Hallo,
ich hätte eine Frage zur Beihilfefähigkeit von Pflegekosten.
Es geht konkret um:
"sonstige Aufwendungen"
= UVI-Kosten(Unterbringung/Verpflegung/Instandhaltung)
= Kosten für Wohnraum, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage,
also unterschiedliche Bezeichnungen für die Unterbringung bei stationärer Pflege.
Die Beihilferegelungen scheinen bundesweit nicht einheitlich zu sein. Scheinbar ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Behilfe Teile der oben genannten Kosten übernimmt.
Dort allerdings auch nur die Kosten in der einfachsten Ausführung.
Es würde mich interessieren, wo diese Sätze für die einfachste Ausführung liegen.
Vielen Dank
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Pflege Eigenanteil
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Re: Pflege Eigenanteil
Es kommt darauf an, welches Bundesland (Kommunal bzw.Landesbeamte, Landesrecht gilt bei beiden Gruppen). Am besten bei der zuständigen Beihilfestelle nachfragen, die haben auch Merkblätter.
MS