HILFE! Wechsel zum Bund - nur Probleme! Wer weiß Rat?

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kiwi76
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HILFE! Wechsel zum Bund - nur Probleme! Wer weiß Rat?

Beitrag von kiwi76 »

hallo!
ich habe endlich (nach jahren des erfolglosen bewerbens) die zusage für eine stelle als bundesbeamtin in niedersachsen erhalten. derzeit bin ich in A8/stufe6 bei der LHM tätig. nun ist M weder bereit, eine versetzung, noch eine abordnung zu machen, was heißt, ich müsste mich entlassen lassen und in niedersachsen neu einstellen. das problem hierbei wiederum ist, dass niedersachsen neueinstellungen nur in A7 vornehmen darf, ebenso nur in stufe 1 oder 2. eine erneute anfrage von niedersachsen an M mit der bitte um ausnahme und versetzung wurde erneut abgelehnt. nun bleibt für niedersachsen nur noch die möglichkeit, den landespersonalausschuss einzuschalten und eine ausnahmegenehmigung - doch in A8 neu einstellen zu dürfen - zu erwirken, trotzdem werde ich wohl stufe 6 nicht beibehalten können. hat jemand ähnliches erlebt oder weiß jemand rat? die einzige lösung, die mir momentan einfällt, wäre - mich kurzfristig bei einem anderen dienstherren einstellen zu lassen, der auf A8 einstellen und auch versetzen darf... aber wer würde sich darauf einlassen? niedersachsen hat gesagt, es ist das erste mal, dass sie derartige probleme haben, das sei noch nie vorgekommen :( - bin um jeden hilfreichen rat wirklich dankbar!
registerbeamter
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Beitrag von registerbeamter »

Dir eine Antwort zu geben - erschwert sich, da du einige Begrifflichkeiten durcheinanderwirfst.

Bundesbeamtin in Niedersachsen - würde bedeuten, dass du in der Bundesverwaltung des Bundes in einer Verwaltung in Niedersachsen arbeitest.

oder nachdem was du schreibst könnten man auch meinen als Landesbeamtin beim Land Niedersachsen in der Landesverwaltung.

Es ist wichtig zu wissen was du meinst - wer der Dienstherr zukünftig ist, da je nach dem es zwei verschiedene Beamtengesetze gibt. Entweder Bundesbeamtengesetz oder Landesbeamtengesetz.

LHM ist wohl Landeshauptstadt München, oder ?

Somit gilt für die Bezahlung derzeit das Besoldungsgesetz Bayern = derzeit Bezahlung nach dem Lebensalter. Wenn du in die Landesverwaltung nach Niedersachsen wechselst, müsste auch die Stufe nach dem Lebensalter erfolgen - also Stufe 6.

Wenn du in eine Bundesverwaltung gehst, dann nach Erfahrungsstufe - aber ist nicht gleich Lebensalter. Die Bezahlung erfolgt beim Bund nicht mehr nach Lebensalter.

Also wenn die Stadt M sich verweigert - zunächst den Personalrat mal dort einschalten. Wenn dein neuer Dienstherr dich neu ernennen will - was geht kann er je nach Besoldungsrecht dich mit A 7 ernennen im Fall des Landesdienstes mit der Lebensaltersstufe 6, im Fall Bundesdienst nach Erfahrungstufe - entsprechend deiner Berufserfahrung

Erfahrungsstufe bedeutet Zeiten der Berufserfahrung - dies kann bei vergleichbarer Einstufung nach dem Lebensalter zu Verlusten führen - da die Lebensaltersstufe nicht der Erfahrungsstufe entspricht. Wenn ein Beamter vom Alter her recht spät die Laufbahn angefangen hat und noch nach Dienstalter bezahlt wird - macht der beim Wechsel nach Bezahlung der Erfahrung und noch wenig Berufserfahrung macht einen spürbaren Verlust.

Dies ist der Nachteil beim Wechsel - wenn der neue Dienstherr schon , auf Erfahrungsstufe umgestellt hat - leider.



Also für eine bessere Auskunft noch eventuell benennen welches Recht zukünftig gelten würde.
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registerbeamter
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Beitrag von registerbeamter »

- ich glaube bei Einschaltung des Personalrates müsste da Bewegung für eine Versetzung drin sein. Mich wundert sowieso die harte Haltung von LHM. - wer gehen will - soll gehen. Also bei Beamten unseres Kalibers wird da eigentlich nicht so ein Gedöhns gemacht - merkwürdig.

Beachte - bei Neuernennung ob die Berufung "unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt". Ansonsten hast du noch eine Probezeit am Hals.

Ich würde einer Neuernennung nur bei A 8 und Lebenszeitverbeamtung zustimmen, es sei denn - dir ist es aus persönlichen Gründen wichtig sich räumlich zu verändern, dann würde ich A 7 zustimmen aber mit Lebenszeiternennung.
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kiwi76
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Beitrag von kiwi76 »

hallo registerbeamter!
vielen dank für dein ausführliches statement. ich wollte die behörde eigentlich nicht beim namen nennen.... also in der stellenausschreibung stand A8 BBesoO, daher gehe ich davon aus, dass es sich um eine Stelle des Bundes handelt, zudem es eine staatliche Behörde ist.
Den Personalrat in M habe ich heute bereits ausgequetscht (nicht nur den) und er hat mir nichts positives zu berichten gewusst. er meinte, M hat nun mal diese sture haltung, die vor zig jahren vom stadtrat so bestimmt wurde. eine versetzung ist nur möglich, wenn man mindestens 12 jahre bei der LHM beschäftigt war (incl probezeit). leider komme ich aber erst auf 4 jahre.
das amt, von welchem ich die zusage erhalten habe, wird nun den niedersächsischen LPA einschalten und dort einen antrag auf ausnahmeregelung stellen. da dieser fall bisher aber noch nie aufgetreten ist, gibt es auch keine erfahrungswerte. auf alle fälle passiert es denen das erste mal (!), dass ein abgebender dienstherr sich dermaßen quer stellt. der oberwitz bei der ganzen sache ist, dass M sehr wohl versetzungsmäßig neue leute aufnimmt, aber abgeben tun sie eben nicht im sinne einer versetzung bzw. erst nach 12 jahren... was mir alles nicht weiterhilft.... das leben könnte so schön sein :-(((
kiwi76
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was vergessen

Beitrag von kiwi76 »

ach so - als begründung für die sture haltung gibt die LHM personalpolitische gründe an, was heißt, sie hätten eh personalmangel und könnte nicht auf noch mehr personal verzichten. frage mich nur, ob denen nicht bewusst ist, dass es kaum was DEmotivierenderes gibt als solch eine haltung gegenüber seinen beschäftigten. ich seh das genauso: wer gehen will, soll gehen. einen flüchtenden soll man nicht aufhalten... meine arbeitsmoral sinkt währenddessen gegen null.... :cry:
kiwi76
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jaja - wer schnell tippt...

Beitrag von kiwi76 »

ich meinte mit der zeit, die ich bisher bei der LHM bin 8 jahre. es sind 4 jahre, die mir fehlen, bis die 12 voll wären...
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

In deinem zutreffenden Beamtenstatusgesetz steht, wann ein Beamtenverhältnis endet.

Soweit ich es in Erinnerung habe, endet ein Beamtenverhältnis bei Annahme einer Ernennungsurkunde bei einem anderen Dienstherren.
kiwi76
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Beitrag von kiwi76 »

[quote="Zollkodex-Ritter"]In deinem zutreffenden Beamtenstatusgesetz steht, wann ein Beamtenverhältnis endet.

Soweit ich es in Erinnerung habe, endet ein Beamtenverhältnis bei Annahme einer Ernennungsurkunde bei einem anderen Dienstherren.[/quote]

Vielen Dank für den Hinweis. Aber die Beendigung des Beamtenverhältnisses ist nicht mein Problem. Wenn du mal den ganzen Text liest, weißt du, was mein eigentliches Problem ist.
registerbeamter
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Beitrag von registerbeamter »

Klar - den konkreten Namen der aufnehmenden Behörde würde ich auch nicht nennen :wink:


Eigentlich gehe ich davon aus, dass du zu einer Bundesbehörde wechseln willst - und somit hat der Landespersonalausschuss da nichts mit zu tun.

Es ist halt schwierig in einem Forum eine konkrete Frage zu stellen und den Sachverhalt verständlicherweise nicht näher zu erläutern - Gefahr das man erkannt wird. Somit glaube ich ist in deinem Falle dies hier nicht die richtige Plattform um die eine gut Hilfe zu geben.

Nach dem was du noch geschrieben hast, ist wohl mit der erforderlichen Zustimmung zur Versetzung, Abordnung von M. nicht zu rechnen. Das Beamtenrechtsrahmengesetz wurde ja leider dahingehend geändert - früher muste der alte Dienstherr spätestens nach 3 Monaten dem Versetzungsantrag zustimmen.

Aber die von M. diesbezügliche - sehr harte Vorgehensweise eine Beamten/in mindestens 12 Jahre zu halten - merkwürdig. Was hilft es denn einem den Weggang zu vermasseln und dann einen gefrusteten Mitarbeiter zu haben. Damit löst man auch keine Personalprobleme dauerhaft. Es gibt da ein Sprichwort "Reisende soll man nicht halten" .

Somit verbleibt dir wahrscheinlich wirklich nur die Möglichkeit der Neuernennung.

Als Landesbeamtin mit Altersstufe oder Bundesbeamtin mit Erfahrungsstufe - die bei dir wohl niedriger ist.
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