Ich bin seit Anfang des Jahres krankgeschrieben. Ein DU-Verfahren wurde noch nicht offiziell eingeleitet, hängt mir aber drohend im Nacken, da ich bald die 12-Monats-Marke erreiche. Meine Prognose ist insgesamt gut und ich möchte schnellstmöglich in den Dienst zurück kehren. Es ist aber aktuell nicht klar, ob ich schon in wenigen Wochen wieder ausreichend fit bin für die Widereingliederung oder es sich evtl. doch noch einige Monate zieht bzw. ob tatsächlich die vollständige Dienstfähigkeit wiederherstellt werden kann.
Nachdem ich in den letzten Wochen einen neuen Schwung an Diagnosen erhalten habe, wurde mir empfohlen einen GdB zu beantragen. Ich gehe stark davon aus, dass ich bei Beantragung (evtl. nach Widerspruch) einen GdB von 50 erhalten würde.
Nun meine Frage: Ist es sinnvoll bzw. sogar wichtig den GDB bereits jetzt zu beantragen oder schieße ich mir damit selbst ins Bein, wenn es doch zu einem DU-Verfahren kommt?
Ich möchte nicht riskieren, dass die Sache zum Bumerang wird. Bei Beantragung des GdB muss ich darlegen, in wieweit die Diagnosen mich beeinträchtigen und mein Teilhabe an der Gesellschaft beschränken. Die Diagnosen bzw. die Krankheiten mit ihren Symptomen schränken momentan massiv meine Teilhabe am Arbeits- und Sozialleben ein. Sie beeinträchtigen in erster Linie meine allgemeine Belastbarkeit. Im DU-Verfahren geht es aber ja genau um die Frage, ob ich durch meine Erkrankung soweit eingeschränkt bin, dass ich meinen Dienst nicht mehr verrichten kann.
GdB bei DU-Verfahren hilfreich oder schädlich?
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Re: GdB bei DU-Verfahren hilfreich oder schädlich?
Da gibt es hier schon einige Threads mit Antworten dazu.
Zusammenfassung:
Letztlich wird der Amtsarzt in seinem Gutachten die Beantragung sowieso empfehlen.Daher schadet es nicht, ist eher hilfreich.
Zusammenfassung:
Letztlich wird der Amtsarzt in seinem Gutachten die Beantragung sowieso empfehlen.Daher schadet es nicht, ist eher hilfreich.
MS
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Re: GdB bei DU-Verfahren hilfreich oder schädlich?
@Mainstream1, also meinen Amtsarzt hat es null tangiert, ob ich einen Ausweis hatte oder vor hatte einen zu beantragen. Er war nur für meine DU zuständig - allerdings ist das schon 1991 gewesen, also fast in einem früheren Leben.
Muss man es überhaupt melden, falls man einen GdB hat oder ist das nicht freiwillig ? LG
Muss man es überhaupt melden, falls man einen GdB hat oder ist das nicht freiwillig ? LG
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Re: GdB bei DU-Verfahren hilfreich oder schädlich?
Im aktuellen Vordruck Bund wird die Frage gestellt.Zudem ist die Frage vom Amtsarzt zu beantworten, ob die Beantragung empfohlen wird.
1991 mag das noch nicht so gewesen sein.Da gab es z.B. auch noch keine Teildienstfähigkeit usw.
Kann man in der BMI Richtlinie zur Dienstunfähigkeit im Anhang nachschauen (Anlagen zur Dienstanweisung).Ist im Internet veröffentlicht.
1991 mag das noch nicht so gewesen sein.Da gab es z.B. auch noch keine Teildienstfähigkeit usw.
Kann man in der BMI Richtlinie zur Dienstunfähigkeit im Anhang nachschauen (Anlagen zur Dienstanweisung).Ist im Internet veröffentlicht.
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Re: GdB bei DU-Verfahren hilfreich oder schädlich?
Ganz kurz: Wenn eine Pensionierung oder Zwangspensionierung gegen den eigenen Willen droht, ist eine Schwerbehinderung kostbar. Sie bringt, abgesehen vom monatlichen Steuerfreibetrag handfeste materielle und rechtliche Besserstellungen. Die Anforderung an die Dienstfähigkeit werden geringer, wegen GG. Man sollte auf jeden Fall auch einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Das Pensionierung Verfahren oder Zwangspensionierung Verfahren ist für den Dienstherren kompliziert und fehleranfällig, insbesondere wenn Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Sozialrecht aufgrund der Schwerbehinderung zusammentreffen. Letztlich muss der Dienstherr soweit zumutbar den Arbeitsplatz umgestalten oder einen anderen Dienstposten finden und die Suche gerichtsfest dokumentieren oder den Dienstposten weitgehenst an die Leistungsfähigkeit des Beamten anpassen. Die Gesetze sind schön und gut, wenn aber die Rechtsprechung zuschlägt, sieht es oft ganz anders aus zugunsten des Beamten. Nachzulesen bei Bertling Beamtenrecht. In meinem Fall beging der Dienstherr zahlreiche formelle und inhaltlichen Fehler, Anwaltskosten betrugen 16000 Euro (Versicherung zahlte), ich konnte die Zwangspensionierung drei Jahre verzögern. Das brachte viel Geld und höhere Pensionsansprüche.
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Re: GdB bei DU-Verfahren hilfreich oder schädlich?
GdB jetzt beantragen.
Er kann in verschiedener Hinsicht u.a. beim DDU Verfahren hilfreich werden. Schwerbehinderung zu beantragen, bevor der Nachweis benötigt wird, ist vorausschauend-sinnvoll. Wenn dann ein GdB bescheinigt ist undZweifel bestehen, muss er nicht notwendigerweise angegeben werden, wann man ihn einbringt, entscheidet man dann.
Er kann in verschiedener Hinsicht u.a. beim DDU Verfahren hilfreich werden. Schwerbehinderung zu beantragen, bevor der Nachweis benötigt wird, ist vorausschauend-sinnvoll. Wenn dann ein GdB bescheinigt ist undZweifel bestehen, muss er nicht notwendigerweise angegeben werden, wann man ihn einbringt, entscheidet man dann.
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Re: GdB bei DU-Verfahren hilfreich oder schädlich?
Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bzw. das Vorliegen der Eigenschaft einer Schwerbehinderung wird niemals zu einem Bumerang – im Gegenteil: Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchungen werden diese sogar (zu Recht) empfohlen. Die grundsätzliche Handlungsweise ist „Verwendung vor Versorgung“. Das bedeutet, dass man im Normalfall vor einer Dienstunfähigkeit versucht, eine andere angemessene Tätigkeit zu finden, die gegebenenfalls auch unter der derzeitigen Besoldung liegen kann oder bei der nur eine Teildienstfähigkeit ausgesprochen wird.
Die Angaben, die man im Rahmen des GdB-Verfahrens macht, werden nicht mit dem DU-Verfahren ausgetauscht; das sind zwei separate Vorgänge, die nicht miteinander kommunizieren. Die Einschränkungen, die einem im Arbeitsleben bzw. in der Teilhabe widerfahren, führen nicht per se zur Dienstunfähigkeit. Diese Angaben dienen vielmehr dazu, einen (erleichterten) Anspruch auf Hilfsmittel oder einen angepassten Arbeitsplatz zu erlangen, die zu einer weiterführenden Dienstfähigkeit führen können.
Die Angaben, die man im Rahmen des GdB-Verfahrens macht, werden nicht mit dem DU-Verfahren ausgetauscht; das sind zwei separate Vorgänge, die nicht miteinander kommunizieren. Die Einschränkungen, die einem im Arbeitsleben bzw. in der Teilhabe widerfahren, führen nicht per se zur Dienstunfähigkeit. Diese Angaben dienen vielmehr dazu, einen (erleichterten) Anspruch auf Hilfsmittel oder einen angepassten Arbeitsplatz zu erlangen, die zu einer weiterführenden Dienstfähigkeit führen können.
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Re: GdB bei DU-Verfahren hilfreich oder schädlich?
@Mainstream: Danke schön für deine Infos.
Du hast Recht, im Jahr 1991 hieß es entweder voll dienstfähig oder du bist raus aus dem Showgeschäft. Ich hätte damals liebend gerne ein paar Stunden täglich gearbeitet und hätte dafür auch gerne meinen Medikamentenkonsum hochgeschraubt. Mit 30 Jahren aus dem Berufsleben rauskatapulitiert zu werden fühlte sich bescheiden an und nagte extrem am Selbstwertgefühl.
Von daher finde ich die von dir angesprochene "Teildienstfähigkeit" heutzutage eine wirklich tolle Sache.
Du hast Recht, im Jahr 1991 hieß es entweder voll dienstfähig oder du bist raus aus dem Showgeschäft. Ich hätte damals liebend gerne ein paar Stunden täglich gearbeitet und hätte dafür auch gerne meinen Medikamentenkonsum hochgeschraubt. Mit 30 Jahren aus dem Berufsleben rauskatapulitiert zu werden fühlte sich bescheiden an und nagte extrem am Selbstwertgefühl.
Von daher finde ich die von dir angesprochene "Teildienstfähigkeit" heutzutage eine wirklich tolle Sache.