Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

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wtorrixx
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

Wer kennt das Schreiben ?
Vom Bundesministerium der Finanzen wurde eine Information zur Berücksichtigung der Polizeizulage für am 31. Dezember 2023 vorhandene Ruhegehaltsempfänger herausgegeben. Das Schreiben liegt mir vor. Es scheint Ende Dezember 2023 herausgegeben worden zu sein.
Rudiment
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Rudiment »

Habe mal in Dresden beim Zoll angerufen. In Sachsen sind noch über 1500 Anträge zu bearbeiten. Wann das erledigt wird sein, könnte sie mir auch nicht sagen. Die Anträge werden in Löbau und Dresden bearbeitet.
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Mikesch
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Mikesch »

Moinsen,
wtorrixx hat geschrieben: 26.08.2024 10:03 Wer kennt das Schreiben ?
Vom Bundesministerium der Finanzen wurde eine Information zur Berücksichtigung der Polizeizulage für am 31. Dezember 2023 vorhandene Ruhegehaltsempfänger herausgegeben. Das Schreiben liegt mir vor. Es scheint Ende Dezember 2023 herausgegeben worden zu sein.
das würde mich schon brennend interessieren! Kannst du davon eine PDF erstellen und hier einstellen, bzw. per PN schicken?
Ich komme ja nirgends mehr dran und kenne auch keinen mehr der mir das Schreiben besorgen könnte.

LG vom Mikesch
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KiKaAi2024
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von KiKaAi2024 »

Mikesch hat geschrieben: 06.09.2024 10:53 Moinsen,
wtorrixx hat geschrieben: 26.08.2024 10:03 Wer kennt das Schreiben ?
Vom Bundesministerium der Finanzen wurde eine Information zur Berücksichtigung der Polizeizulage für am 31. Dezember 2023 vorhandene Ruhegehaltsempfänger herausgegeben. Das Schreiben liegt mir vor. Es scheint Ende Dezember 2023 herausgegeben worden zu sein.
das würde mich schon brennend interessieren! Kannst du davon eine PDF erstellen und hier einstellen, bzw. per PN schicken?
Ich komme ja nirgends mehr dran und kenne auch keinen mehr der mir das Schreiben besorgen könnte.

LG vom Mikesch
..nicht nur Dich, auch mich und ich denke viele andere auch.
Vielleicht wirklich per PN oder kurzen Inhalt in welche Richtung dieses Schreiben geht.

Gruß TK
Zöllner20
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Zöllner20 »

Hattet ihr eure Anträge per Post oder per Email gesendet?
Rudiment
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Rudiment »

Ich habe sowohl per Post als auch per Mail geschickt.
Ruhestand
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Ruhestand »

Hallo, per Einschreiben, also Briefpost im Januar und im Juli die Bearbeitung ebenfalls per Brief angemahnt.
Zöllner20
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Zöllner20 »

Danke für die Rückmeldung.

Ich hatte meins per Email mit Lesebestätigung am 03.01.2024 versandt. Per Post nicht.

Eine Mahnung habe ich noch nicht versendet.
Sollte man dies tun?
Ruhestand
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Ruhestand »

Ich habe deswegen eine Mahnung versendet, weil ich beabsichtige eine Untätigkeitsklage zu machen. Das Verwaltungsgericht soll erkennen, dass ich von meiner Seite alles unternommen habe ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
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Mikesch
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Mikesch »

Per eMail, habe eine Lesebestätigung und eine weitere Mail mit Bestätigung, dass meine Mail weiter geleitet wurde. Rechtlich dürfte das nicht ausreichend sein. Hätte ich vorher gewußt, dass die Bearbeitung sooo lahm ist, hätte ich den Antrag per Einschreiben versandt.
Wobei, das finde ich beweistechnisch auch fragwürdig. Das sagt ja nur aus, dass sie einen Brief erhalten haben, nicht aber was drinne stand.
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wtorrixx
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

RR | Bundesministerium der Finanzen

Information zur Berücksichtigung der Polizeizulage für am 31. Dezember 2023 vorhandene Ruhegehaltsempfänger‘

Der Bundestag hat mit dem BBVAnpÄnG 2023/20242 beschlossen, dass die Polizeizulage in Höhe des beim letzten Bezug geltenden Betrages unter den folgenden Voraussetzungen bei der Berechnung des Ruhegehalts auf Antrag hin ruhegehaltfähig zu berücksichtigen ist.

Anspruchsberechtigt sind Ruhegehaltsempfänger (aber nicht Hinterbliebene), deren Ruhestand

" nach dem 31. Dezember 2007 (Besoldungsgruppen ab A 10)
" nach dem 31. Dezember 2010 (Besoldungsgruppen A 1 bis A 9) begann oder
" vor den genannten Zeitpunkten begann und die erstmalig die Polizeizulage

nach dem 1. Januar 1999 erhalten haben

und

= die mindestens-10- Jahre? zulageberechtigend-verwendet wurden- oder

" die mindestens 2 Jahre zulageberechtigend verwendet wurden, bei Vorliegen mindestens einer der beiden folgenden Voraussetzungen:

« Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit, die der Beamte oder Soldat ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes erlitten hat

« Laufbahn- oder Verwendungswechsel nach amtsärztlich festgestellter Polizei-bzw. Feldjägerdienstuntauglichkeit wegen einer ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes erlittenen Krankheit, Verwundung oder sonstigen Beschädigung

Bei Erfüllung der o.g. Voraussetzungen wird sich in der Regel Ihr Ruhegehalt erhöhen (Ausnahme z. B. beim Bezug einer Mindestversorgung)!

Berechnungsbeispiel (Höhe Polizeizulage und Ruhegehaltssatz sind nur beispielhaft)!

zuletzt bezogener Betrag der Polizeizulage 133,75 €
133,75 € x Einbaufaktor 0,9901 x individueller Ruhegehaltssatz 68% = 90,05 € Das erdiente Ruhegehalt erhöht sich in diesem Fall um 90,05 € brutto.

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch an Ihre Versorgungsstelle (Service-Center der Generalzolldirektion) zu richten. Wird der Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt, wird die Polizeizulage ab 1. Januar 2024 berücksichtigt, ansonsten ab Beginn des Antragsmonats. Das
Antragsformular steht für Sie auf der Homepage der Service-Center? zur Verfügung. Nach Bearbeitung des Antrages erhalten Sie unaufgefordert Bescheid.

Hinweise zur Dauer der Umsetzung! _

Anspruchsberechtigt sind mehrere zehntausende Ruhegehaltsempfänger. Für die Bearbeitung der Anträge sind cine enorme Zahl von Personal- und Besoldungsakten der Antragsteller händisch zu prüfen. Deshalb wird sich die Umsetzung und damit die Auszahlung nicht nur in
Einzelfällen über einen längeren Zeitraum hinziehen. Selbstverständlich werden zustehende Beträge entsprechend den gesetzlichen Regelungen nachgezahlt. Auf meine Weisung hin werden die Service-Center der Generalzolldirektion zur Bewältigung des außerordentlichen Erfüllungs-
aufwandes bis Ende 2025 weder Eingangsbestätigungen erteilen noch Anfragen zum Bearbeitungsstand beantworten. Wir bitten, von Nachfragen bei Ihrer Versorgungsstelle abzusehen und werben für diese Maßnahme um Ihr Verständnis.

Bundesministerium der Finanzen

" Für eine bessere Lesbarkeit wurde im gesamten Dokument auf ein Gendern verzichtet :

? Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften

3 Die Zeit des Bezugs einer Ausgleichszulage kann nicht in die Verwendungszeit von 10 und 2 Jahren einbezogen werden

* http://www. zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/versorgung_node.htmi
wtorrixx
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

Bestätigt wurde zwischenzeitlich, dass mehrere tausend Anträge (in der für mich zuständigen Direktion) zu bearbeiten sind. Aus dem o.a. Informationsschreiben des BMF, welches mir bisher nicht bekannt war, geht hervor, dass insgesamt mehrere zehntausende Anträge zu bearbeiten sind.
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Mikesch
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Mikesch »

Danke dir, der Link, bzw. Url ist scheinbar nicht richtig. Wirklich http und nicht https? Auch damit funktioniert er nicht.

LG vom Mikesch
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorg ... _node.html

Das Dokument wurde per OCR Erkennung gescannt und enthält daher u.U. Schreibfehler.
wtorrixx
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

Nach der Übersendung des vorbereiteten Schriftsatzes an die zuständige Behörde (Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben) ging es plötzlich sehr schnell und die Anerkennung bzw. der Bescheid traf nur einige Tage später per Post ein.

Nach 275 Tagen bzw. 197 Arbeitstagen wurde mein Antrag nun endlich beschieden.

Damit ist das Thema für mich erledigt.