Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Ferdi12345
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Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Ferdi12345 »

Wollte mal bei euch nachfragen, wie ihr das macht mit Hinzuverdienst.
So wie ich das sehe, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder 520 Euro Mini-Job steuerfrei und gut is...oder normaler Dazuverdienst mit Steuern und Sozialabgaben.
Der zweite Fall währe insofern interessant, da Rentenpunkte dazukommen. Würde sich das lohnen? Man hat ja die Möglichkeit, vorrübergehend eine Erhöhung zu beamtragen, wenn man vorher schon 60 Monate Rentenversicherungspflichtig war. Würden dann die dazukommenden Rentenpunkte dazugerechnet und/oder führt das sogar zu einer Erhöhung des Ruhegehalts?
Das würde ich aber, rein theoretisch nur machen, wenn es nicht zu viel Schreibkram erfordert...bin dazu leider nicht mehr so in der Lage!

Ich denke, die 520 Euro Lösung ist die Beste, oder?

LG
Mainstream1
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Mainstream1 »

538 Euro sind es seit diesem Jahr bei Minijob.
Von der gesetzlichen KV kann man sich befreien lassen, da Beihilfeanspruch + PKV besteht und das Geld vom Arbeitgeber als Fahrtkostenzuschuss heraushandeln oder Stunden reduzieren.
Bei Höchstversorgung führt zur Kürzung der Versorgung in gleicher Höhe.
MS
Ferdi12345
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo...Danke für die Info!

Ist eigentlich alles Mini-Job bis 538Euro (zählt also nur der Verdienst) oder sind das spezielle Arbeitsplatz-Angebote, die der AG eingerichtet hat?

LG
Mainstream1
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Mainstream1 »

Das sollte schon als Minijob vereinbart werden. Bis 537 Euro ist das grundsätzlich auch so.
Die Vereinbarung im Arbeitsvertrag als Minijob ist aber wichtig, sonst kann es bei bezahlten Plusstunden in die Sozialversicherungspflichtigkreit rutschen.
Beim Minijob wird durch das maximale Einkommen /Monat die Arbeitszeit in Verbindung mit dem vereinbarten Stundenlohn gedecktelt, da geht das nicht.
MS
Ferdi12345
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
ah, okay. Wenn im Vertrag Mini-Job drinsteht, dann ist das automatisch gedeckelt!

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand? Muss man einmal im Jahr das abgeben und wenn ja wohin...an das Finanzamt oder Versorgungsamt oder beides?
Ich meine, lässt sich das gut organisieren oder muss ich da jeden Monat die Papiere hin- und her schicken? Muss ich jede Stunden-Änderung oder überhaupt jede Änderung dem Versorgungsamt anzeigen? Ich habe gehört, da muss man jeden Monat den Verdienst hinschicken, stimmt das?

LG
Mainstream1
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Mainstream1 »

Mit dem Finanzamt hast du bei einem Minijob doch nichts zu tun, das ist ja gerade der Vorteil. Der Arbeitgeber zahlt alles pauschal. Du nichts. Eigenen Rentenbeitrag abwählen, dürfte ja nix bringen.
Der Versorgungsstelle bekommt einmal jährlich die Nachweise zum Einkommen. Bei einem Minijob sollte alles antlrechnungsfrei bleiben!
MS
Platy85
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Platy85 »

Das Maximale holt man heraus, in dem man einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob mit einem Brutto-Gehalt knapp unter der "pensionsunschädlichen Hinzuverdienstgrenze" ausübt.

Die Summe Pension + Nebenverdienst darf nicht die Summe der abschlagsfreien Pension aus der Endstufe deiner Besoldungsgruppe übersteigen. Es wird zusätzlich auch noch ein kleiner Freibetrag abgezogen.

Vereinfachtes Beispiel:

Pension Endstufe A 9 = 3000 Euro Brutto

Dienstunfähigkeits-Pension = 1900 Brutto

Heißt, du kannst 1100 Brutto problemlos hinzuverdienen. Verdienst du z.B. 2000 Euro hinzu, übersteigst du um 1000 Euro die HInzuverdienstgrenze (3000) und deine Pension kürzt sich um 1000 von 1900 auf nur 900 Euro, was den Teilzeitjob unrentabel macht. Hier wärst du dann mit einem Minijob deutlich besser dran.
Gertrud1927
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Weiss nicht Deinen Dienstherrn darum vom Bund gilt folgendes.
Da würde ich ins BeamtVG unter §53 schauen. Da steht wovon Deine persönliche Höchstgrenze bei Versorgung und Erwerbseinkommen abhängt.
Und solange Du noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hast sind es 71,75 aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe.
Ferdi12345
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,

bei mir sind es ca. 66 %...was ich nicht übersteigen darf. Wollte nur wissen, ob sich das überhaupt lohnt steuerlich.
Für mich ist wahrscheinlich klar, dass ich eh nicht mehr als das, was der MiniJob hergibt arbeiten kann.

Danke für die Infos. Hab jetzt fast alles zusammen, was ich wissen muss.

Vielen Dank für die Antworten...

LG
Gertrud1927
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Warum schaust Du nicht wo es steht, sind zwei Sätze. Dann kommt nicht so was falsches dabei raus.
Auch bei Dir ist die Höchstgrenze bis zur Regelaltersgrenze 71,75% von Endstufe/Besoldungsgruppe plus Minijobgrenze.
BeamtVG §53.1.3
marki
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von marki »

Minijob ist eine gute Lösung oder die Selbstständigkeit, wenn man den maximalen unschädlichen Hinzuverdienst ausreizen möchte.
Die Versorgungsstelle möchte bei Selbständigkeit die Einkommensteuererbescheid des letzten Jahres nachgereicht bekommen. Zuvor muss man seinen erwarteten Gewinn pro Kalenderjahr vor Steuern schätzen.
Ferdi12345
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,

was ist den bei der Selbstständigkeit anders als beim Mini-Job?
Angenommen, man möchte mit "Selbstständigkeit" den steuerlichen Aspekt ausreizen - wie funktioniert das Ganze?
Und was bringt das im Endefekt und warum? Kenne mich da überhaupt nicht aus in diesem Punkt!
Vielleicht wäre es gut zu wissen...

Danke.

LG
AndyO
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von AndyO »

Ferdi12345 hat geschrieben: 26. Aug 2024, 04:41 Hallo,

was ist den bei der Selbstständigkeit anders als beim Mini-Job?
Angenommen, man möchte mit "Selbstständigkeit" den steuerlichen Aspekt ausreizen - wie funktioniert das Ganze?
Und was bringt das im Endefekt und warum? Kenne mich da überhaupt nicht aus in diesem Punkt!
Vielleicht wäre es gut zu wissen...

Danke.

LG
Also wenn du eine 1 Mann GmbH gründest gelten die entnommenen Gewinne nicht als pensionschädliches Einkommen. Die Krücke ist, dass du bilanzpflichtig bist. Die Bilanz selbst zu erstellen ist schwierig. Ein Steuerberater will 800 Euro dafür. Dann brauchst du entsprechenden Grundumsatz. Ne Bekannte züchtet Hunde. Midi-Jobs bringen dir unnötige Rentenbeiträge, da nur ausgewählte Vitas pensionsunschädlich aufstocken können. Also bleibt alternativ der Mini-Job.
marki
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von marki »

Beispiel: Beamter A (dienstunfähig im Ruhestand) lässt sich von seiner Versorgungsstelle einen unschädlichen Hinzuverdienst von 1400 Euro/Monat (brutto) errechnen. Mit einem kleinen Gewerbe erwirtschaftet der Beamte A 15000 Euro Gewinn (nach Abzug aller Betriebskosten).
Auf Monatseinkommen bezogen wären das 1250 Euro. Diesen Betrag muss er nun noch mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.
Bei einem Minijob sind aktuell 538 Euro (Jahreseinkommen 6456 Euro) möglich. Diese sind allerdings nicht mehr zu versteuern.
Was ich meinte war, dass der Beamte A mit einem Minijob nicht seinen maximal unschädlichen Hinzuverdienst ausschöpfen würde.

Für NRW ist das hier ganz gut erklärt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sys ... 022_07.pdf
Ferdi12345
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Re: Hinzuverdienst bei Ruhegehalt

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
ja, habe ich mir gedacht...sobald Selbstständigkeit ins Spiel kommt und Steuerberater und so...wirds ungemütlich! Da muss man schon ne tolle Selbstständigkeit haben, dass sich das ganze lohnt oder so fit, dass man generell überhaupt arbeiten möchte und das das Hauptziel ist. Kann mir gar nicht vorstellen, wie das funktionieren soll...das würde ich gar nicht hinbekommen.
Aber danke für die Info...Ich denke ein Mini-Job ist meistens in 90 % aller Fälle das Sinnvollste, um Papierkrieg zu vermeiden...

LG
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