persoenlich nichts von psychotherapie. habe ich schon gemacht und hat mich null weitergebracht und ich glaube auch nicht, dass ich es jemals nochmal machen werde. habe es aber weiterhin versichert. das wuerde ich z.b. rausnehmen. das soll aber nur ein beispiel sein.
ich wuerde bevor ich in den basistarif gehe vielleicht mir mal ankkucken was genau ich fuer bausteine bei der versucherung habe und wie ich hier abspecken koennte. ich halte beispielsweise persoenlich nichts von psychotherapie. habe ich schon gemacht und hat mich null weitergebracht und ich glaube auch nicht, dass ich es jemals nochmal machen werde. habe es aber weiterhin versichert. das wuerde ich z.b. rausnehmen. das soll aber nur ein beispiel sein.
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Re: Als frühpensionierter DDU´ler und chronisch krank aus finanziellen Gründen in den PKV Basistarif wechseln?
Soweit ich weiß, weist man den Arzt bzw. die Praxis darauf hin, dass man im Basistarif versichert ist und legt ggf. ein entsprechendes Schreiben der Versicherung vor. Diese/r muss aber die Sätze des Basistarifs nicht akzeptieren, sondern kann die Behandlung auch zum 2,3 fachen Satz bzw. regulär berechnen.
Da kann man dann entscheiden, ob man dem mitgehen möchte. Man erhält aus dem Basistarif aber trotzdem nur den eingeschränkten Satz erstattet, also höchstens etwa den 1,2 fachen Satz. Die Beihilfe würde regulär erstatten. Oder man sucht sich einen anderen Arzt/Praxis die mit den Basistarif-Sätzen mitgehen würden.
Fiktives Beispiel an 50 € Rechnungsbetrag zu 2,3 Satz und 50% Beihilfe. Aus dem Basistarif werden 13,04 € und durch die Beihilfe werden 25 € erstattet. Demzufolge sind 12,95 € selbst zu tragen. Regulär ohne Beihilfe wäre die Eigenbeteiligung 23,92 € gewesen, also eine Differenz von 10,88 €.
Der Basistarif-Satz rangiert unterhalb der Postbeamten B (1,5) und KVB (2,2), so grob zur Einordnung. Das gilt aber jetzt nur für die ambulanten Behandlungen und die Arztrechnungen. Stationär ist alles wie üblich via Fallpauschalen, Privatkliniken fallen eh weg. Ansonsten die Versicherungsbedingungen tatsächlich durchlesen.
Man ist verpflichtet dem Arzt darauf hinweisen, dass man im Basistarif versichert ist (§ 9 Abs. 5 AVB/BT 2009). Kann man aber auch sein lassen, kostet nur dann 5 € pro Beleg, höchstens 50 € / Kalenderjahr als Verwaltungskostenabschlag bzw. werden weniger erstattet (§ 10 Abs. 2 AVB/BT 2009).
Da kann man dann entscheiden, ob man dem mitgehen möchte. Man erhält aus dem Basistarif aber trotzdem nur den eingeschränkten Satz erstattet, also höchstens etwa den 1,2 fachen Satz. Die Beihilfe würde regulär erstatten. Oder man sucht sich einen anderen Arzt/Praxis die mit den Basistarif-Sätzen mitgehen würden.
Fiktives Beispiel an 50 € Rechnungsbetrag zu 2,3 Satz und 50% Beihilfe. Aus dem Basistarif werden 13,04 € und durch die Beihilfe werden 25 € erstattet. Demzufolge sind 12,95 € selbst zu tragen. Regulär ohne Beihilfe wäre die Eigenbeteiligung 23,92 € gewesen, also eine Differenz von 10,88 €.
Der Basistarif-Satz rangiert unterhalb der Postbeamten B (1,5) und KVB (2,2), so grob zur Einordnung. Das gilt aber jetzt nur für die ambulanten Behandlungen und die Arztrechnungen. Stationär ist alles wie üblich via Fallpauschalen, Privatkliniken fallen eh weg. Ansonsten die Versicherungsbedingungen tatsächlich durchlesen.
Man ist verpflichtet dem Arzt darauf hinweisen, dass man im Basistarif versichert ist (§ 9 Abs. 5 AVB/BT 2009). Kann man aber auch sein lassen, kostet nur dann 5 € pro Beleg, höchstens 50 € / Kalenderjahr als Verwaltungskostenabschlag bzw. werden weniger erstattet (§ 10 Abs. 2 AVB/BT 2009).
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Re: Als frühpensionierter DDU´ler und chronisch krank aus finanziellen Gründen in den PKV Basistarif wechseln?
interessant bzw. finde ich schon krass, dasss der arzt das nicht mitmachen muss. das ist ja dann im endeffekt so, dass man de facto ein kassenpatient ist, man aber vom arzt abgelehnt werden kann auch so abgerechnet zu werden. das kann einem ja nicht mal als echter kassenpatient passieren.
wie es dann in der praxis aussieht, ob das die aerzte ehr mitmachen oder nicht, kann ich nich beurteilen. insgesamt wuerde ich aber sagen wechsel in den basistarif nur als letztes mittel. im basistarif wird man dann wahrscheinlich wie ein kassenpatient behandelt und da haette ich keine lust drauf, wo das system ja ehr schlechter werden wird mit dem demographischen wandel, als besser.
wie es dann in der praxis aussieht, ob das die aerzte ehr mitmachen oder nicht, kann ich nich beurteilen. insgesamt wuerde ich aber sagen wechsel in den basistarif nur als letztes mittel. im basistarif wird man dann wahrscheinlich wie ein kassenpatient behandelt und da haette ich keine lust drauf, wo das system ja ehr schlechter werden wird mit dem demographischen wandel, als besser.
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Re: Als frühpensionierter DDU´ler und chronisch krank aus finanziellen Gründen in den PKV Basistarif wechseln?
Man hat den Sicherstellungsauftrag für die Versorgung der Notlagen-, Standard-, und Basistarifversicherten den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV überlassen, jedoch vergessen oder unterlassen eine weitergehende Bindung zu normieren. Das könnte der Gesetzgeber tatsächlich mal umsetzten, ist aber bisher wohl nicht vorgesehen. Daher kann man nur die Kassenärztliche Vereinigung anhauen und sich einen Arzt benennen lassen, der zum Basistarif-Satz behandeln (muss), nach Aufforderung der jeweiligen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (§ 75 Abs. 3a und 3b SGB V).
In diesem Sinne besteht für Vertragsärzte, sofern die KV jetzt nicht den Behandlungsauftrag zugewiesen hat, Gestaltungsspielraum dass sie eine Behandlung bei einer "schlechteren Vergütung" ablehnen können, sofern kein Notfall vorliegt. Jedoch sollten Ärzt*innen Basistarifversicherte ablehnen, sollten diese auch sich vor Augen führen, dass es nicht so viele von denen gibt und diese auch trotz der schlechteren Vergütung eben nicht das gesetzliche Kassenbudget berühren.
Einer der Befürchtungen der privaten Versicherungswirtschaft war vermutlich, als man den Basistarif eingeführt hatte, dass dann plötzlich viele in den Basistarif wechseln würden - auch wenn keine soziale Situation vorliegt, die das bedingen würde, schlichtweg nur weil die Menschen Geld sparen wollten. Das hätte jetzt nicht zum Niedergang der Privaten Versicherungen geführt, aber höchstwahrscheinlich schon zu einer erheblichen Neukalkulation der bestehenden und zukünftigen Tarifen, weil dann die Basis mutmaßlich plötzlich viel zu klein wäre als man es normalerweise kalkuliert hatte, damit die Tarife sich bei übermäßigen Leistungen sich weiter tragen können, die kalkulatorisch vom Äquivalenzprinzip nicht gedeckt wären.
Jedoch sollte die Behandlungspflicht schon verankert werden bzw. der bisher zugestandene Gestaltungsspielraum enger gestaltet werden. So dass man für einen Arztbesuch als Basistarifversicherter vergleichsweise nicht erheblich höhere Umstände in Kauf nehmen muss, wie etwa eine größere Entfernung zurückzulegen, obwohl im fußläufigen Umkreis vielleicht 2 Vertragsarztpraxen bestehen oder dass finanziell eingeschränkte Versicherte eben nicht immer wieder Diskussionen führen müssten. So etwa wie am Beispiel der Postbeamten oder der KVB.
In diesem Sinne besteht für Vertragsärzte, sofern die KV jetzt nicht den Behandlungsauftrag zugewiesen hat, Gestaltungsspielraum dass sie eine Behandlung bei einer "schlechteren Vergütung" ablehnen können, sofern kein Notfall vorliegt. Jedoch sollten Ärzt*innen Basistarifversicherte ablehnen, sollten diese auch sich vor Augen führen, dass es nicht so viele von denen gibt und diese auch trotz der schlechteren Vergütung eben nicht das gesetzliche Kassenbudget berühren.
Einer der Befürchtungen der privaten Versicherungswirtschaft war vermutlich, als man den Basistarif eingeführt hatte, dass dann plötzlich viele in den Basistarif wechseln würden - auch wenn keine soziale Situation vorliegt, die das bedingen würde, schlichtweg nur weil die Menschen Geld sparen wollten. Das hätte jetzt nicht zum Niedergang der Privaten Versicherungen geführt, aber höchstwahrscheinlich schon zu einer erheblichen Neukalkulation der bestehenden und zukünftigen Tarifen, weil dann die Basis mutmaßlich plötzlich viel zu klein wäre als man es normalerweise kalkuliert hatte, damit die Tarife sich bei übermäßigen Leistungen sich weiter tragen können, die kalkulatorisch vom Äquivalenzprinzip nicht gedeckt wären.
Jedoch sollte die Behandlungspflicht schon verankert werden bzw. der bisher zugestandene Gestaltungsspielraum enger gestaltet werden. So dass man für einen Arztbesuch als Basistarifversicherter vergleichsweise nicht erheblich höhere Umstände in Kauf nehmen muss, wie etwa eine größere Entfernung zurückzulegen, obwohl im fußläufigen Umkreis vielleicht 2 Vertragsarztpraxen bestehen oder dass finanziell eingeschränkte Versicherte eben nicht immer wieder Diskussionen führen müssten. So etwa wie am Beispiel der Postbeamten oder der KVB.
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Re: Als frühpensionierter DDU´ler und chronisch krank aus finanziellen Gründen in den PKV Basistarif wechseln?
Hallo,
ich würde an deiner Stelle über den Standardtarif nachdenken, sofern du die Voraussetzungen für einen Wechsel in diesen Tarif erfüllst. Der Standardtarif ist wesentlich günstiger als der Basistarif. Einfach mal googeln und schon kann man nachlesen was der Tarif leistet und wie die Bedingungen für einen Wechsel sind. Ich selbst bin seit einiger Zeit in diesem Tarif versichert und zu 70 Prozent Beihilfeberechtigt. Die Beitragsersparnis ist enorm. Im Krankenhaus werden die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Bei ambulanten Behandlungen wird man einen gewissen Eigenanteil selbst bezahlen, auch bei Rezepten. Darauf gekommen in den Standardtarif zu wechseln bin ich, als ich vor paar Jahren mal im Krankenhaus war. Weil kein Zimmer frei war, wurde ich im Flur untergebracht. Meine "Wahlleistungen" konnte ich vergessen. Ja der Chefarzt hat mir jeden Tag guten Tag gesagt und mir dafür eine dicke Rechnung geschickt, darauf muss man im Standardtarif allerdings verzichten. Die Beihilfe wird nicht gekürzt.
ich würde an deiner Stelle über den Standardtarif nachdenken, sofern du die Voraussetzungen für einen Wechsel in diesen Tarif erfüllst. Der Standardtarif ist wesentlich günstiger als der Basistarif. Einfach mal googeln und schon kann man nachlesen was der Tarif leistet und wie die Bedingungen für einen Wechsel sind. Ich selbst bin seit einiger Zeit in diesem Tarif versichert und zu 70 Prozent Beihilfeberechtigt. Die Beitragsersparnis ist enorm. Im Krankenhaus werden die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Bei ambulanten Behandlungen wird man einen gewissen Eigenanteil selbst bezahlen, auch bei Rezepten. Darauf gekommen in den Standardtarif zu wechseln bin ich, als ich vor paar Jahren mal im Krankenhaus war. Weil kein Zimmer frei war, wurde ich im Flur untergebracht. Meine "Wahlleistungen" konnte ich vergessen. Ja der Chefarzt hat mir jeden Tag guten Tag gesagt und mir dafür eine dicke Rechnung geschickt, darauf muss man im Standardtarif allerdings verzichten. Die Beihilfe wird nicht gekürzt.