Hallo an die Community,
nach vielen Ehejahren haben meine Frau und ich entschieden nun getrennte Wege zu gehen. Leider kommt es nun geraden zu unschönen Situationen bzgl. der finanziellen Lasten.
Überblick:
Ich - Bundesbeamter, Sie - Landesbeamte. Da ich für unser drittes Kind die Elternzeit genommen hatte, wurde damals das Kindergeld auf Sie umgestellt und somit erhält sie nun den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags. Jetzt ist sie allerdings lediglich bereit das Kindergeld für die Versorgung der Kinder zu halbieren. Bei dem Familienzuschlag für die 3 Kinder weigert sie sich jedoch dies fair aufzuteilen und behält diesen komplett für sich.
Wir haben uns derzeit für ein Nestmodell entschieden und betreuen die Kinder gleichberechtigt 50:50.
Meine Frage:
Habe ich nach vollzogener Scheidung Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil(zumindest hälftig). Gibt es Möglichkeiten die Halbierung durchzusetzen? Ich möchte von dem Geld auch nix für mich haben. Wir haben ein Kindergeldkonto und ich möchte einfach nur, dass das Geld dort auch für die Kinder landet und entsprechend verwendet wird. Ich vermute eine Verdopplung, im Sinne das wir dann beide anspruchsberechtigt sind, wird nicht erfolgen. Oder?
Vielen Dank schon einmal für konstruktive Antworten.
Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
Hallo.
ich nehm mal vom Bund. Hier Abs5.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html
Und im Kindergeldgesetz §3.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__3.html
Das mit halbem Kindergeld finde ich nirgends.
ich nehm mal vom Bund. Hier Abs5.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html
Und im Kindergeldgesetz §3.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__3.html
Das mit halbem Kindergeld finde ich nirgends.
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
Danke,
bezüglich des Kindergeldes habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Wir haben ein Kindergeldkonto, auf dem das gesamte Kindergeld eingezahlt wird und wir beide jeweils Zugriff haben (somit wird das Kindergeld hälftig zwischen uns aufgeteilt). Sie bezieht aber als alleinige Person das Kindergeld (geht ja gemäß BKGG auch nicht anders).
Den Familienzuschlag möchte sie jedoch für sich einbehalten und somit nicht "aufteilen".
bezüglich des Kindergeldes habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Wir haben ein Kindergeldkonto, auf dem das gesamte Kindergeld eingezahlt wird und wir beide jeweils Zugriff haben (somit wird das Kindergeld hälftig zwischen uns aufgeteilt). Sie bezieht aber als alleinige Person das Kindergeld (geht ja gemäß BKGG auch nicht anders).
Den Familienzuschlag möchte sie jedoch für sich einbehalten und somit nicht "aufteilen".
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
Hallo.
Du schreibst Sie bekommt das Kindergeld. Alles geschriebene mit halbieren und Kinderkonto und jeder hat Zugriff ist alles nur Vereinbarung unter euch und ändert nichts an dem das sie das Kindergeld bekommt.
Wer das Kindergeld erhält bekommt auch den Familienzuschlag 2.
Im Link Besoldungsgesetz unter Abs 3.
Du schreibst Sie bekommt das Kindergeld. Alles geschriebene mit halbieren und Kinderkonto und jeder hat Zugriff ist alles nur Vereinbarung unter euch und ändert nichts an dem das sie das Kindergeld bekommt.
Wer das Kindergeld erhält bekommt auch den Familienzuschlag 2.
Im Link Besoldungsgesetz unter Abs 3.
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
Genau das ist ja mein persönliches Ungerechtigkeitsempfinden. Soweit ich das verstanden habe, soll der Familienzuschlag eine soziale Unterstützung des Dienstherrn darstellen. Kindergeld kann aber nur einem ausgezahlt werden. Im gleichberechtigten Wechselmodell (50:50) sind aber die Aufwendungen ebenfalls gleichverteilt. Somit würde ich erwarten, dass mein Dienstherr dies ebenfalls anerkennt. Kindergeldanspruch haben wir ja beide, kann aber nur einem ausgezahlt werden.
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
Was hat der Dienstherr mit den vielen unterschiedlichen Vereinbarungen zu tun, der Verwaltungsaufwand wäre exorbitant...zumal das ja auch ständigen Änderungen unterworfen wäre.
Das muss man Privatregeln, genauso, wie man ja einmal privat entschieden hat,genauso wie die Entscheidung, wer das Kindergeld bekommt bzw. beantragt.
Letztlich dürfte der dadurch entstandene Verdienstunterschied bei der gerichtlichen Unterhaltsfestsetzung zu berücksichtigen sein. Während des Trennungsjahres wohl ebenso.
Ansonsten mal einfach bei der Besoldungsstelle nachfragen.
Das muss man Privatregeln, genauso, wie man ja einmal privat entschieden hat,genauso wie die Entscheidung, wer das Kindergeld bekommt bzw. beantragt.
Letztlich dürfte der dadurch entstandene Verdienstunterschied bei der gerichtlichen Unterhaltsfestsetzung zu berücksichtigen sein. Während des Trennungsjahres wohl ebenso.
Ansonsten mal einfach bei der Besoldungsstelle nachfragen.
MS
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
Vielleicht auch informativ
Wer Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung angibt, zahlt weniger Steuern. Bei getrennt lebenden Eltern verhält sich die Sache etwas komplizierter, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Steu ... 83464.html
Wer Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung angibt, zahlt weniger Steuern. Bei getrennt lebenden Eltern verhält sich die Sache etwas komplizierter, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Steu ... 83464.html
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
und wer bezahlt die Krankenkasse für die kids? Vielleicht sie? Dann wäre es doch nur logisch, dass sie den Familienzuschlag für sich behält.
Ei wie kann man sich wegen ein paar Euros in die Haare bekommen? Hauptsache den Kindern geht es gut - das sollte euer oberste Priorität sein.
VG
Ei wie kann man sich wegen ein paar Euros in die Haare bekommen? Hauptsache den Kindern geht es gut - das sollte euer oberste Priorität sein.
VG
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
Danke für die Antworten.
Vielleicht nur noch ein kurze Antwort auf den letzten Post. Warum wird davon ausgegangen dass dies über die Mutter läuft? Dem ist nämlich nicht so. Haus, Auto, Versicherungen läuft alles über mich. Ist persönliches Pech, mir klar. Aber es sind nicht nur ein paar Euro sondern bei 3 Kindern in Summe knapp 700 EUR FZ. Und mir ging es ja nur um die Frage der Gleichberechtigung.
Vielleicht nur noch ein kurze Antwort auf den letzten Post. Warum wird davon ausgegangen dass dies über die Mutter läuft? Dem ist nämlich nicht so. Haus, Auto, Versicherungen läuft alles über mich. Ist persönliches Pech, mir klar. Aber es sind nicht nur ein paar Euro sondern bei 3 Kindern in Summe knapp 700 EUR FZ. Und mir ging es ja nur um die Frage der Gleichberechtigung.
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Re: Familienzuschlag(Kinderanteil) nach Scheidung
@korrekturcode:
den Familienzuschlag bekommt immer der, der auch das Kindergeld bekommt.
Ich meine, wenn es darum geht, eure gegenseitigen finanziellen Ansprüche zu klären wird der Familienzuschag, Kindergeld und Krankenkassenbeiträge für die Kinder miteinbezogen.
Die genauen Details kann dir sicher dein Anwalt berechnen.
Eigentlich sollten auch wir Frauen finanziell fair zu den Männern sein, sonst wird eine Ehe schnell zur Einbahnstraße.
Vielleicht sollte eine neutrale Person mit euch das Thema besprechen.
den Familienzuschlag bekommt immer der, der auch das Kindergeld bekommt.
Ich meine, wenn es darum geht, eure gegenseitigen finanziellen Ansprüche zu klären wird der Familienzuschag, Kindergeld und Krankenkassenbeiträge für die Kinder miteinbezogen.
Die genauen Details kann dir sicher dein Anwalt berechnen.
Eigentlich sollten auch wir Frauen finanziell fair zu den Männern sein, sonst wird eine Ehe schnell zur Einbahnstraße.
Vielleicht sollte eine neutrale Person mit euch das Thema besprechen.