Unterschied Persion bei DDU und ER

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Elfiolil
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Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Elfiolil »

Hallo an alle,
ich habe nochmals eine Frage bzgl. der Unterschiede der Pension bei DDD und ER. Kann mir jemand erklären, wie hoch der Unterschied ist wenn DDU bleibe bis zum "normalen" Renteneintritt oder ich ab 55 in den ER gehe.Macht dies viel aus? Wo bekomme ich Informationen darüber? Vielen Dank schon mal allen
Mainstream1
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Mainstream1 »

Das fragst du in einem jetzt neuem thread zum zweiten Mal. Wieso nicht unter deinem ersten?
MS
Pipapo
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Pipapo »

Elfiolil hat geschrieben: 3. Sep 2024, 14:57 Hallo an alle,
Kann mir jemand erklären, wie hoch der Unterschied ist wenn DDU bleibe bis zum "normalen" Renteneintritt oder ich ab 55 in den ER gehe.
Neim ER wirst du wahrscheinlich weniger haben, als jetzt. Denn bei der DDU wurden dir 2/3 der Zeit bis zum 60 Lj. als Dienstzeit angerechnet. Wenn du reaktiviert wirst, dann gehst du beim ER nur mit der wirklich erdienten Dienstzeit. Die Teit der DDU rechnet da meines Wissens nicht mit.
Übrigens ändern sich deine Ruhegehaltsbezüge bei beiden auch nicht, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast.
Und das du reaktiviert wirst kannst du eh vergessen. Dich will niemand mehr.
Siggi09
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Siggi09 »

Pipapo hat geschrieben: 3. Sep 2024, 15:11 Wenn du reaktiviert wirst, dann gehst du beim ER nur mit der wirklich erdienten Dienstzeit. Die Teit der DDU rechnet da meines Wissens nicht mit.
Beim ER gibt es keinen Abzug von 10,8% was im Vergleich zu recht ähnlichen Bezügen wie bei DDU führt. Soweit Dienstzeiten wegen DDU fehlen, dürfte DDU tatsächlich besser sein.

Soweit man seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kennt, kann man hier ziemlich genau ausrechnen, was einen erwartet:

https://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/ve ... er/general
Elfiolil
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Elfiolil »

Wenn ich in ER mit 55er Regelung gehe, kann mir da jemand sagen, was ich dazuverdienen kann/darf? Könnte ich dort auch z.b. ein Sozialversicherungspflichtigen Job aufnehmen? Danke an alle
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zeerookah
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von zeerookah »

Elfiolil hat geschrieben: 4. Jan 2025, 14:44 Wenn ich in ER mit 55er Regelung gehe, kann mir da jemand sagen, was ich dazuverdienen kann/darf? Könnte ich dort auch z.b. ein Sozialversicherungspflichtigen Job aufnehmen? Danke an alle
Bei einen 556€ Job ab 2025 bist Du immer auf der sicheren Seite.
Wieviel Du darüber hinaus dazu verdienen darfst kannst Du Dir dann von der BAnst PT ausrechnen lassen.

(und laß Dir hier nicht so einen Quatsch einreden das man mit DDU eventuell besser fahren kann als mit ER)
Ernstel
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Ernstel »

Laut BEDBPStruktG §4 Absatz 3 entspricht die Hinzuverdienstgrenze der aus § 53 Abs. 2 Nr. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes.
Sie entspricht also bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der vom DDU-Ruhestand.
Wieviel das genau ist, kannst du hier nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__53.html
Riffruepel
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Riffruepel »

Siggi09 hat geschrieben: 4. Sep 2024, 22:26
Pipapo hat geschrieben: 3. Sep 2024, 15:11 Wenn du reaktiviert wirst, dann gehst du beim ER nur mit der wirklich erdienten Dienstzeit. Die Teit der DDU rechnet da meines Wissens nicht mit.
Beim ER gibt es keinen Abzug von 10,8% was im Vergleich zu recht ähnlichen Bezügen wie bei DDU führt. Soweit Dienstzeiten wegen DDU fehlen, dürfte DDU tatsächlich besser sein.

Soweit man seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kennt, kann man hier ziemlich genau ausrechnen, was einen erwartet:

https://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/ve ... er/general
Wenn bei DDU 10,8% abgezogen werden dann kann die DDU doch nicht besser sein als ER?
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zeerookah
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von zeerookah »

Riffruepel hat geschrieben: 18. Jun 2025, 10:12 Wenn bei DDU 10,8% abgezogen werden dann kann die DDU doch nicht besser sein als ER?
Ist es auch nicht (aber manche schreiben hier einfach Quatsch)
AndyO
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von AndyO »

dafür hab ich einen Rechner geschrieben:

https://beamtentalk.de/viewtopic.php?t= ... 6&start=60

Wer mit 55 in DDU geht erhält maximal 2/3*1,79375*5=5,979% Zuschläge. Bei bestehenden Rentenansprüche evtl. noch eine vorübergehende Pensionserhöhung. An die 10,8% Pensionsabschlag wird man aber nicht herankommen.
mroe2016
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von mroe2016 »

Hallo Elfiolil !
Zur Frage Zuverdienst bei ER :

Ich bin 2016 in VR gegangen (mit 55) und hab mir das mal individuell ausrechnenen lassen von der BAnsT,
ich hätte ohne Abzug bei der Pension ca 1200 dazu verdienen können.
Die Grenze ist individuell und bei jedem etwas anders , je nach BesGruppe.
Das wäre dann natürlich ein soz.Vers.pfl. Job und steuerpflichtig natürlich.
Wobei mir nicht so ganz klar war was alles genau an Abzügen kommt, zB GK Beiträge oder ALV Beiträge.
Ich hab mich damals entschieden und einen steuerfreien MiniJob angenommen bis heute, das ist völlig problemlos
und steuerfrei.
Mainstream1
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Mainstream1 »

Der Minijob ist keineswegs steuerfrei. Auch Sozialabgaben fallen an.



Allerdings beides nur für den Arbeitgeber. :D
MS
AndyO
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von AndyO »

Mainstream1 hat geschrieben: 20. Jun 2025, 18:21 Der Minijob ist keineswegs steuerfrei. Auch Sozialabgaben fallen an.

Allerdings beides nur für den Arbeitgeber. :D
Von Beiträgen zur Rentenversicherung kann man sich nicht vollständig befreien lassen. Jeder der einen Minijob ausführt hat auch eine Rentenversicherungsnummer. Man erwirbt je nach Beitragsart nur keine Ansprüche.
Aubacke
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Aubacke »

Auf Antrag kann man sich von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen. Habe ich selbst so gehandhabt.
Mainstream1
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER

Beitrag von Mainstream1 »

So ist es, bringt ja sowieso in den meisten Fällen nix bei Beamten. Ausnahmen bestätigen die Regel.
MS
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