Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hab eine Frage an die Experten hier.
Ich bin letztes Jahr mit 47 auf Lebenszeit verbeamtet worden. Ich wurde dann Ende des Jahres krank und muss seit November dreimal pro Woche an die Dialyse. Dementsprechend habe ich seit November meine Arbeitszeit auf 75% reduziert. Gdb von 100 besteht auch seit November.
Jetzt habe ich EU Rente beantragt da ich bis letztes Jahr ja Rentenbeiträge gezahlt habe.
Kann das zu einem Problem werden bei meinem Dienstherrn? Ehrlich gesagt habe ich mir leider vorher keine Gedanken darüber gemacht.
Ein Pensionsanspruch besteht momentan noch nicht da ich die 5 Jahre noch nicht voll habe.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
LG
Casiny
EU Rente trotz Verbeamtung?
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
EU-Rente bekommt man nur, wenn man weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Das trifft ja nicht zu .
Zur Kernfrage kann ich nichts beitragen, wäre dann ja auch nicht mehr relevant. Dies kann aber die DRV beantworten.
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn man nur noch weniger als 50 % der Wochenarbeitszeit Dienst leisten kann. Die Voraussetzungen sind also schon daher verschieden. Anspruch auf Versorgung hast du keinen, wie richtig ausgeführt. In der Probezeit führt Dienstunfähigkeit zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Zur Kernfrage kann ich nichts beitragen, wäre dann ja auch nicht mehr relevant. Dies kann aber die DRV beantworten.
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn man nur noch weniger als 50 % der Wochenarbeitszeit Dienst leisten kann. Die Voraussetzungen sind also schon daher verschieden. Anspruch auf Versorgung hast du keinen, wie richtig ausgeführt. In der Probezeit führt Dienstunfähigkeit zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
MS
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
Ich gehe mal davon aus, dass sich deine Beamtendasein erledigt hat, wenn du wirklich eine EU-Rente bekommst. Denn dann bist du höchstwahrscheinlich auch dienstunfähig. Und da du noch keine 5 Jahre Beamter bist, könnte das zu einer Entlassung führen.
Nur eine persönliche Meinung, keine Rechtsbertung.
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
Darf ich fragen, welcher Anwalt für Verwaltungs- und Sozialrecht Sie in dieser Angelegenheit unterstützt? IdR ist es nicht möglich eine EU-Rente zu beziehen und gleichfalls die vollen Bezüge. Eine Zahlung aus einer BU-Versicherung wäre etwas anderes, aber EUR und reguläre Bezüge funktionieren idR nicht. Selbst bei einer Pension würden Pension und EU-Rente gegenseitig aufgerechnet/angerechnet werden.
IdR müssen Sie zunächst Ihre Dienst(unf)fähigkeit klären lassen. Solange Sie in einem Beamtenverhältnis stehen, erhalten Sie doch Ihre Bezüge. Erst nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei weniger als 5 Jahren Dienstzeit werden Sie in der DRV nachversichert und erhalten dort dann ggf. eine Rente.
IdR müssen Sie zunächst Ihre Dienst(unf)fähigkeit klären lassen. Solange Sie in einem Beamtenverhältnis stehen, erhalten Sie doch Ihre Bezüge. Erst nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei weniger als 5 Jahren Dienstzeit werden Sie in der DRV nachversichert und erhalten dort dann ggf. eine Rente.
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
Hallo zusammen,
sorrry ich glaube ich habe mich da falsch ausgedrückt. Ich habe die Teilerwerbsminderungsrente beantragt und die besagt das man bis zu 6 Stunden pro Tag arbeiten darf und die ich auch leiste (momentan 75% ab Januar dann 70%). Tur mir leid für die Missverständnisse.
sorrry ich glaube ich habe mich da falsch ausgedrückt. Ich habe die Teilerwerbsminderungsrente beantragt und die besagt das man bis zu 6 Stunden pro Tag arbeiten darf und die ich auch leiste (momentan 75% ab Januar dann 70%). Tur mir leid für die Missverständnisse.
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
Dann wäre m.E. nur der Dienstherr über das zusätzliche Einkommen zu informieren.
Fraglich ist, ob du dann in der KV für Rentner bist? Wohl eher nicht, denke ich. Ist ja auch nur relevant, wenn du Beihilfe bekommst. Ich denke, dass du aktuell weiter freiwillig in der GKV bist.
Aber ganz ehrlich: Deine Konstellation ist ja ein sogenannter "Orchideenfall", da wird hier nicht viel konkretes kommen.
Also mit DRV und Dienstherrn abklären. Sollte aber schriftlich sein, damit du später etwas in der Hand hast.
Fraglich ist, ob du dann in der KV für Rentner bist? Wohl eher nicht, denke ich. Ist ja auch nur relevant, wenn du Beihilfe bekommst. Ich denke, dass du aktuell weiter freiwillig in der GKV bist.
Aber ganz ehrlich: Deine Konstellation ist ja ein sogenannter "Orchideenfall", da wird hier nicht viel konkretes kommen.
Also mit DRV und Dienstherrn abklären. Sollte aber schriftlich sein, damit du später etwas in der Hand hast.
MS
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
Ja ich bin freiwillig gesetzlich kranken versichert. Beihilfe + PKV mit meinen Vorerkrankungen war mir dann zu unsicher für die Zukunft. Ich muss zwar die komplette Krankenversicherung selbst tragen aber es ist schlussendlich sicherer.
Ja ich bin da sicher ein seltener Grenzfall mit meiner Konstellation, aber ich denke auch das es schlussendlich nur drauf hinausläuft das ich meinen Dienstherrn darüber informieren muss.
Ja ich bin da sicher ein seltener Grenzfall mit meiner Konstellation, aber ich denke auch das es schlussendlich nur drauf hinausläuft das ich meinen Dienstherrn darüber informieren muss.
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
Ich würde das vorher über die Rechtsberatung der Gewerkschaft oder einen Anwalt mal klären lassen, ggf. wird der Dienstherr aufgrund deiner Info einen Termin beim Amtsarzt machen, dann wärst du raus ...das würde aber auch passieren, wenn vor der Lebenszeitverbeamtung generell nochmals eine amtsärztliche Untersuchung anstünde...
MS
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
Ich bin bereits auf Lebenszeit verbeamtet und da ich ja beim MDK war wegen der Teilerwerbsminderungsrente und der mir bescheinigt das ich bis zu sechs Stunden täglich arbeiten kann, denke ich nicht das der Amtsarzt da auf eine volle DU kommen würde.
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Re: EU Rente trotz Verbeamtung?
Wegen der Verbeamtung ist Aufnahme in der KVdR ausgeschlossen.Mainstream1 hat geschrieben: ↑23.10.2024 11:48 Fraglich ist, ob du dann in der KV für Rentner bist? Wohl eher nicht, denke ich. Ist ja auch nur relevant, wenn du Beihilfe bekommst.
Bei der freiwilligen Versicherung in GKV kann man selten etwas bei der Beihilfe einreichen, was nichts daran ändert, dass man als Beamter beihilfeberechtigt ist. Es gibt (auch heute noch) manchmal etwas, was man einreichen kann und was dann erstattet wird, insb. bei zahnärztlichen Rechnungen mal die Landesbeihilfeverordnung angucken.