Hallo zusammen,
ich habe bereits einige interessante Berichte hier gelesen und würde gerne mit euch einen Fall besprechen. Ein paar Threads hier über bestimmte Wechsel zeigen, dass der Erhalt des Beamtenstatus bei Versetzung ggf. doch möglich sein könnte.
Eckdaten: Person X, sagen wir 40 Jahre alt. BAL, POK, Bund. Während des Berufs einen LL.B (2017) sowie LL.M (2024) erreicht, konsekutiv, gesamt 300 CP. Ein Wechsel intern zur Verwaltung (ebenfalls gD) einer anderern Dienststelle wurde zuvor abgelehnt, da "zu kompliziert" und nur wenn "pdu" + Entscheidung entsprechende vorgesetzte Stelle. Soweit, so plausibel. Nur, was ist es, was es kompliziert machen würde? Es ist der Diplom-Verwaltungswirt FH -Fachbereich Polizei-, allerdings könnte es bei Person X vielleicht doch differenzierter aussehen.
Gewünschter Wechsel:
Behörde im Land, laut Stellenausschreibung E13, TvÖD-VKA irgendwas, oder A13, A14. Voraussetzungen seien: hD-Befähigung ODER gD mit Berufserfahrung und guter Beurteilung..... Fachbereich ist noch nicht bekannt, müsste aber in der allg. Verwaltung sein, gehen wir von einem Bereichswechsel aus (nicht technisch!). Wenn X das EAV bestehen würde, gibt es also nun folgende Möglichkeiten + weitere Eckdaten: hD-Befähfigung durch Master erst in diesem Jahr 2024 erreicht, zuvor allerdings 1,5 Jahre gearbeitet mit höherwertigeren Tätigkeiten, die lt. Stellenausschreibungen durch A13 StR ausgeführt werden würden.
- Versetzung und "Anerkennung" A13 hD. (P) = §§ 21 Abs. 3 i.V.m 22 Abs. 1 Nr 2, Abs. 2 HLB / Hauptberufliche Tätigkeit 2 Jahre 6 Monate, Antrag auf Anerkennung von 1,5 Jahren könnte scheitern an Absatz 2 ("nach Abschluss der zu dem Beruf befähigenden Ausbildung geleistet worden sein").
- Abordnung mit dem Ziel der Versetzung: (P) = A10 gD zu A13 hD möglich im Rahmen einer Abordnung mit dem Hinweis, dass die 2 Jahre und 6 Monate oder ggf. weniger mit bestehender A 10 abgeleistet werden können. Weiteres (P) = Macht der Bund oder das Land die AO mit dem Ziel der Versetzung mit? Weiteres (P) = Wechsel des Bereichs Polizei zu Verwaltung. Die Landesbehörde dürfte NICHT einen PVB mit diesem Status 2 Jahre und 6 Monate abgeordnet übernehmen dürfen?
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis- (P) = Eingruppierung in E13, wäre die Übernahme der Stufe (derzeit 4) möglich, nur diese würde das Gehaltsddelta wenigstens ausgleichen (A10/4 mit Kinder = E 13/4 +- 100€).
Weiterhin ist bekannt, dass selbsverständlich Juristinnen und Juristen mit zweitem Staatsexamen ohne Probleme laufbahnrechtlich in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können. X ist daher auch nebenberuflich kurz vorm 1. Staatsexamen und mit Bestehen bliebe jedenfalls für ein Referendariat nur die Entlassung, um überhaupt das Zweite erreichen zu können.
Da ich gelesehen habe, dass es hier im Forum wohl Personen gibt, die tatsächlich mit derartigen Personalsachen betraut sind, wie ist eure Einschätzung (auch alle anderen)?
Mein Rat an X wäre, alle möglichen Studiendaten, CP, Berufliche Eckdaten bei Bestehen zusätzlich zu dokumentieren, damit die Landesstelle, die über o.g. Fragen entscheiden würde, es "einfacher" hat, eine Entscheidung zu treffen und nicht sofort auf eine Entlassung und Anstellung E13 hinzuweisen. Laut Ausschreibung wäre ein Beamtendasein nur im Wege einer Versetzung möglich, was mich zum letzten Punkt bringt:
Raubübernahme: Es wird eine Beamtenstelle A10 oder A9 in der Verwaltung sofort angeboten, da durch LL.B 2017 und gleichwertige Verwendung von locker <3 Jahren im gD nachgewiesen werden können und nach 2 Jahren und 6 Monaten wird dann die hD Befähigung zuerkannt und Ernennung A13. Wäre DAS im Bereich des Möglichen?
Weitere Aufstiegsideen nach dem HLB sind aus den Gründen (5 Jahre gD oder 8 Jahre gD + derzeit Bund) wohl unmöglich.
Freue mich über eure Ideen / Erfahrungen zur Fallbesprechung.
Wechsel Bund - Land / Laufbahnwechsel / A / E Versetzung oder Raubernennung
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Re: Wechsel Bund - Land / Laufbahnwechsel / A / E Versetzung oder Raubernennung
@aufsteiger85, hättest du da eine Idee als jemand, der auch den LL.M nebenberiflich abgeschlossen hat? Grüße