55 Regelung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 09.01.2022 10:58
- Behörde: DB AG / BEV
55 Regelung
Moin Kollegen,
da in geraumer Zeit wieder Arbeitskräfte ( 30000 ) bei DB frei werden.
Meine Frage hat jemand schon was gehört, ob es eine neue 55 Regelung gibt oder geben wird.
Wir sind ja nur noch 14000 Beamte im Konzern und in den nächsten 5 Jahren geht es runter auf 6000.
da in geraumer Zeit wieder Arbeitskräfte ( 30000 ) bei DB frei werden.
Meine Frage hat jemand schon was gehört, ob es eine neue 55 Regelung gibt oder geben wird.
Wir sind ja nur noch 14000 Beamte im Konzern und in den nächsten 5 Jahren geht es runter auf 6000.
-
- Beiträge: 40
- Registriert: 11.02.2016 18:44
- Behörde: BEV
- Geschlecht:
Re: 55 Regelung
Da wäre ich direkt dabei Ich glaube die Bahn könnte dann mit einem Rutsch tausende Beamte loswerden.
-
- Beiträge: 517
- Registriert: 18.05.2013 12:21
- Behörde: BEV
Re: 55 Regelung
Ich dnek mal, die DB AG wäre nicht glücklich, wenn ihr auf einen Schlag hunderte Lokführer fehlen würden.
-
- Beiträge: 40
- Registriert: 11.02.2016 18:44
- Behörde: BEV
- Geschlecht:
Re: 55 Regelung
Wenn man aber im DB Jobservice sowieso nichts sinnvolles arbeitet, wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn diese Leute in den vorzeitigen Ruhestand gehen können.
-
- Beiträge: 704
- Registriert: 09.07.2015 00:09
- Behörde: Ruheständler & Privatier
Re: 55 Regelung
Es geht ums Geld könnte ich mir vorstellen. Wer im DB Jobservice ist wird auch von der DB bezahlt.Eisenschiene hat geschrieben: ↑05.09.2024 10:56 Wenn man aber im DB Jobservice sowieso nichts sinnvolles arbeitet, wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn diese Leute in den vorzeitigen Ruhestand gehen können.
Wer aber im Ruhestand ist wird dann vom Bund bezahlt.
(Obwohl es letztendlich ein großer Topf ist)
Dazu kommen vermutlich noch Neid % Missgunst)
Wie soll man erklären das Züge ausfallen, Beamte aber vorzeitig in den Ruhestand gehen und den Rest der Erwerbstätigen doch bittet noch ein bißchen hinten dran zu hängen...
-
- Beiträge: 54
- Registriert: 25.06.2015 21:42
- Behörde:
Re: 55 Regelung
Hallo.
Von einer 55er Regelung habe ich noch nichts gehört.
Der Personalabbau hat mit JobService nichts zu tun.
Ich bin derzeit in einem produktiven Einsatz. Ausgerechnet dort, wo man Stellen abbauen will.
Mfg
Von einer 55er Regelung habe ich noch nichts gehört.
Der Personalabbau hat mit JobService nichts zu tun.
Ich bin derzeit in einem produktiven Einsatz. Ausgerechnet dort, wo man Stellen abbauen will.
Mfg
-
- Beiträge: 517
- Registriert: 18.05.2013 12:21
- Behörde: BEV
Re: 55 Regelung
Die 55er Regelung war eine befristete gesetzliche Regelung.
Vorzeitiger Ruhestand möglich:
Im Zusammenhang mit der Gründung der DB AG beschloss der Gesetzgeber, dass Beamte des BEV, die von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der DB AG betroffen sind und für die eine anderweitige Verwendung in der eigenen oder in anderen Verwaltungen nicht möglich oder nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht zumutbar ist, nach Art. 9 § 3 (1) ENeuOG im einfachen und mittleren Dienst nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder im gehobenen Dienst nach Vollendung des 60. Lebensjahres die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragen können.
Diese Regelung galt allerdings befristet nur bis zum 31. 12. 1998. Die wiederholten Forderungen der TRANSNET Gewerkschaft GdED gegenüber der Politik haben zum Erfolg geführt. Am 22. 5. 2002 wurde diese Regelung bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Die Gesamtzahl ist auf 7100 begrenzt.
Es hieß damals, dass die Stelle des Beamten "über" war und der Antrag auf eigenen Wunsch erfolgt. Beides war bei mir am 31.12.1998 der Fall.
Vorzeitiger Ruhestand möglich:
Im Zusammenhang mit der Gründung der DB AG beschloss der Gesetzgeber, dass Beamte des BEV, die von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der DB AG betroffen sind und für die eine anderweitige Verwendung in der eigenen oder in anderen Verwaltungen nicht möglich oder nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht zumutbar ist, nach Art. 9 § 3 (1) ENeuOG im einfachen und mittleren Dienst nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder im gehobenen Dienst nach Vollendung des 60. Lebensjahres die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragen können.
Diese Regelung galt allerdings befristet nur bis zum 31. 12. 1998. Die wiederholten Forderungen der TRANSNET Gewerkschaft GdED gegenüber der Politik haben zum Erfolg geführt. Am 22. 5. 2002 wurde diese Regelung bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Die Gesamtzahl ist auf 7100 begrenzt.
Es hieß damals, dass die Stelle des Beamten "über" war und der Antrag auf eigenen Wunsch erfolgt. Beides war bei mir am 31.12.1998 der Fall.
-
- Beiträge: 1204
- Registriert: 17.01.2017 09:50
- Behörde: DTAG a.D.
Re: 55 Regelung
Zitat: "Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen BEDBPStruktG Ausfertigungsdatum: 27.12.1993"
Ihr steht seit Anbeginn der Stunde bis heute in der Überschrift mit drin nur habt ihr es die letzten 20 Jahre nicht mehr gegengezeichnet. Da müsstest du schon mal bei euere tollen EVG nachfragen was da mit dem Arbeitgeber geklüngelt wurde.
-
- Beiträge: 201
- Registriert: 24.06.2015 16:41
- Behörde:
Re: 55 Regelung
warum ? das Gehalt ist mehr als die Pension.Eisenschiene hat geschrieben: ↑05.09.2024 10:56 Wenn man aber im DB Jobservice sowieso nichts sinnvolles arbeitet, wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn diese Leute in den vorzeitigen Ruhestand gehen können.
-
- Beiträge: 1204
- Registriert: 17.01.2017 09:50
- Behörde: DTAG a.D.
Re: 55 Regelung
Das Ablegen des Direktionsrechtes ist mit Geld nicht zu bezahlen. Man lebt nur einmal.echterBAHNER hat geschrieben: ↑14.09.2024 12:16warum ? das Gehalt ist mehr als die Pension.Eisenschiene hat geschrieben: ↑05.09.2024 10:56 Wenn man aber im DB Jobservice sowieso nichts sinnvolles arbeitet, wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn diese Leute in den vorzeitigen Ruhestand gehen können.
-
- Beiträge: 201
- Registriert: 24.06.2015 16:41
- Behörde:
Re: 55 Regelung
wenn es persönlich passt sicherlich