Welche Leistungen werden nach Bundesumzugskostengesetz übernommen?

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Hajonnes
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Welche Leistungen werden nach Bundesumzugskostengesetz übernommen?

Beitrag von Hajonnes »

Hallo in die Runde,

ich werde versetzt und ziehe mit meiner Familie innerhalb Deutschlands um. Die Umzugskosten übernimmt mein Dienstherr im Rahmen des BUKG. Was mir (und auch der Personalstelle) nicht klar ist, da es derartige Umzüge selten gibt: Was kann ich alles beauftragen? Ich interpretiere das BUKG so, dass ein "Full-Service" Umzug incl. Einpacken/Auspacken übernommen wird. Weiß jemand, ob auch Zusatzleistungen wie die Demontage/Montage von Lampen etc. erstattungsfähig ist. Ich finde nirgends Konkretisierungen was von dem Satz" Die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung werden erstattet." erfasst ist. Hat dazu jemand eine Information?

Vielen Dank und beste Grüße,

Hajonnes
Micha0815
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Registriert: 1. Nov 2022, 15:40
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Re: Welche Leistungen werden nach Bundesumzugskostengesetz übernommen?

Beitrag von Micha0815 »

Hajonnes
Beiträge: 8
Registriert: 10. Okt 2022, 13:10
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Re: Welche Leistungen werden nach Bundesumzugskostengesetz übernommen?

Beitrag von Hajonnes »

Hallo Micha,

danke!

Auf der Seite steht aber auch nur:

"Im Rahmen der Angebotsprüfung wird nicht nur die günstigere Speditionsfirma ermittelt; es wird gleich-zeitig geprüft, ob das aufgeführte Umzugsgut angemessen ist und ob die angebotene Leistung des Spediteurs eventuell Bestandteile umfasst, die nicht erstattungsfähig sind. So haben Sie die Möglichkeit, vor der Erteilung des Auftrages derartige Positionen aus dem Angebot streichen zu lassen."

Was aber genau erstattungsfähig ist und was nicht, steht nirgends...

Auf welcher Grundlage wird entschieden?

Beste GRüße,
Hajonnes
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