Hallo ,
Ich habe eine Zusage für eine neue Stelle erhalten.
Die Gremien haben bereits zugestimmt.
Nun möchte der neue Dienstherr meine Personalakte haben.
Ich habe vor ca. Einen 3/4 Jahr gegen meine Beurteilung geklagt. Leider verloren.
Trotzdem ist der ganze Fall natürlich in meiner Akte. Komischerweise unter dem Reiter "Disziplinarverfahren". Es gibt für sowas angeblich keine Kategorie.
Außerdem der Vermerk, dass ich mich geweigert habe, meine Beurteilung zu unterzeichnen.
Hintergrund ist, dass ich von meiner Vorgesetzen extrem gemobbt wurde. Eigentlich so stark, dass ich psychisch immernoch fertig bin.... aber ich trotzdem nicht krank bin (obwohl es meiner Seele gut tun würde). Ich werde täglich schikaniert und bloß gestellt.
Nun habe ich extrem Angst, dass der neue Dienstherr Abstand von der Zusage nach Einsicht in die Personalakte nimmt.
Kann er das noch machen? Hat jemand Erfahrungen?
Zusage - Personalakte
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Re: Zusage - Personalakte
Normalerweise wird die Personalakte vor einer Zusage eingesehen.
Bis auf das falsche Abheften (das ist so auch nicht korrekt und gehört in eine Nebenakte) sehe ich da eigentlich kein Problem.
Es muss ja einen Grund für den angestrebten Wechsel geben und der liegt dadurch auf der Hand. Das sollte daher auf den neuen Dienstherrn nicht negativ wirken.
Klar, es war nicht gerade schlau die Beurteilung nicht zu unterschreiben, da man damit ja nicht das Einverständnis erklärt, sondern nur brststigt6, dass die Beurteilung eröffnet wurde. Aber darüber wird man, wenn du ja im Bewerbungsverfahren ansonsten überzeugt hast, hinwegsehen.
Klagen gegen Beurteilungen bringen grundsätzlich nie etwas, es sei denn, ein formaler Fehler liegt vor. Dann muss der durch eine neue Beurteilung geheilt werden, die aber regelmäßig nicht besser ausfällt. Der Richter ersetzt nie den Beurteilungsspielraum, so dass auch im Falle eines richterlich festgestellzen inhaltlichen Mangels im Ergebnis der Dienstherr nur verpflichtet würde, neu zu beurteilen ohne diesen Mangel. Auch hier ist die neue Beurteilung regelmäßig nicht besser oder wesentlich besser. Das aber nur am Rande.
Da musst du also jetzt durch. Viel Glück und Erfolg! "Wird schon schiefgehen"
Bis auf das falsche Abheften (das ist so auch nicht korrekt und gehört in eine Nebenakte) sehe ich da eigentlich kein Problem.
Es muss ja einen Grund für den angestrebten Wechsel geben und der liegt dadurch auf der Hand. Das sollte daher auf den neuen Dienstherrn nicht negativ wirken.
Klar, es war nicht gerade schlau die Beurteilung nicht zu unterschreiben, da man damit ja nicht das Einverständnis erklärt, sondern nur brststigt6, dass die Beurteilung eröffnet wurde. Aber darüber wird man, wenn du ja im Bewerbungsverfahren ansonsten überzeugt hast, hinwegsehen.
Klagen gegen Beurteilungen bringen grundsätzlich nie etwas, es sei denn, ein formaler Fehler liegt vor. Dann muss der durch eine neue Beurteilung geheilt werden, die aber regelmäßig nicht besser ausfällt. Der Richter ersetzt nie den Beurteilungsspielraum, so dass auch im Falle eines richterlich festgestellzen inhaltlichen Mangels im Ergebnis der Dienstherr nur verpflichtet würde, neu zu beurteilen ohne diesen Mangel. Auch hier ist die neue Beurteilung regelmäßig nicht besser oder wesentlich besser. Das aber nur am Rande.
Da musst du also jetzt durch. Viel Glück und Erfolg! "Wird schon schiefgehen"
MS
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Re: Zusage - Personalakte
Der neue Dienstherr will deine Personalakte, damit er sie weiterführen kann. Es wird ja beim neuen Dienstherren keine neue angelegt. Diese ein Personalakte begleitet dich deine ganze Bemtenzeit, egal wie oft du den Dienstherren wechselst.
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Re: Zusage - Personalakte
Und, wie ist es denn jetzt ausgegangen?
"Leider verloren ..." Ja, "Mainstream 1" hat alles sehr gut beschrieben. Dein Beurteiler ist leider wie Chuck Norris. Den kannst du nicht besiegen und der macht auch immer alles richtig. Das Gericht schaut nur zu und klatscht Beifall.
Und das mit dem Mobbing. Theoretisch kannst du von 10 Aufträgen 15 versauen und jeden Tag mit Flip-Flops und "Bailando" im Ohr auf die Arbeit gehen. Wie kann man sich da vom Chef mobben lassen?
Und wenn er dir ne schlechte Note gegeben hat und sich immer noch wundert, warum du bei ihm sitzt, sagst du zu ihm, dass er dir was besseres geben soll, sonst klappt das nie mit dem Wechsel!
"Leider verloren ..." Ja, "Mainstream 1" hat alles sehr gut beschrieben. Dein Beurteiler ist leider wie Chuck Norris. Den kannst du nicht besiegen und der macht auch immer alles richtig. Das Gericht schaut nur zu und klatscht Beifall.
Und das mit dem Mobbing. Theoretisch kannst du von 10 Aufträgen 15 versauen und jeden Tag mit Flip-Flops und "Bailando" im Ohr auf die Arbeit gehen. Wie kann man sich da vom Chef mobben lassen?
Und wenn er dir ne schlechte Note gegeben hat und sich immer noch wundert, warum du bei ihm sitzt, sagst du zu ihm, dass er dir was besseres geben soll, sonst klappt das nie mit dem Wechsel!