Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nachdem ich im letzten Dezember meinen Lehrvertrag von 1968 an das BA geschickt habe und am 23.01.24 die Bestätigung dafür bekommen habe, ist heute die Neuberechnung meiner ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten gekommen. Da ich bereits mit 14 meine Ausbildung bei der DBP begonnen habe, wurde meine Dienstzeit um fast 2,5 Jahre erhöht. Ein erfreuliches Ergebnis. Da ich aber schon zuvor 70,79% hatte, ist die Erhöhung nicht so viel, aber für ein paar Extrabesuche in unserem Stammcafe mit meiner Frau ausreichend.
PS: Ich bin 2008 in den Ruhestand gegangen.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Danke für die Info! Das lässt mich hoffen, auch wenn man mich erst im April angeschrieben hat und ich die Unterlagen meines verstorbenen Mannes spät einreichen konnte. Auch er hat seinen Ausbildungsvertrag mit 13 Jahren unterschrieben und hat mit 14 Jahren die Lehrzeit begonnen. Bei stolzen neun Monaten Bearbeitungszeit weiß ich jetzt aber wenigstens, dass es wohl 2025 wird bis zum Bescheid.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
ich möchte mich heute auch zum Thema äußern:
Ich bin seit Dez.2016 im Vorruhestand.
Meine Ausbildungszeiten wurden ab dem 17.Lj seinerzeit anerkannt.
Im Nov2023 kam von der BAnst-PT die Aufforderung zur Beantragung der Zeiten VORM 17.LJ,
das hab ich auch getan.
Der Bescheid kam letzte Woche und war niederschmetternd
Ich bin Hauptschüler und meine Ausbildung zum FHandw ging vom 1.9.78 - 31.8.81 , BfT Beamter ab 1.6.87 !
Der Bescheid brachte die Ablehnung der Zeiten vorm 17.LJ UND viel schlimmer noch , die gesamte Ausbildungszeit
wurde mir nun wieder aberkannt Ich hab eine Neuberechnung zum 1.10.24 bekommen mit 4,5% weniger und ca 190 Euro
mtl. weniger, für die Vergangenheit hab ich sog. Vertrauenschutz (Besitzstand).
Zur Begründung hieß es das meine Ausbildung nicht vorm 1.1.80 endete sondern die Laufbahnänderung in Mitten meiner Ausbildung kam.
Seinerzeit 2016 war auch nach Druck von Verdi die Vorgehensweise das die Azubi Zeiten für alle Hauptschüler ebenfalls anerkannt werden.
Meine Frage : Gibt es weitere Betroffene die ähnliche schlimme Bescheide bekommen haben ?
Ich hab inzwischen Verdi angeschrieben und meinen Fall kpl. geschildert und alles per PDF denen zur Verfügung gestellt.
Hab aber noch keine Antwort. Hab ca noch 3,5 Wochen Zeit für Widerspruch gegen den Bescheid.
Schlimme und nicht wirklich gerechte Sache wie ich finde.
Gruß Michael R.
ich möchte mich heute auch zum Thema äußern:
Ich bin seit Dez.2016 im Vorruhestand.
Meine Ausbildungszeiten wurden ab dem 17.Lj seinerzeit anerkannt.
Im Nov2023 kam von der BAnst-PT die Aufforderung zur Beantragung der Zeiten VORM 17.LJ,
das hab ich auch getan.
Der Bescheid kam letzte Woche und war niederschmetternd
Ich bin Hauptschüler und meine Ausbildung zum FHandw ging vom 1.9.78 - 31.8.81 , BfT Beamter ab 1.6.87 !
Der Bescheid brachte die Ablehnung der Zeiten vorm 17.LJ UND viel schlimmer noch , die gesamte Ausbildungszeit
wurde mir nun wieder aberkannt Ich hab eine Neuberechnung zum 1.10.24 bekommen mit 4,5% weniger und ca 190 Euro
mtl. weniger, für die Vergangenheit hab ich sog. Vertrauenschutz (Besitzstand).
Zur Begründung hieß es das meine Ausbildung nicht vorm 1.1.80 endete sondern die Laufbahnänderung in Mitten meiner Ausbildung kam.
Seinerzeit 2016 war auch nach Druck von Verdi die Vorgehensweise das die Azubi Zeiten für alle Hauptschüler ebenfalls anerkannt werden.
Meine Frage : Gibt es weitere Betroffene die ähnliche schlimme Bescheide bekommen haben ?
Ich hab inzwischen Verdi angeschrieben und meinen Fall kpl. geschildert und alles per PDF denen zur Verfügung gestellt.
Hab aber noch keine Antwort. Hab ca noch 3,5 Wochen Zeit für Widerspruch gegen den Bescheid.
Schlimme und nicht wirklich gerechte Sache wie ich finde.
Gruß Michael R.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
So wie ich das lese hast du die BF Laufbahn gemacht bzw. warst dort Beamter? Da könnte das tatsächlich so sein bzw. daraus resultieren. Da es hier die Grundvoraussetzung vor der eigentlichen Einstellung wäre: Hauptschule und förderliche Berufsausbildung oder der mittlere Bildungsabschluss.mroe2016 hat geschrieben: ↑22. Sep 2024, 20:13 Hallo,
ich möchte mich heute auch zum Thema äußern:
Ich bin seit Dez.2016 im Vorruhestand.
Meine Ausbildungszeiten wurden ab dem 17.Lj seinerzeit anerkannt.
Im Nov2023 kam von der BAnst-PT die Aufforderung zur Beantragung der Zeiten VORM 17.LJ,
das hab ich auch getan.
Der Bescheid kam letzte Woche und war niederschmetternd
Ich bin Hauptschüler und meine Ausbildung zum FHandw ging vom 1.9.78 - 31.8.81 , BfT Beamter ab 1.6.87 !
Der Bescheid brachte die Ablehnung der Zeiten vorm 17.LJ UND viel schlimmer noch , die gesamte Ausbildungszeit
wurde mir nun wieder aberkannt Ich hab eine Neuberechnung zum 1.10.24 bekommen mit 4,5% weniger und ca 190 Euro
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Michael,
So ging es mir mit der Berechnung auch.
Die Ausbildung nach der Änderung der Laufbahnverordnung gemacht (1985-88) und die Mittlere Reife zusammen mit der Ausbildung erworben = keine Anerkennung der Ausbildungszeiten.
Da kommt dann erst mit der Rente für die Zeit vor den Wechsel zum Beamten was dazu. Dann wird die Zeit wohl in der Gegenrechnung berücksichtigt.
So ging es mir mit der Berechnung auch.
Die Ausbildung nach der Änderung der Laufbahnverordnung gemacht (1985-88) und die Mittlere Reife zusammen mit der Ausbildung erworben = keine Anerkennung der Ausbildungszeiten.
Da kommt dann erst mit der Rente für die Zeit vor den Wechsel zum Beamten was dazu. Dann wird die Zeit wohl in der Gegenrechnung berücksichtigt.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo, bei mir ist es noch ein Unterschied : Ich hab seit 2016 bis heute die Anerkennung der Ausbildungszeiten bekommen weil es im Frühjahr 2016 gängige Praxis war - auch auf Drängen von Verdi ! Und JETZT wird der Bescheid von damals zurückgenommen zum 1.10.24 !
Und das finde ich "abenteuerlich" !
Sicher - wenn ich in 2028 meine DRV Rente als FHandw bekomme plus etwas von der VAP , dann hol ich es fast wieder raus. Aber für die 4 Jahre
bis dahin fehlt mir eine Menge mtl. was ich bis jetzt hatte. Und m.E. konnte man und hatte man damals das Urteil aus 2014 positiv für solche Fälle ausgelegt, zumal ich ja vorm 1.1.80 meine Ausbildung begonnen hab als noch die alten Regeln galten, mitten in der Ausbildung wurde es ja geändert.
Und das finde ich "abenteuerlich" !
Sicher - wenn ich in 2028 meine DRV Rente als FHandw bekomme plus etwas von der VAP , dann hol ich es fast wieder raus. Aber für die 4 Jahre
bis dahin fehlt mir eine Menge mtl. was ich bis jetzt hatte. Und m.E. konnte man und hatte man damals das Urteil aus 2014 positiv für solche Fälle ausgelegt, zumal ich ja vorm 1.1.80 meine Ausbildung begonnen hab als noch die alten Regeln galten, mitten in der Ausbildung wurde es ja geändert.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Robert !Rorbert001 hat geschrieben: ↑22. Sep 2024, 22:12So wie ich das lese hast du die BF Laufbahn gemacht bzw. warst dort Beamter? Da könnte das tatsächlich so sein bzw. daraus resultieren. Da es hier die Grundvoraussetzung vor der eigentlichen Einstellung wäre: Hauptschule und förderliche Berufsausbildung oder der mittlere Bildungsabschluss.mroe2016 hat geschrieben: ↑22. Sep 2024, 20:13 Hallo,
ich möchte mich heute auch zum Thema äußern:
Ich bin seit Dez.2016 im Vorruhestand.
Meine Ausbildungszeiten wurden ab dem 17.Lj seinerzeit anerkannt.
Im Nov2023 kam von der BAnst-PT die Aufforderung zur Beantragung der Zeiten VORM 17.LJ,
das hab ich auch getan.
Der Bescheid kam letzte Woche und war niederschmetternd
Ich bin Hauptschüler und meine Ausbildung zum FHandw ging vom 1.9.78 - 31.8.81 , BfT Beamter ab 1.6.87 !
Der Bescheid brachte die Ablehnung der Zeiten vorm 17.LJ UND viel schlimmer noch , die gesamte Ausbildungszeit
wurde mir nun wieder aberkannt Ich hab eine Neuberechnung zum 1.10.24 bekommen mit 4,5% weniger und ca 190 Euro
Nein ich hab die BfT Ausbildung gemacht (Technik) , und zuvor die Ausbildung zum FHandwerker ! Zum Zeitpunkt meines Begins der Ausbildung 1.9.78 galten noch die alten Regeln, daher hat man seiner Zeit positiv entschieden und die Azubi Zeiten in meinem Bescheid bis heute anerkannt. Nun legt man das Urteil anders aus und man hat den Bescheid zum 1.10.2024 geändert und die Zeiten rausgenommen und somit weniger Pension jetzt !
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Hallo Robert !
Nein ich hab die BfT Ausbildung gemacht (Technik) , und zuvor die Ausbildung zum FHandwerker ! Zum Zeitpunkt meines Begins der Ausbildung 1.9.78 galten noch die alten Regeln, daher hat man seiner Zeit positiv entschieden und die Azubi Zeiten in meinem Bescheid bis heute anerkannt. Nun legt man das Urteil anders aus und man hat den Bescheid zum 1.10.2024 geändert und die Zeiten rausgenommen und somit weniger Pension jetzt !
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Das hatte ich auch schon so verstanden. Die Frage bzw. Antwort ist aber ob du die BF Laufbahn als Beamter eingeschlagen hast?
Hallo Robert !
Nein ich hab die BfT Ausbildung gemacht (Technik) , und zuvor die Ausbildung zum FHandwerker ! Zum Zeitpunkt meines Begins der Ausbildung 1.9.78 galten noch die alten Regeln, daher hat man seiner Zeit positiv entschieden und die Azubi Zeiten in meinem Bescheid bis heute anerkannt. Nun legt man das Urteil anders aus und man hat den Bescheid zum 1.10.2024 geändert und die Zeiten rausgenommen und somit weniger Pension jetzt !
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Das hatte ich auch schon so verstanden. Die Frage bzw. Antwort ist aber ob du die BF Laufbahn als Beamter eingeschlagen hast?
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Robert :
Nein ich hab nicht die BF Laufbahn eingeschlagen , sondern die BfT Laufbahn , und ja als Beamter ! Das T in BfT steht ja für Technik !
Um es ganz genau zu sagen : Ausbildung zum Fernmeldehandwerker, danach Grund und Aufbaulehrgänge FT1 und 2 , BfT1 und 2 für seinerzeit FEV (Vermittlungstechnik) !
Nein ich hab nicht die BF Laufbahn eingeschlagen , sondern die BfT Laufbahn , und ja als Beamter ! Das T in BfT steht ja für Technik !
Um es ganz genau zu sagen : Ausbildung zum Fernmeldehandwerker, danach Grund und Aufbaulehrgänge FT1 und 2 , BfT1 und 2 für seinerzeit FEV (Vermittlungstechnik) !
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
OK! Da ist deine weitere Recherche sinnvoll. Bin mal gespant was deine Rechtsbeistände sagen.mroe2016 hat geschrieben: ↑22. Sep 2024, 22:47 Hallo Robert :
Nein ich hab nicht die BF Laufbahn eingeschlagen , sonder die BfT Laufbahn , und ja als Beamter ! Das T in BfT steht ja für Technik !
Um es ganz genau zu sagen : Ausbildung zum Fernmeldehandwerker, danach Grund und Aufbaulehrgänge FT1 und 2 , BfT1 und 2 für seinerzeit FEV (Vermittlungstechnik !
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Genau - ich warte zunächst mal ab ob und was Verdi mir antwortet oder rät. Dann werde ich entsprechend handeln und ggf mal Widerspruch einlegen und auf Rücknahme des erneuten Bescheides hoffen.Rorbert001 hat geschrieben: ↑22. Sep 2024, 22:54OK! Da ist deine weitere Recherche sinnvoll. Bin mal gespant was deine Rechtsbeistände sagen.mroe2016 hat geschrieben: ↑22. Sep 2024, 22:47 Hallo Robert :
Nein ich hab nicht die BF Laufbahn eingeschlagen , sonder die BfT Laufbahn , und ja als Beamter ! Das T in BfT steht ja für Technik !
Um es ganz genau zu sagen : Ausbildung zum Fernmeldehandwerker, danach Grund und Aufbaulehrgänge FT1 und 2 , BfT1 und 2 für seinerzeit FEV (Vermittlungstechnik !
Allerdings hab ich das Gefühl, das wird erfolglos, gegen die BAnst-PT kommt man wohl nicht an
Ich kann nur hoffen das Verdi das Thema insgesamt wieder aufgreift, weil ich garantiert nicht der einzige bin dem es so ergeht.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Du brauchst einen absoluten Fachanwalt für Beamten Recht.mroe2016 hat geschrieben: ↑22. Sep 2024, 23:04 Genau - ich warte zunächst mal ab ob und was Verdi mir antwortet oder rät. Dann werde ich entsprechend handeln und ggf mal Widerspruch einlegen und auf Rücknahme des erneuten Bescheides hoffen.
Allerdings hab ich das Gefühl, das wird erfolglos, gegen die BAnst-PT kommt man wohl nicht an
Ich kann nur hoffen das Verdi das Thema insgesamt wieder aufgreift, weil ich garantiert nicht der einzige bin dem es so ergeht.
Ich würde auch mal überlegen ob nicht eine Mitgliedschaft bei Pro-T in für Dich Hilfreich ist
(die wissen auch wo die Bundesweiten Fachanwälte für Beamten Recht sitzen)
Bloß weil die BAnst PT nach 8 Jahren etwas ganz anderes, zu Deinen Nachteil entschieden hat, muß es nicht richtig sein.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Jetzt wisst ihr warum die Berechnung so lange dauert. Die Banst hat eine Möglichkeit gesucht ein wenig zu sparen!
@Mroe2016. Bin 2011 in VR gegangen. Wurde erst ab 18 gerechnet.Selbst beim Erhalt der Rente wurde der Höchstsatz nur ab 17 berechnet.
Ich habe noch keinen Bescheid!
Jetzt wisst ihr warum die Berechnung so lange dauert. Die Banst hat eine Möglichkeit gesucht ein wenig zu sparen!
@Mroe2016. Bin 2011 in VR gegangen. Wurde erst ab 18 gerechnet.Selbst beim Erhalt der Rente wurde der Höchstsatz nur ab 17 berechnet.
Ich habe noch keinen Bescheid!
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Bekommt nun eigentlich jeder betroffene Ruhestandsbeamte von der BAnst-PT die Aufforderung zur Beantragung der Neuberechnung der ruhegehaltsfähigen Zeiten vor dem 17. Lebensjahr oder geschieht dies automatisch aufgrund der aktuellen Rechtsprechung?
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,vättern hat geschrieben: ↑23. Sep 2024, 16:27 Hallo,
Jetzt wisst ihr warum die Berechnung so lange dauert. Die Banst hat eine Möglichkeit gesucht ein wenig zu sparen!
@Mroe2016. Bin 2011 in VR gegangen. Wurde erst ab 18 gerechnet.Selbst beim Erhalt der Rente wurde der Höchstsatz nur ab 17 berechnet.
Ich habe noch keinen Bescheid!
wann hast du deine Unterlagen eingereicht und wann gab es die Eingangsbestätgung?
Gruß Friedel