Reaktivierung DDU

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Elfiolil
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Reaktivierung DDU

Beitrag von Elfiolil »

Moin, ich habe eine Frage und Bitte um Eure Meinung. Ich bin 53, seit 1,5 Jahren durch psychische Probleme in DDU.Nun merk ich aber,
das es finanziell doch ziemlich knapp ist wegen Kinderunterstützung usw. ! Die psychischen Problem sind auch weg, da die Ursachen sich grösstenteils gebessert haben. Nun meine Frage: Könnte ich einen Reaktivierungsantrag auf Wiederaufnahme des Dienstes stellen? Und dann ggf. in 2 Jahren die 55er Regelung in Anspruch nehmen? Wäre das finanziell besser? Danke euch allen
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zeerookah
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von zeerookah »

Du glaubst doch nicht ernsthaft das Dich jemand wieder sehen will oder Du da wieder reinkommst ???
Es ist doch sehr erfreulich das Du wieder gesund bist.
Genieß diesen Zustand mit allen Sinnen und such Dir einen 535€ Job gegen finanziellen Engpass.
Ansonsten würden Dich die Auseinandersetzungen um deine Reaktivierung vermutlich wieder Krank machen.
(weil Du müsstest Dich vermutlich reinklagen)
Und sollten für die Telekom alle Stricke reißen setzen sie Dich 400 Km entfernt von Deinen Heimatort ein.
Siggi09
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Siggi09 »

In zwei Jahren den ER zu nutzen (sofern es überhaupt weiter geht) brächte nicht viel. Angenommen Du schaffst es in einem Jahr reaktiviert zu werden und würdest noch ein Jahr arbeiten, dann hättest Du 1,75% mehr als Berechnungsgrundlage.

Bei DDU hattest Du 2/3 der Zeit bis zum 60. Lebensjahr als Hinzurechnungszeit. Dafür 10,8% Abzug. Beim ER hast Du die Hinzurechnung nicht, dafür gleicht die Telekom die 10,8% aus. Abgesehen von den 1000 Stunden Ehrenamt wird man feststellen, dass der finanzielle Unterschied zwischen ER und DDU nicht weltbewegend ist. Im Einzelfall muss man sich das natürlich ausrechnen.

Unter dem Strich dürfte sich aber herausstellen was mein Vorredner geschrieben hat. Deshalb auch mein Rat: Suche Dir einen Minijob, mach was Dir Spaß macht, nutze die Lebenszeit und erspare Dir den Kampf (der auch Geld kosten könnte, wenn man einen Anwalt braucht).
Rorbert001
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Rorbert001 »

Die Höchstgrenze bei der DDU ist doch deutlich schlechter als beim ER oder sehe ich das falsch. Hier sehe ich den Unterschied, der später mal einiges ausmachen könnte, falls was dazu verdient werden sollte. Sonst schließe ich mich den Vorrednern an, außerhalb für 535€ dazu verdienen deutlich besser!
Mainstream1
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Mainstream1 »

Das gilt nur für den Bruttovergleich. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkung ist in der Regel der Minijob vorzuziehen. Ausnahme gilt nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze sehr hoch ist.
MS
Käptn iglo
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Käptn iglo »

Leute, lebt und genießt Euere geschenkten Jahre. Das Leben kann so schnell vorbei sein. Die meisten Pensionisten bzw. Pensionisten in spe. jammern hier auf hohem Niveau. Mal ehrlich, was sind tatsächlich relativ 50,-Euro mehr oder weniger.
Schhöne Grüße
Käptn iglo
Kringel
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Kringel »

Käptn iglo hat geschrieben: 29. Aug 2024, 17:51 Leute, lebt und genießt Euere geschenkten Jahre. Das Leben kann so schnell vorbei sein. / Mal ehrlich, was sind tatsächlich relativ 50,-Euro mehr oder weniger.
Schhöne Grüße
Käptn iglo
Hallo Käptn iglo !

Du sagst es ! Treffender kann man es nicht beschreiben.

Aye Aye Captain

Gruß Kringel
rainer_k
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von rainer_k »

Hallo,

bereits seit Jahren lese ich hier nur mit und konnte viele Infos für mich gewinnen - die aktuelle Situation veranlasst mich, jetzt doch mal etwas zu schreiben.

Kurz zur Vorgeschichte:
bin fast Mitte 50, seit +15 Jahren in DDU, dann, vor 30 Monaten die erste Reaktivierungsuntersuchung mit dem Ergebnis: weiterhin DU, keine erfolgsversprechenden Maßnahmen vorhanden, weitere Untersuchung entbehrlich. Der DH hat eine weitere Untersuchung in 24 Monaten vorgesehen. Auf den Tag genau kam dann dafür auch die "Einladung"....
Der AA war dann verwundert über meine -so schnelle- Wiederuntersuchung und hat sein altes Gutachten weitgehend übernommen, aber eine teil/-stationäre Behandlung (psychotherapeutischer Bereich) empfohlen.

Werden solche Behandlungen für "DDU-ler" von der KK übernommen oder muss da der DH ran (Kostenübernahmeerklärung)?

Gibt es hier noch mehr "Leidensgenossen" die bei diesem DH so termingerecht zur Nachuntersuchungen einbestellt wurden?

Rainer
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Dienstunfall_L »

Da stellt sich zunächst die Frage, ob du die empfohlene Behandlung selber willst. Die Empfehlung des AA bedeutet keine Verpflichtung, dazu müsste es einen entsprechenden Bescheid geben. Deine Kostenträgerfrage kann ich nicht beantworten.
Mainstream1
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Mainstream1 »

Wenn der Dienstherr das anordnet muss er auch eine Erklärung zur Kostenübernahme abgeben.
Also abwarten. Bei Anordnung einer Reha bist du allerdings verpflichtet, Gesunderhaltungspflicht des Beamten...
MS
rainer_k
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von rainer_k »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 21. Okt 2024, 13:32 Da stellt sich zunächst die Frage, ob du die empfohlene Behandlung selber willst.
nicht wirklich...
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Mainstream, wenn der Bescheid des Dienstherrn die Therapie anordnet, dann ist das noch etwas anderes als wenn der AA die Therapie empfiehlt. Das wollte ich mit meinem Beitrag aussagen. Da Rainer bereits DDU ist, ist fraglich, ob die Anordnung des Dienstherrn erfolgt. Vor einer Zurruhesetzung ist das wahrscheinlicher.
Mainstream1
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Re: Reaktivierung DDU

Beitrag von Mainstream1 »

Das stimmt, daher abwarten. Ich kenne aber einige Fälle, da wurde dies nach der Zurruhesetzung angeordnet.Die Kosten wurden vom Dienstherrn (Bund) übernommen.
MS
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