Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Also, bei mir nicht.
Mfg
Andi12
Fesdu-7-
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Fesdu-7- »

Mitte Januar eingereicht.
Noch keine Antwort erhalten bis heute.
LG ☀️
1615_ks
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von 1615_ks »

Ich warte auch. Allerdings erst vor vier Wochen das Bündel an Kopien abgeschickt.
Eingangsbestätigung kam recht flott.....
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Vielen Dank für die zügigen Rückmeldungen!Da bleibt einem nichts anderes übrig,als sich in sprichwörtlicher Geduld zu üben. MfG
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Ich rechne mir nicht viel davon aus, aber die Inflation ist bei den Lebensmitteln immer noch hoch, und auch ein wenig Geld wäre willkommen.
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Ach ja : Frau und Sohn haben Geburtstag.....
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Auch hier immer noch frommes Warten.
Feigen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Feigen »

Hallo
Ich verfolge die Beiträge schon seit längeren und frage mich, wie lange die BA wohl noch mit befriedigenden Antworten, sprich Berechnungen mal zurande kommt.
Ich habe mit 15Lj. als Praktikant bei der DBP angefangen und erwarte dementsprechend natürlich etwas. Da ich krankheitsbedingt 2013 mit 56 Jahren, über Härtefallregelung, mit runden 67% als SchwB nach Hause gegangen wurde, bin ich voller Erwartung.
Die mir noch vorliegenden Unterlagen (Zeugnisse) habe ich bereits im Dezember 23 eingereicht und am 23. Januar einen Eingangsbescheid erhalten. Am 14.06.24 habe ich tel. bei der BA nachgefragt und die Antwort erhalten, dass der Antrag vorliegt und nicht in die Bearbeitung gegangen sei. Die freundliche Dame am Telefon wollte das veranlassen und ich könne ja in 14 Tagen nochmals nachfragen. Am 21.06. erhielt ich dann nochmals die Eingangsbestätigung mit dem entsprechenden Blabla, Hinweis auf das Urteil des BVG und die Bitte um Geduld und Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wie man sieht, Gut Ding braucht Weil. Ich hoffe, ich erlebe noch einen positiven Bescheid. Also Geduld ist gefragt.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Hallo Feigen,das ist ja mal interessant!Welche Erklärung hatte die Dame dafür,dass Dein Antrag zwar vorliege,aber noch nicht in die Bearbeitung gegangen sei? MfG
Feigen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Feigen »

Offensichtliche Standardantwort. Massenhaft vorliegende Anträge, Mangel an Mitarbeitern und komplexe Aufarbeitung. Digitalisierung ? Armes Deutschland. Aber lasst euch nicht den Optimismus nehmen. Vielleicht gibt es ja Weihnachtsgeld, wenn auch nicht schon dieses Jahr.
Fesdu-7-
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Fesdu-7- »

Hallo
Gestern den Bescheid erhalten+ 3,32 % mehr.
Mitte Januar eingereicht.
Die Nachzahlung kommt mit den September Bezügen.
Bin in 2011 in Pension gegangen.
Sonnige Grüße
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Oha,Gratulation,das sind ja fast zwei Jahre Plus in der Neuberechnung - das lohnt sich für dich! Ein schönes Restwochenende an alle Kollegen. MfG
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo Fesdu-7

Du bist 2011 in Vorruhestand gegangen?
Welche Zeiten wurden neu anerkannt? 15-17?
Ab wann wurde vorher deine Pensionszeit berechnet? Ab 17 oder ab 18?
Fesdu-7-
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Fesdu-7- »

Bin 2011 Dienstunfähig in den Ruhestand gegangen.
Die Jahre vor meinem 17 Lebensjahr wurden anerkannt. Bin gespannt auf die nächste Bezügemitteilung.
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo Fesdu,
Darf ich nochmal fragen?
Ab wann wurde deine Pensionszeit 2011 berechnet? Ab 17 oder ab 18? Hast du Realschule oder Hauptschule?
Gruß
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