Moin,
ich war mal Beamter auf Lebenszeit im gehobenen Dienst.
Ich habe dann dieses Beamtenverhältnis beendet, um einen ganz anderen Berufsweg einzugehen. Im Rahmen dessen war ich Beamter auf Widerruf und dann auf Probe im mittleren Dienst.
Ich habe die Zusage eines anderen Dienstherrn für den gehobenen Dienst. Ich frage mich, ob erneut ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei dem anderen Dienstherrn nach mir unbekannten Vorschriften möglich wäre.
Danke vorab für eure Antworten.
Erneut Beamter auf Lebenszeit im gD möglich?
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Re: Erneut Beamter auf Lebenszeit im gD möglich?
Klar ist das möglich. Sogar beim selben Dienstherrn wäre das möglich. Mir ist zumindest keine Vorschrift bekannt, die dies aufgrund eines vorherigen Beamtenverhältnisses ausschließt.
Wäre auch fatal im Bereich der Hochschullehre, wo Professoren, die ins Ausland wechseln (wo es keinen Beamtenstatus gibt), sich entlassen lassen würden und dann ja nie wieder Professor in Deutschland werden könnten.
Wäre auch fatal im Bereich der Hochschullehre, wo Professoren, die ins Ausland wechseln (wo es keinen Beamtenstatus gibt), sich entlassen lassen würden und dann ja nie wieder Professor in Deutschland werden könnten.
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Re: Erneut Beamter auf Lebenszeit im gD möglich?
Drawgun hat geschrieben: ↑22.08.2024 15:05 Moin,
ich war mal Beamter auf Lebenszeit im gehobenen Dienst.
Ich habe dann dieses Beamtenverhältnis beendet, um einen ganz anderen Berufsweg einzugehen. Im Rahmen dessen war ich Beamter auf Widerruf und dann auf Probe im mittleren Dienst.
Ich habe die Zusage eines anderen Dienstherrn für den gehobenen Dienst. Ich frage mich, ob ein direkter Einstieg in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei dem anderen Dienstherrn nach mir unbekannten Vorschriften möglich wäre.
Danke vorab für eure Antworten.
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Re: Erneut Beamter auf Lebenszeit im gD möglich?
Und was soll das zitieren des eigenen Beitrages jetzt genau bewirken?