Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

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win002
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Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

Beitrag von win002 »

Guten Tag,

Heute stand in der Zeitung, dass in NRW bei der Übertragung der Abschlüsse die Berechnung der Mindestalimentation geändert wird.

https://ga.de/news/politik/deutschland/ ... -119731819

Ich wüsste gerne, was das bedeutet?

Danke fürs Lesen
Gruß Oli
Gertrud1927
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Re: Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Das Gericht hat festgestellt das das Einkommen in den unteren Besoldungsgruppen nicht genug Abstand zu den Sozialleistungen hat.
Damit dieser Abstand grösser wird rechnet man einen Teil vom Partnereinkommen dazu. Wenn der keins hat wird ein fiktives Partner Einkommen genommen.
Kommt also nur in den unteren Besoldungsgruppen zum tragen und nicht da wo es ausgedacht wurde.
win002
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Re: Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

Beitrag von win002 »

Danke für deine Antwort.
Da meine Frau aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wurde und sie die Mindestversorgung bekommt, wird das uns demnach betreffen.

Bin mal auf die November Abrechnung gespannt, wo es eine Anhebung der Bezüge gibt, allerdings auch die IAP ausläuft.
Ändern kann man eh nichts.
Viele Grüße
Oli
win002
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Re: Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

Beitrag von win002 »

Ist wohl kein Thema, Zeitungen schön und gut, LBV ist besser:
„Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsberechtigte haben keinen Anspruch auf den Ergänzungszuschlag.“

Hatten wir wohl sowieso nicht.
Mainstream1
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Re: Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

Beitrag von Mainstream1 »

Toller Rechentrick, da muss man erst drauf kommen. Mal sehen, ob der Bund das nicht auch noch so macht!
MS
Erdbeerkuchen
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Re: Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

Beitrag von Erdbeerkuchen »

Solche Gesetzesvorhaben sind das Resultat der neueren Generationen von nichtredlichen Politikern. Generell sind immer mehr Gesetze verfassungswidrig.
Dies neue Idee auf dem Rücken der Beamte die Haushalte zu entlasten, wird zu Hunderttausenden die Gerichte beschäftigen. Denn eigentlich geht es damit um die Frage des Alimentationsprinzips und der damit zusammenhängenden Treuepflicht der Beamten, letztlich auch das Streikverbot. Es ist ein Systembruch. Mit dieser Idee eines windigen und ahnungslosen Politikers würde die Alimentationshöhe vom fiktiven, dh evtl. überhaupt nicht vorhandenen Partner/ Ehegatteneinkommen abhängig gemacht. Das müsste dann für alle gelten, auch für Mindestversorgungsbezieher oder für reiche Beamte/ Politiker mit hohem Vermögen oder Kapitalerträgen des Partners. In dem Fall müsste man Bezüge oder Versorgung dann kürzen. Umgekehrt könnte jeder klagen, der keinen Partner mit entsprechendem Einkommen hat, damit seine Bezüge erhöht würden.
stuntmanmike
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Re: Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

Beitrag von stuntmanmike »

also ich durchblicke es nicht voll aber soweit ich das verstehe ist das mal wieder ein übler trick, um sich um eine angemessene besoldung zu drücken. ob das dann wieder vefassungsgemäß ist? da kommen doch auch wieder klagen. naja man verschiebt es bis zum sankt nimmerleinstag mit der angemessenen besoldung und so spart sich der staat durch die geldentwertung auch kohle am ende oder wird es dann angemessen verzinst?

gut den politikern muss schon klar sein, dass man vieles gesetzlich machen kann und man am ende damit vielleicht sogar durchkommt, allerdings das für die arbeitsmoral und wie ich dann in der behörde meine arbeit verrichte nicht sonderlich förderlich sein könnte...
Erdbeerkuchen
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Re: Mindestalimentation fiktives Partnereinkommen?

Beitrag von Erdbeerkuchen »

Eine zu geringe Beamtenbesoldung würde auf Dauer zu den gleichen Problemen führen wie zB in manchen südlichen oder osteuropäischen Staaten: Korruption und Amtsmissbrauch. Darauf sind die Beamten nämlich dann angewiesen, um über die Runden zu kommen. Dort wird kein Antrag zügig oder überhaupt bearbeitet, wenn nicht ein paar Scheine den Besitzer wechseln. Da wird man stundenlang aufgehalten beim Zoll, oder bei Polizeikontrollen, bis man versteht, dass diskret ein paar Scheine fällig sind. Da kommt man auch ohne Visum über die Grenzen mit dem Bakschisch.

Die Treue der Beamten muss der Staat auch verdienen. Sonst funktioniert der Staat noch weniger.

Wie auch immer, auf jeden Fall sollten alle, die noch keinen Widerspruch gegen die verfassungswidrige Besoldung eingelegt haben, dies noch rechtzeitig vor Ende des Jahres tun, um mögliche Nachzahlungsansprüche zu sichern. Ein grosser Teil der Beamten hat das noch nicht getan.

Der einzige Trost besteht darin, dass im Wahljahr dann kräftig die Besoldung erhöht wird. Der korrupte Mindset der Politiker....